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Marktüberwachung 2025Informationen zu den Schwerpunkten in der Abteilung Marktüberwachung 2025
Inhaltsverzeichnis
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe
Energieverbrauch und Umweltschutz
Was Verbraucher und Unternehmen davon haben
Warum Marktüberwachung wichtig ist
Spielzeug, das gefährliche Kleinteile aufweist. Elektrogeräte, die in Brand geraten können. Laserbearbeitungsmaschinen, bei welchen schädliche Strahlung austritt. Schmuck, der gefährliche Chemikalien enthält. Feuerwerk ohne Sicherheitsprüfung. „Energieverbraucher“, die unnötig die Stromrechnung nach oben treiben. Handys deren festverbauter Akku nicht mehr funktioniert und nicht repariert werden kann. Produkte bei denen nach kürzester Zeit der technische Support eingestellt wird. Solche Produkte gelangen jedes Jahr millionenfach nach Europa – häufig über Online-Plattformen, die direkt aus dem Ausland an Verbraucherinnen und Verbraucher liefern. Sie sind oft günstig, oft auffallend sehr günstig – und damit oft auch mangelhaft bis sehr gefährlich.
Die Marktüberwachung Baden-Württemberg sorgt dafür, dass Produkte, die in unserem Land verkauft oder in den Verkehr gebracht werden, den geltenden Regeln entsprechen. Wir prüfen stichprobenartig, ob Hersteller und Händler ihre Pflichten einhalten – und greifen ein, wenn das nicht der Fall ist. Wir verlangen Herstellern ab, ihre mangelhaften Produkte zu verbessern, sorgen für Rücknahmen und – rufen oder warnen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Gefahr. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Wer Regeln und Schutzziele einhält, soll keinen Wettbewerbsnachteil haben gegenüber jemandem, der sie ignoriert.
Unser Auftrag in einem Satz
Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten, sorgen für faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und tragen zum Umweltschutz bei.
Wer wir sind
Die Abteilung 11 – Marktüberwachung – beim Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit zuständig für die Kontrolle von Produkten außerhalb des Lebensmittelbereichs. Rund 120 Kolleginnen und Kollegen arbeiten an acht Standorten verteilt über ganz Baden-Württemberg. Sie prüfen Hersteller, Importeure und Händler – im lokalen Geschäft genauso wie im Internet.
Unser Prüfspektrum reicht vom Kinderspielzeug über Werkzeugmaschinen, Bauprodukte, Medizinprodukte und Chemikalien bis zu Feuerwerkskörpern und Ausgangsstoffen, die zur Herstellung von Sprengstoffen missbraucht werden könnten.
Anlass für unsere Kontrollen sind unter anderem Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Unfallmeldungen, Hinweise anderer Behörden – insbesondere des Zolls – sowie europaweit oder bundesweit abgestimmte Schwerpunktaktionen. Daneben werden zusätzliche Kontrollen eigeninitiativ durchgeführt: Wir suchen also nicht nur dann, wenn jemand uns einen Hinweis gibt, sondern auch zielgerichtet und nach risikobasierter Marktanalyse selbst.
Das Jahr 2025 in Zahlen
Im Jahr 2025 hat die Marktüberwachung Baden-Württemberg insgesamt 11.967 Überprüfungen durchgeführt. Bei rund 39 % der geprüften Produkte wurden Mängel festgestellt – das reicht von formalen Beanstandungen (z. B. fehlerhafte Kennzeichnung) bis zu ernsthaften und gefährlichen Sicherheitsmängeln. Insgesamt ergaben sich in 2025 Einnahmen in einer Höhe von 501.044 Euro.
| Kennzahl | 2025 |
| Überprüfungen insgesamt | 11.967 |
| Mängelquote insgesamt | 39 % |
| Anhörungen und Anordnungen (Bescheide) | 62 |
| Bußgeldverfahren | 113 |
| Strafmitteilungen an Staatsanwaltschaften | 74 |
| Kosten- und Gebührenerhebungen | 788 |
Schwerpunkt Onlinehandel
Der Onlinehandel in Deutschland wächst seit Jahren stark. Im Jahr 2025 erreichte der Onlinehandel mit Waren in Deutschland einen Umsatz von rund 83,1 Milliarden Euro — ein Plus von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.[1]
Der Anteil des Onlinehandels am gesamten Einzelhandel lag zuletzt bei rund 13,4 Prozent. In den Bereichen, die wir aus Marktüberwachungssicht überwachen, also dem breiten Onlinehandel im Non-Food Bereich liegt, der Online-Anteil bei den verkauften Produkten bereits bei rund 43 Prozent. Online-Marktplätze stehen mittlerweile für 57 Prozent des gesamten Online-Umsatzes in Deutschland.[2] Zunehmend bestellen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei bei Anbietern außerhalb Deutschlands und insbesondere außerhalb der EU, darunter auch bei Plattformen wie Temu oder Shein.
Der wachsende Onlinehandel aus Ländern außerhalb der EU stellt die Marktüberwachung vor erhebliche Herausforderungen. Nach Angaben der EU-Kommission gelangten im Jahr 2025 rund 5,8 Milliarden Warensendungen mit einem Wert unter 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern in die EU.[3] Das ist ein Anstieg von 26 Prozent gegenüber 2024 (4,6 Milliarden Sendungen). Rund 91 Prozent dieser Sendungen stammen aus China.[4] Bis zu zwei Drittel dieser Pakete sind nach Schätzungen falsch gekennzeichnet, um Zollgebühren zu umgehen. Allein nach Deutschland liefern die Plattformen Temu und Shein nach Angaben des Handelsverbands Deutschland täglich rund 400.000 Pakete.[5]
Anbieter außerhalb der EU liefern direkt an Endkundinnen und Endkunden in Deutschland und umgehen so klassische Kontroll- und Verantwortungspunkte wie den stationären Handel oder den Großimporteur. Die Marktüberwachung Baden-Württemberg hat den Onlinehandel deshalb zu einem Arbeitsschwerpunkt gemacht.
Im Jahr 2025 haben wir auf großen Online-Plattformen sowohl Handelsangebote als auch konkrete Produkte stichprobenartig geprüft. Startend mit einer Initiative im Bereich Energieeffizienz ergaben siech abteilungsweit Löschungen von Angeboten in einer Zahl von über 1 Million.
Die EU hat erkannt, dass Onlineanbieter nicht ohne jeden Rechtsrahmen agieren sollten und auch Plattformen eine Verantwortung zukommen sollte. Um einer Haftung zu entgehen, werden durch den Digital Services Act (DSA) deshalb auch die Plattformbetreiber verpflichtet, tätig zu werden, wenn sie über Verstöße informiert werden. Aus Sicht der Marktüberwachung Baden-Württemberg fehlt es hier aber noch an durchsetzungsfähigeren Gesetzen, die ein direktes und unmittelbares und somit ein effizientes und risikogerechtes Handeln der Marktüberwachungsbehörden in Europa ermöglichen. Plattformen müssten zudem in einem größeren Umfang dazu verpflichtet werden, wirksame Mechanismen einzuführen, mit denen unsichere und regelwidrige Produkte ausgeschlossen werden.
Warum das wichtig ist: Bei Webshops außerhalb der EU lässt sich oft kein klassisches Verkaufsverbot durchsetzen. Das Mittel der Wahl ist dann die Löschung des Angebots auf der Plattform, damit gelangen die Produkte erst gar nicht in deutsche Haushalte. Diese Maßnahmen sind aber im Vergleich zu den Möglichkeiten im stationären Handel nur eingeschränkt dauerhaft wirksam.
[1]vgl. https://bevh.org/detail/e-commerce-zurueck-auf-wachstumskurs
[2]Vgl. https://einzelhandel.de/online-monitor
[3]Vgl. https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/eu-customs-union-facts-and-figures/goods-bought-online_en
[4]Vgl. https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20250708STO29516/eu-geht-gegen-billigimporte-uber-e-commerce-plattformen-vor
[5]Vgl. https://www.vzbv.de/sites/default/files/2025-01/Positionspapier%20DStG%20HDE%20vzbv_0.pdf
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher: Ein Großteil der Produkte, die Sie im Geschäft oder im Onlinehandel kaufen, hat zwar keine direkte Prüfung durch unsere Behörde stattgefunden – aber das gesamte System aus Stichproben, Kontrollen und Konsequenzen sorgt dafür, dass unsichere Produkte auffallen, vom Markt verschwinden oder im Idealfall erst gar nicht hineinkommen.
Für Unternehmen: Wer sich an die Regeln hält – ob als Hersteller, Importeur oder Händler – steht im fairen Wettbewerb nicht schlechter da als jemand, der sich nicht daran hält. Das ist die Idee von Marktüberwachung: gleiche Regeln für alle Wirtschaftsakteure und Mitbewerber, kontrolliert und durchgesetzt.
Für die Umwelt: Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Begrenzung gefährlicher Stoffe in Produkten tragen messbar zum Ressourcen- und Klimaschutz bei.
Kontakt und Zusätzliche Informationen
Regierungspräsidium Tübingen – Abteilung 11 Marktüberwachung
www.rp-tuebingen.de | Hinweise zu unsicheren Produkten gerne über unser Hinweisformular
Stand: 2026 | Herausgeber: Regierungspräsidium Tübingen
Weitere Schwerpunkte 2025 im Onlinehandel
Weitere Schwerpunkte 2025 im Onlinehandel
- Minibagger: Prüfung der Sicherheitsausstattung von im Internet günstig angebotenen Minibaggern.
- Fast Fashion: Stichproben bei Textilien, die innerhalb weniger Tage aus dem Ausland geliefert werden – mit Blick auf Schadstoffe und Kennzeichnung.
- Babyschaukeln, Kletterausrüstung, Lasergravurmaschinen: alle aus Online-Quellen.
- Reach-EN-Force 13 (europaweites Projekt): Etwa 250 Produkte – darunter Waschmittelkapseln und alkoholbasierte Tinten – wurden in BW auf chemikalienrechtliche Anforderungen geprüft. Bei als gefährlich eingestuften Gemischen lag die Mängelquote bei den Werbe- und Kennzeichnungsvorschriften nahe 100 %.
Sicherheit von Produkten
Verbraucherprodukte, Investitionsgüter, Druckgeräte, Medizinprodukte, Pyrotechnik
Produktsicherheit bedeutet: Was im Handel angeboten wird, darf bei bestimmungsgemäßer Verwendung niemanden verletzen. Wir prüfen ein sehr breites Spektrum – von Produkten, die jeder im Alltag benutzt, bis zu großen Maschinen in Industrie und Bau.
Was wir konkret kontrollieren:
- Verbraucherprodukte wie Spielzeug, Elektrogeräte, Schwimmflügel, Sonnenbrillen oder Laserschutzbrillen, Arbeitsschutzhandschuhe, Babyschaukeln, Kletterausrüstung und Lasergravurmaschinen
- Investitionsgüter und Maschinen, z. B. Werkzeugmaschinen, Baumaschinen wie Minibagger ortsbewegliche Druckgeräte wie Gaskartuschen für Campingkocher oder Wassersprudler
- Medizinprodukte im Handel wie Schwangerschaftstest, Kondome, Beatmungsgeräte, Geräte zur Haar- und Tattoo Entfernung, Stichheiler oder Kontaktlinsen
- Silvesterfeuerwerk und andere pyrotechnische Gegenstände
- Textilkennzeichnung z. B. ob der Stoff wirklich den Angaben entspricht
Geprüft wird unter anderem die Einhaltung europäischer Sicherheitsvorgaben. Dazu gehören die CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärung – also der Nachweis des Herstellers, dass sein Produkt allen geltenden Anforderungen entspricht. Bei Verstößen hat die Marktüberwachung angemessene Maßnahmen zu ergreifen um den Mangel abzustellen. Diese Maßnahmen können beispielsweise Anordnungen sein, die von der Beseitigung des Mangels über Verkaufsverbote bis hin zu Rückrufen reichen. Außerdem führen wir gemeinsam mit dem Zoll Importkontrollen durch.
Im Jahr 2025 haben wir im Bereich Produktsicherheit rund 5.900 Überprüfungen durchgeführt. Die Mängelquote variierte stark je nach Produktbereich – von rund 6 % bei ortsbeweglichen Druckgeräten bis rund 79 % bei Verbraucher- und Investitionsgütern aus dem Onlinehandel.
Aktiv und reaktiv: Etwa die Hälfte unserer Tätigkeit war im Jahr 2025 "reaktiv" – wir wurden also tätig, weil eine Verbraucherbeschwerde, eine Unfallmeldung oder eine Mitteilung des Zolls bei uns eingegangen ist. Die andere Hälfte war "aktiv": Hier sind wir aus eigenem Antrieb tätig geworden, etwa im Rahmen einer Schwerpunktaktion. Hierbei wird auch das EU-weite Warnsystem „Safety-Gate“ zur schnellen Meldung und Entfernung unsicherer Produkte vom Markt angewendet.
Sicherheit von Chemikalien und Produkten, die Chemikalien enthalten
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, Abgabebeschränkungen
Im Bereich Chemikaliensicherheit geht es um den Schutz vor gefährlichen Stoffen – nicht nur in Chemikalien selbst, sondern auch in Alltagsprodukten.
Was viele nicht wissen: Schwermetalle, Weichmacher, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) oder kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische Stoffe (CMR-Stoffe) finden sich nicht nur in Industriechemikalien, sondern auch in Modeschmuck, Spielzeug, Textilien, Elektrogeräten oder Verpackungen. Für viele dieser Stoffe gelten europaweit strenge Grenzwerte. Wir prüfen, ob diese Grenzwerte eingehalten werden.
Daneben kontrollieren wir, ob Hersteller und Importeure ihre Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert haben – nur dann sollten ihre Stoffe überhaupt auf den europäischen Markt kommen. Außerdem prüfen wir, ob verbotene Stoffe weder importiert noch verkauft oder verwendet werden.
Insgesamt verteilen sich unsere Aufgaben in diesem Bereich auf 22 verschiedene europäische und nationale Vorschriften – darunter REACH, CLP, die Biozidprodukte-Verordnung und die F-Gase-Verordnung.
Dabei werden wir von der Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung (SMÜ) unterstützt. Die SMÜ ist beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt und wird von allen Bundesländern finanziert. Die SMÜ überwacht nicht selbst, sondern erledigt bestimmte koordinative Aufgaben zentral und länderübergreifend. Damit werden die Überwachungsbehörden in den Bundesländern unterstützt. Die Aufgaben in der stofflichen Marktüberwachung werden so effizienter erledigt.
Ein Beispiel: Wenn ein gefährliches Produkt in Europa entdeckt wird, wird eine Warnmeldung über das EU-Schnellwarnsystem „Safety Gate" europaweit verteilt. Damit ein einmal gemeldetes Produkt nicht in jedem Bundesland recherchiert werden muss, wertet die SMÜ diese Meldungen einmal zentral für ganz Deutschland aus und sucht gezielt nach den betroffenen Angeboten im Onlinehandel. Im Jahr 2025 wurden von der SMÜ über 2.000 Meldungen im Safety Gate gesichtet.
Die SMÜ koordiniert eigene und europäische Überwachungsaktionen, stellt den Ländern eine gemeinsame Plattform zum Austausch bereit und schult Inspektorinnen und Inspektoren in den Bundesländern. Daneben organisiert die SMÜ den deutschlandweiten Erfahrungsaustausch in der abfallrechtlichen Marktüberwachung.
