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Holzfußböden und Parkett als harmonisierte Bauprodukte
Verlässliche EU-Standards für Wohnqualität, Sicherheit und Energieeffizienz
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Holzfußböden und Parkett leisten einen wichtigen Beitrag zu Wohnkomfort, Sicherheit und Energieeffizienz Ihres Zuhauses – und sind damit weit mehr als ein bloßer Bodenbelag. Als wesentliche Bestandteile des Gebäudeinterieurs sind Holzfußböden und Parkett daher als harmonisiertes Bauprodukt im Sinne der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) reguliert.
Die EU-BauPVO harmonisiert die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten (harmonisierte Bauprodukte) auf dem europäischen Binnenmarkt und stellt sicher, dass diese einheitlichen gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Die Einhaltung der spezifischen Normen und technischen Bestimmungen ist eine zentrale Voraussetzung für die Qualität und Sicherheit von Bauprodukten und dient zugleich dem Schutz von Bauherrinnen und Bauherren sowie den Nutzerinnen und Nutzern von Gebäuden.
Für Holzfußböden und Parkett ist in diesem Zusammenhang seit dem Jahr 2008 die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der harmonisierten Produktnorm EN 14342:2013 verpflichtend. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigen Hersteller, dass ihre Produkte den einschlägigen europäischen Anforderungen entsprechen. Ergänzend hierzu sind Hersteller verpflichtet, eine Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP) bereitzustellen. Diese enthält Angaben zu den wesentlichen Leistungsmerkmalen des jeweiligen Produkttyps (z. B. Dreischichtparkett oder Laubholz-Massivparkett). Unter anderem werden in der Leistungserklärung für Holzfußböden und Parkett Aussagen zu Wärmeleifähigkeit (wichtig bei Verlegung auf Fußbodenheizung), Emissionen (z. B. Abgabe von Formaldehyd), Dauerhaftigkeit, Gleitwiderstand (wichtig z.B. wegen Rutschgefahr in öffentlichen Gebäuden) und Anforderungen an die Sicherheit (Brandverhalten und Abgabe anderer gefährlicher Stoffe) des jeweiligen Produktes festgehalten.
Von Behördenseite wird empfohlen, bei Planung, Errichtung oder Modernisierung von Gebäuden auf die ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung und die zugehörige Leistungserklärung bei harmonisierten Bauprodukten zu achten. Die CE-Kennzeichnung ist vom Hersteller am Produkt anzubringen, die Leistungserklärung muss dem Produkt beigelegt bzw. auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg u. a. dafür zuständig zu überprüfen, ob Bauprodukte die vom Hersteller erklärten Leistungen erbringen und die erforderlichen Kennzeichnungen und Unterlagen vorhanden sind.
Weitere Informationen zur Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten erhalten Sie hier:
Bauprodukte | Regierungspräsidium Tübingen
Für weiterführende Informationen zu den geltenden Anforderungen und Leistungsmerkmalen im konkreten Bauvorhaben stehen die zuständigen Stellen der Baurechtsbehörden beratend zur Seite.