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Hiebsmaßnahme in der Kernzone Erdbeerberg im Gemeindewald Hohenstein
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Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit April 2026 offiziell erweitert: sechs neue Kommunen sind beigetreten, über die Hälfte der bisherigen Städte und Gemeinden haben ebenfalls weitere Flächen eingebracht. Das Biosphärengebiet ist somit um 42 Prozent gewachsen. Mit der Erweiterung kommen rund 1.050 Hektar neue Kernzonen hinzu. Kernzonen sind Wälder im Eigentum der öffentlichen Hand, sprich der Kommunen, des Landes oder des Bundes. In diesen Bereichen soll sich die Natur möglichst ohne menschlichen Einfluss entwickeln können. Es sollen Urwälder von morgen entstehen. Das bedeutet zum Beispiel, dass keine Holznutzung mehr stattfinden soll.
Hinsichtlich der Holznutzung gibt es jedoch die Ausnahme, dass bei Borkenkäferbefall Gefahr im Verzug besteht, da sich diese in angrenzenden Wäldern ausbreiten können. Ein wirtschaftlicher Schaden bei diesen Wäldern ist aufgrund von Borkenkäferbefall in einer Kernzone zu verhindern.
In der Kernzone Erdbeerberg im Gemeindewald Hohenstein hat sich der Borkenkäfer in den dortigen Fichten eingefunden. Die Trockenheit und die Hitze der vergangenen Wochen und Monate hat diese Entwicklung beschleunigt. Das Kreisforstamt Reutlingen wird hier schnell handeln, um einen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. In Absprache mit der höheren Forstbehörde Freiburg und der höheren Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Tübingen wird daher zum Waldschutz in den kommenden Tagen eine Hiebsmaßnahme durchgeführt. Es handelt sich dabei um die Entnahme der befallenen Fichten in einer Größenordnung von rund 50 bis 100 Festmeter.
Hintergrundinformationen:
Die Holzentnahme in einer Kernzone aufgrund des Waldschutzes erfolgt auf der Grundlage des
§ 4 Absatz 4 der aktuellen Verordnung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
Sofern Fragen zur Maßnahme seitens der Bevölkerung bestehen, kann sich diese an das Kreisforstamt Reutlingen oder an die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb wenden.
Bildunterschrift: