Referat 54.4Industrie und Gewerbe, Schwerpunkt Arbeitsschutz, Zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung (ZSV)
Unsere Kernaufgaben
Das Referat 54.4 ist zuständig für die Überwachung und Genehmigung von Betrieben der Branchen metallverarbeitende Industrie, Energieversorgung, Lagerung von Gefahrstoffen und Erzeugung von Biogas (landwirtschaftliche Biogasanlagen) mit besonders umweltrelevanten Anlagen gemäß Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) sowie mit Betriebsbereichen, in denen gefährliche Stoffe gemäß Störfall-Verordnung (12. BImSchV) vorhanden sind.
- die Durchführung immissionsschutzrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Anzeige- und Zulassungsverfahren sowie von Widerspruchsverfahren in den oben genannten Branchen,
- die fachtechnische Zuständigkeit in Fragen des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes, auch in baurechtlichen Genehmigungsverfahren für die oben genannten Betriebe sowie Beratung und Überwachung.
- die landesweite Anerkennung von Fachkundelehrgängen und Prüfungen nach dem Sprengstoffgesetz
- die Kostenerstattung ärztlicher Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Baden-Württemberg.
- Die Zentralstelle für die Vollzugsunterstützung (ZSV) der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg gehört als Sachgebiet zum Referat 54.4. Sie unterstützt in landesweiter Zuständigkeit die Gewerbeaufsichtsverwaltungen der Regierungspräsidien und der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mit Dienstleistungen des Wissensmanagements wie z. B. aktuellen Vorschriften, Fachinformationen und Textbausteinen die im Internet auf der Website der Gewerbeaufsicht und über ein Wissensportal im Intranet angeboten werden.
- Beratung und Fachaufsicht bei den Unteren Immissions- und Arbeitsschutzbehörden des Regierungsbezirks Tübingen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Sprengstoffrechts, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Kinderarbeitsschutzverordnung, des Fahrpersonalrechts.
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Stellvertretung
Petra Hackenberg-Zeeb
07071 757-177046
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