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Öffentliche Auslegung für das geplante Naturschutzgebiet „Rangendinger Wildkrautäcker“ startet am 6. Juli 2026
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Eine der bedeutendsten Kulturlandschaften für Ackerwildkräuter in Rangendingen im Zollernalbkreis soll dauerhaft geschützt werden. Das Regierungspräsidium Tübingen legt den Verordnungsentwurf und die Karten für das geplante Naturschutzgebiet „Rangendinger Wildkrautäcker“ vom 6. Juli 2026 bis einschließlich 6. August 2026 öffentlich aus. Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen sowie Bedenken und Anregungen vorbringen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Mit der geplanten Schutzgebietsausweisung soll eine Kulturlandschaft erhalten werden, die zu den bedeutendsten Lebensräumen für Ackerwildkräuter im Regierungsbezirk Tübingen zählt und von bundesweiter bis internationaler Bedeutung ist. Die Wildkrautäcker in Rangendingen beherbergen zahlreiche Arten der sogenannten Segetalflora. Das sind seltene Wildpflanzen, die auf traditionell bewirtschaftenden Äckern wachsen, darunter das Flammen-Adonisröschen und der Orientalische Ackerkohl. Viele dieser Pflanzen sind infolge der Intensivierung der Landwirtschaft sehr selten geworden oder bereits aus weiten Teilen ihres früheren Verbreitungsgebiets verschwunden. Sie bilden zugleich die Lebensgrundlage zahlreicher spezialisierter, pflanzenfressender Käferarten wie für den stark gefährdeten Acker-Kokonrüssler, der in Rangendingen sein landesweit einziges Vorkommen hat. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu diesem außergewöhnlichen Artenreichtum zwischen Neckar und Schwäbischer Alb.
„Die Wildkrautäcker in Rangendingen gehören zu den wenigen Flächen, in denen sich eine außergewöhnliche artenreiche Ackerwildkrautflora erhalten hat“, so Mathias Broghammer, Gebietsreferent Zollernalbkreis am Regierungspräsidium Tübingen. „Das Ackerwildkrautprojekt wird hier seit mehr als 35 Jahren umgesetzt und unterstreicht auf eindrückliche Weise die wichtige Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.“
Die hohe Artenvielfalt ist Ausdruck einer über Jahrzehnte gewachsenen, struktureichen Kulturlandschaft. Extensiv bewirtschaftete Äcker mit geringem Dünge- und Pflanzenschutzmitteileinsatz prägen das Gebiet ebenso wie artenreiche, nährstoffarme Wiesen. Feldraine, Hecken, Brachen und vielfältige Übergangsbereiche zwischen unterschiedlichen Lebensräumen ergänzen dieses Mosaik. Gerade diese Übergänge sind besonders artenreich, da hier unterschiedliche Lebensräume unmittelbar aufeinandertreffen.
Viele der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind auf diese traditionelle, schonende Bewirtschaftung angewiesen. Sowohl eine Intensivierung als auch eine vollständige Aufgabe der Nutzung würden ihre Lebensgrundlage gefährden. Die dauerhafte Erhaltung dieser Wildkrautäcker ist somit entscheidend, um diesen Artenreichtum langfristig zu bewahren.
Die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Erhebung untermauern die Bedeutung des geplanten Naturschutzgebietes. Nach dem bislang letzten vollständigen Erfassungsstand aus dem Jahr 2020 wurden mehr als 160 Ackerwildkrautarten sowie zahlreiche gefährdete Blatt- und Rüsselkäferarten nachgewiesen. Darüber hinaus kommen 18 Brutvogelarten, 51 Tagfalter- und Widderchenarten, 18 Heuschreckenarten, 70 Laufkäferarten und 40 Wildbienenarten vor. Auch Fledermäuse nutzen das Gebiet intensiv als Nahrungsraum; ihre Aktivität liegt dort bis zu dreimal höher als auf konventionell bewirtschafteten Flächen der Umgebung.
„Die naturschutzfachlichen Erhebungen zeigen eindrucksvoll die Bedeutung des Gebietes. Der Schutz dieser wertvollen Bestände an besonders blühenden Pflanzen, Käfern und Faltern gelingt nur im Dialog. Deshalb ist die öffentliche Auslegung ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens und bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen“, erklärt Klaus Knoblich, Verfahrensmanager für die Ausweisung von Naturschutzgebieten am Regierungspräsidium Tübingen.
Hintergrundinformationen:
Die Unterlagen, konkret der Verordnungsentwurf, die Karten und die Würdigung, liegen vom 6. Juli 2026 bis einschließlich 6. August 2026 beim Regierungspräsidium Tübingen in Papierform aus und können während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind außerdem unter Bekanntmachungen | Regierungspräsidium Tübingen abrufbar. Zusätzlich stellen das Landratsamt Zollernalbkreis und die Gemeinde Rangendingen die Unterlagen während ihrer Sprechzeiten elektronisch zur Verfügung.
Bedenken und Anregungen zum Verordnungsentwurf und den dazugehörigen Karten können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Naturschutzgebiet sind online unter Naturschutzgebiet in Planung: Rangendinger Wildkrautäcker zu finden.
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