Schutz vor Missbrauch von gefährlichen Chemikalien
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe
Bestimmte Chemikalien können missbraucht werden, um daraus Sprengstoffe für kriminelle oder terroristische Zwecke herzustellen. Gleichzeitig kommen genau diese Stoffe ganz alltäglich in Industrie- und Verbraucherprodukten oder als Vorprodukte vor. Sie ganz vom Markt zu nehmen, wäre weder möglich noch sinnvoll – stattdessen wird der Zugang zu ihnen reguliert.
Die EU-Verordnung 2019/1148 beschränkt den Zugang zu bestimmten höher konzentrierten Ausgangsstoffen für Privatpersonen – diese dürfen die Stoffe weder erwerben noch besitzen oder verwenden. Gleichzeitig gilt für Unternehmen eine Meldepflicht: Verdächtige Transaktionen, abhandengekommene Mengen oder Diebstähle müssen innerhalb von 24 Stunden den Kontaktstellen der Landeskriminalämter gemeldet werden.
Wir sind als Inspektionsbehörde für die Überwachung der Pflichten von Wirtschaftsteilnehmern, gewerblichen Verwendern und Online-Marktplätzen zuständig. Daneben beraten wir die Wirtschaft, führen Sensibilisierungen durch und – wenn nötig – ordnen Maßnahmen an oder verhängen Sanktionen.
| Kennzahl | 2025 |
| Eigene Maßnahmen | 324 |
| Mängelquote bei Inspektionen | 45 % |
| Anteil aktive Maßnahmen | 92 % |
| Anteil reaktive Maßnahmen | 8% |
| Auffällige Online-Angebote, abgegeben an andere Bundesländer/EU-Mitgliedstaaten | 149 |
Hinweis: Die Mängelquote von 45 % beruht beispielsweise auf Abgaben von beschränkten Produkten an Privatpersonen aufgrund unzureichend durchgeführter Überprüfung bei Verkauf sowie die fehlende Information der Lieferkette. Auch geringe Mengen können bei diesen Stoffen relevant sein, da sie immer wieder zu schweren Personen- und Sachschäden führen.
Ein bundesweit koordiniertes Schwerpunktprojekt im Jahr 2025 betraf Wasserstoffperoxid. Außerdem beteiligen wir uns an der länderübergreifenden Suche nach auffälligen Produktangeboten im Onlinehandel. Im Dialog mit der Wirtschaft erklären wir Pflichten, beantworten Fragen und stellen Merkblätter sowie Flyer zur Verfügung.
Energieverbrauch und Umweltschutz
Ökodesgin, Energieverbrauchskennzeichnung
Hinter "Ökodesign" und "Energieverbrauchskennzeichnung" steckt ein einfaches Ziel: Produkte sollen weniger Energie verbrauchen, länger halten und sich besser reparieren lassen. Das schont die Umwelt, schützt das Klima und spart Verbraucherinnen und Verbrauchern Geld.
Die bekannteste Form ist das Energie-Label mit den Klassen A bis G auf Kühlschränken, Waschmaschinen, Fernsehern und Lampen. Wir prüfen, ob die angegebenen Werte stimmen und ob die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz eingehalten werden.
Schwerpunkte 2025:
- Heizen, Lüften, Kühlen – z. B. Energieeffizienz von Warmwasserbereitern, Kaminöfen, Lüftungsgeräten
- Elektronik und Beleuchtung – z. B. Standby-Verluste vernetzter Geräte, Kennwerte von LED-Leuchtmitteln
- Industriekomponenten, Maschinen und Anlagen
- Reparierbarkeit von "weißer Ware" oder Fernsehern
Beispiel: Reparierbarkeit von Hausgeräten
Seit März 2021 dürfen Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn Hersteller und Importeure dafür Ersatzteile und Reparaturanleitungen bereitstellen. Die Ersatzteile müssen mit handelsüblichem Werkzeug ausgewechselt werden können – ohne dass das Gerät dauerhaft beschädigt wird.
2025 haben wir das in zwei Schritten geprüft: Erstens auf den Webseiten der Hersteller - ob Ersatzteile bestellbar und Anleitungen verfügbar sind. Zweitens an Prüfmustern – wir haben Geräte tatsächlich aufgeschraubt und versucht, die Ersatzteile zu wechseln und am Ende das Gerät für das Recycling zu zerlegen.
