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50 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock für finanzschwache Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen
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Mit dem Förderprogramm des Ausgleichstocks können finanziell schwache Gemeinden wichtige kommunale Infrastrukturmaßnahmen realisieren. Besonders Schulen und Kindergärten sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge konnten dieses Jahr gefördert werden.
Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser hat der Verteilungsausschuss beim Regierungspräsidium Tübingen am 22. Juni 2026 über das Förderprogramm Ausgleichstock für das Jahr 2026 entschieden. Insgesamt wurde die Rekordsumme von 50 Millionen Euro im Regierungsbezirk Tübingen verteilt. Im Vergleich zum vergangenen Jahr haben sich somit die Zuschussmittel nochmals um 8 Millionen Euro erhöht, was einer prozentualen Steigerung von rund 19 Prozent entspricht.
„Die kommunalen Haushalte sind sehr angespannt und haben sich in manchen Gemeinden noch weiter zugespitzt, auch aus diesem Grund hat der Ausgleichstock eine wichtige Bedeutung“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Denn viele Maßnahmen können nur mit Hilfe der finanziellen Unterstützung aus dem Ausgleichstock realisiert werden.“ Das Förderprogramm hat das Ziel gleichwertige Lebensbedingungen innerhalb der Städte und Gemeinden zu schaffen. In diesem Jahr wurden 157 Förderanträge bis zum Antragsschluss am 1. Februar 2026 gestellt.
Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im ländlichen Raum und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen. Gefördert werden neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen auch dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden öffentlichen Gebäuden.
Investitionsschwerpunkt: Schulen und Kindergärten sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge
In die wichtigen Pflichtaufgabenbereiche Bau und Sanierung von Schulen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Ganztagsbetreuung an Grundschulen, sowie von Kindergärten und Kinderkrippen mit dem Schwerpunkt „Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder“ fließen rund 20,7 Millionen Euro, was 41,4 Prozent der Zuschüsse entspricht. Weitere Förderschwerpunkte stellen die Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge mit 8,16 Millionen Euro, der Straßenbau mit 5,35 Millionen Euro, die sonstigen gemeindlichen Einrichtungen mit 3,86 Millionen Euro, die Sanierung und der Neubau von Rathäusern mit 3,6 Millionen Euro, der Bau und die Sanierung von Mehrzweckhallen und Dorfgemeinschaftshäusern mit 3,14 Millionen Euro, die Sportstätten mit 1,98 Millionen Euro, der Neubau von Bauhöfen mit 1,37 Mio. Euro, Hochwasserschutzmaßnahmen mit 1,17 Millionen Euro sowie der Ausbau des Glasfasernetzes mit Zuschüssen in Höhe von 0,69 Millionen Euro dar.
Bild:
Der Verteilungsausschuss mit dem Vorsitzenden Regierungspräsident Klaus Tappeser (Vierter von links); Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen, André Nagel.
Hintergrundinformationen:
In jedem Regierungsbezirk wurde für die Verteilung der Ausgleichstockmittel ein Verteilungsausschuss gebildet, welcher über die jährliche Verteilung der Mittel im jeweiligen Regierungsbezirk entscheidet. In diesem Verteilungsausschuss haben Vertreterinnen und Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen, des Gemeinde-, des Städte- sowie des Landkreistags Sitz- und Stimmrecht. Den Vorsitz führt Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Im Regierungsbezirk Tübingen steht für das Förderjahr 2026 aus dem Ausgleichstock ein Volumen von 50 Millionen Euro zur Verfügung. 156 Gemeinden haben 157 Anträge mit einer beantragten und bereinigten Antragssumme von rund 58,7 Millionen Euro gestellt.
Unter den Zuschussempfängern sind Kleinstgemeinden wie auch Städte vertreten. Die kleinste bezuschusste Gemeinde hat 178 Einwohner (kleinste Gemeinde im Regierungsbezirk Tübingen) und die größte bezuschusste Stadt knapp 44.000 Einwohner. Das Spektrum bei Zuschusshöhe und Zuschusszweck reicht von 15.000 Euro für die Umgestaltung eines Schulhofs über 350.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses bis hin zu einem der diesjährigen Spitzenreiter mit 1.000.000 Euro für die Generalsanierung eines Rathauses.
Eine Förderung durch Mittel aus dem Ausgleichstock setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.
Anlage: