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B 32 Straßenbauarbeiten zwischen Grünkraut-Eggwald und Bodnegg-Rotheidlen
Beginn der Bauphase 2 ab Donnerstag, 25. Juni 2026
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Ab Donnerstag, 25. Juni 2026 beginnt die zweite Bauphase der Gesamtmaßnahme zum Neubau des Rad- und Gehwegs entlang der B 32, sowie zum Umbau der Einmündung B 32 / K 7986 der sog. Kleinen Kofelder Kreuzung.
In Bauphase 1 wurde der nördliche Bereich der Einmündung B 32/ K 7986 mit barrierefreier Bushaltestelle an der Kleinen Kofelder Kreuzung bereits baulich umgesetzt.
In der kommenden Bauphase 2 erfolgen die umfangreichen Arbeiten zum Bau des rund 1,3 Kilometer langen Rad- und Gehwegs entlang der B 32. Gleichzeitig wird im südlichen Bereich der „Kleinen Kofelder Kreuzung“ ein neuer Linksabbiegestreifen und eine barrierefreie Bushaltestelle mit Querungshilfe hergestellt.
Für die Fortführung der Arbeiten muss die B 32 zwischen der Kleinen Kofelder Kreuzung und dem Kreisverkehr Rotheidlen von Donnerstag, 25. Juni 2026 bis voraussichtlich Ende August 2026 voll gesperrt werden.
Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, kann die Gesamtmaßnahme im September 2026 abgeschlossen werden.
Verkehrsführung
Der Verkehr der B 32 in Richtung Wangen wird weiterhin ab Grünkraut über die L 335 nach Bodnegg und Lachen sowie über die L 326 zur B 32 bei Rotheidlen umgeleitet.
In Fahrtrichtung Ravensburg erfolgt die Umleitung ab Rotheidlen über die L 326 nach Kofeld und über die K 7986 und die „Kleine Kofelder Kreuzung“ zurück zur B 32. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen.
ÖPNV
Die Haltestellen entlang der B 32 können während der zweiten Bauphase weitgehend bedient werden.
Hintergrundinformationen:
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app.
Das Regierungspräsidium informiert zum Beginn folgenden Bauphasen 3 und 4 jeweils mit einer gesonderten Pressemitteilung.
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