Produkte für den Bau
Bauprodukte – also Materialien und Bauteile für Hoch-, Tief- und Straßenbau – müssen in Europa harmonisierten Normen entsprechen. Welche Produktgruppe wir uns wann genau ansehen, wird bundesweit abgestimmt. In den letzten Jahren standen unter anderem Metallbauschrauben, Elektrokabel, Wärmedämmstoffe, Markisen und Rollläden auf der Agenda.
2025 lag ein Schwerpunkt auf Roll-, Klapp- und Schiebeläden. Hersteller müssen für solche Produkte eine Leistungserklärung erstellen und die CE-Kennzeichnung sichtbar anbringen. Damit übernehmen sie die Verantwortung dafür, dass ihr Bauprodukt den erklärten Eigenschaften entspricht – z. B. einer Windlastprüfung standhält. Geprüft haben wir bei Herstellern und im Baufachhandel vor allem Kennzeichnung und Unterlagen von manuellen Rollläden mit Gurtrolle oder Kurbelbedienung.
Was passiert, wenn jemand gegen die Regeln verstößt?
Kontrollen allein genügen nicht, entscheidend ist, dass Verstöße auch Konsequenzen haben. Diese Aufgabe übernimmt innerhalb der Abteilung eine eigene Rechts- und Bußgeldstelle. Stellt eines der Fachreferate einen Verstoß fest, prüft sie das weitere Vorgehen: von der Anordnung, einen Mangel zu beseitigen, über Bußgelder bis hin zur Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Schwerere Bußgelder werden zudem ins Gewerbezentralregister eingetragen, das kann für ein Unternehmen weitreichende Folgen haben, etwa bei öffentlichen Aufträgen.
Kommt es zum Streit über die Auslegung einer Vorschrift, sorgen Gerichtsentscheidungen für Klarheit: Sie legen verbindlich fest, welcher Schutzstandard gilt, und zwar dauerhaft und für alle Anbieter gleich, nicht nur im Einzelfall
Warum das wichtig ist: Die Marktüberwachung kann immer nur stichprobenartig kontrollieren, die Masse der angebotenen Produkte lässt mehr nicht zu. Eine Kontrolle entdeckt ein gefährliches Produkt zudem erst, wenn es bereits im Handel ist. Genau deshalb sind spürbare Konsequenzen so wichtig: Ein Hersteller, der weiß, dass mangelhafte Produkte teuer werden und Verstöße im Gewerbezentralregister eingetragen werden, bezieht Sicherheit von vornherein in der Planung vor Produkten mit ein. Zielsetzung ist also nicht nur, einzelne Produkte zu kontrollieren, sondern, dass viele gefährliche Produkte gar nicht erst in die Regale gelangen und Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden.
Was Sie davon haben
Für Verbraucherinnen und Verbraucher: Ein Großteil der Produkte, die Sie im Geschäft oder im Onlinehandel kaufen, hat zwar keine direkte Prüfung durch unsere Behörde stattgefunden – aber das gesamte System aus Stichproben, Kontrollen und Konsequenzen sorgt dafür, dass unsichere Produkte auffallen, vom Markt verschwinden oder im Idealfall erst gar nicht hineinkommen.
Für Unternehmen: Wer sich an die Regeln hält – ob als Hersteller, Importeur oder Händler – steht im fairen Wettbewerb nicht schlechter da als jemand, der sich nicht daran hält. Das ist die Idee von Marktüberwachung: gleiche Regeln für alle Wirtschaftsakteure und Mitbewerber, kontrolliert und durchgesetzt.
Für die Umwelt: Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Begrenzung gefährlicher Stoffe in Produkten tragen messbar zum Ressourcen- und Klimaschutz bei.
Kontakt und Zusätzliche Informationen
Regierungspräsidium Tübingen – Abteilung 11 Marktüberwachung
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Stand: 2026 | Herausgeber: Regierungspräsidium Tübingen