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Südsee-Kingenbühl wird Naturschutzgebiet
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Wo einst Kies abgebaut wurde, rasten heute Zugvögel. Das neue Naturschutzgebiet „Südsee-Kingenbühl“ bei Laupheim sichert wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Mit Ablauf des gestrigen Tages ist die Verordnung für das Naturschutzgebiet „Südsee-Kingenbühl“ bei Laupheim durch das Regierungspräsidium Tübingen in Kraft getreten. Auf einer Fläche von 50,2 Hektar schützt das Regierungspräsidium damit einen Lebensraum, der für Zugvögel, Brutvögel und zahlreiche weitere Tierarten von besonderer Bedeutung ist. Ziel ist es, den Baggersee mit seiner offenen Wasserfläche, Kiesufern und angrenzenden Wäldern dauerhaft zu sichern und naturschutzfachlich weiterzuentwickeln. Der nördliche angrenzende Baggersee „Nordsee“ kann weiterhin für Freizeitaktivitäten wie Baden genutzt werden.
Das Schutzgebiet befindet sich auf der Gemarkung Obersulmetingen, einem Ortsteil der Stadt Laupheim im Landkreis Biberach. Entstanden ist der Südsee durch den früheren Kiesabbau. Nachdem die Nutzung eingestellt wurde, entwickelte sich das Gebiet zu einem wertvollen Rückzugsraum für Vögel, Amphibien und Insekten.
„Das Gebiet Südsee-Kingenbühl zeigt eindrucksvoll, welches Potential in ehemaligen Abbauflächen steckt“, sagt Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Aus einem künstlich entstandenen Gewässer hat sich ein wertvoller Lebensraum für Zugvögel und zahlreiche weitere Arten entwickelt. Mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets sichern wir diese besondere Naturoase im Regierungsbezirk Tübingen dauerhaft.“
Seine besondere Bedeutung verdankt das Naturschutzgebiet auch seiner Lage. Der Südsee liegt im Mittleren Rißtal, das als Verbindung zwischen Donautal und Bodenseeraum eine wichtige Rolle für den Vogelzug spielt. Der Bodensee zählt zu den bedeutendsten Rast- und Überwinterungsgebieten für Wasservögel in Mitteleuropa. Auf ihrem Weg zwischen Brut- und Überwinterungsgebieten nutzen zahlreiche Arten den Südsee als Rast- und Nahrungsplatz.
„Für viele Vogelarten ist der Südsee eine Art Tankstelle auf ihrem Zugweg“, erklärt Jürgen Jebram, Gebietsreferent am Regierungspräsidium Tübingen. „Gerade in einer intensiv genutzten Landschaft sind solche störungsarmen Rastplätze von unschätzbarem Wert. Gleichzeitig bieten die offenen Kiesflächen und Uferbereiche Lebensräume, die im Regierungsbezirk selten geworden sind und früher natürlicherweise in Auenlandschaften vorkamen.“
Von der Ausweisung profitieren zahlreiche Tierarten. Die Wasserfläche dient unter anderem Haubentauchern, Krickenten und Tafelenten als Rastplatz während des Vogelzugs. Die Flussseeschwalbe nutzt den See als wichtiges Brutgebiet. Auf den offenen Kiesflächen findet der Flussregenpfeifer geeignete Brutbedingungen und während der Zugzeiten rasten hier Watvögel wie der Waldwasserläufer. Auch andere Arten sind im Gebiet vertreten. Nachgewiesen wurden unter anderem der Grasfrosch, die Libellenart „Kleinfleck-Mosaikjungfer“ sowie bislang 25 verschiedene Laufkäferarten.
Bilder:
Das Naturschutzgebiet von oben; Fotografie: Jürgen Jebram
Flussregenpfeifer; Fotografie: Samuel Hoffmeier
Keilfleck-Mosaikjungfer; Fotografie: Carsten Wagner
Hintergrundinformationen:
Der Ausweisung des Naturschutzgebietes ging eine umfassende naturschutzfachliche Bewertung voraus. Dabei wurden die Schutzwürdigkeit des Gebiets, die angestrebten Schutzziele sowie die Auswirkungen auf bestehende Nutzung sorgfältig geprüft. Der Verordnungsentwurf wurde mit der Stadt Laupheim und der Ortsvorsteherin abgestimmt. Darüber hinaus wurden Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit eingeholt und in das Verfahren einbezogen. Auf dieser Grundlage wurde die Grenze des Schutzgebietes angepasst und die Verordnung schließlich ausgefertigt. Mit dem neuen Naturschutzgebiet wird ein bedeutender Lebensraum im Landkreis Biberach dauerhaft für den Naturschutz und für zukünftige Generationen gesichert. Weitere Informationen zur Verordnung und zur Gebietskulisse sind online auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Südsee-Kingenbühl | Regierungspräsidium Tübingen zu finden.