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Pressemitteilung

Sechs Millionen Euro zusätzliche Landeshilfen fließen in den Regierungsbezirk Tübingen zur Bewältigung der Unwetterereignisse rund um Pfingsten 2024

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Das Foto zeigt eine überflutete Landschaft und ein Achtung-Hochwasser-Schild

Die Unwetter, die sich zwischen dem 30. Mai und dem 3. Juni 2024 ereigneten, haben in mehreren Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen erhebliche Schäden hinterlassen. Um den betroffenen Kommunen bei der Beseitigung der Schäden zu helfen, unterstützt sie das Land Baden-Württemberg über bestehende Landes- und Förderprogramme sowie über zusätzliche Landeshilfen nach schweren Naturereignissen.

 

Vorrangig kommen 29 Fachförderprogramme wie beispielsweise Mittel des Programmbereichs Kommunaler Straßenbau und des Ausgleichsstocks oder das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Betracht. Darüber hinaus hat das Land ein weiteres Hilfspaket nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen in Höhe von 25 Millionen Euro aktiviert, um die besonders betroffenen Kommunen in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen zu unterstützen. Rund sechs Millionen Euro dieser zusätzlichen Hilfen wurden dem Regierungsbezirk Tübingen zugewiesen.

 

Regierungspräsident Klaus Tappeser ist in Anbetracht der entstandenen Schäden für die betroffenen Gebiete dankbar. „Wir sind froh, dass das Land mit diesen zusätzlichen Mittel finanziell hilft. Das Geld ist unerlässlich für die Unterstützung unserer Kommunen und die Wiederherstellung der Infrastruktur."

 

Die Verteilung der Mittel im Regierungsbezirk Tübingen erfolgte dieser Tage entsprechend dem Ausmaß der geschätzten Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen zwischen dem 30. Mai und dem 3. Juni 2024. Aufgrund dieser mit den Landkreisen abgestimmten Verteilerquote erhält der am stärksten betroffene Landkreis – der Kreis Biberach – rund 1,8 Mio. Euro. Den Landkreisen Ravensburg und Reutlingen werden rund 1,3 bzw. rund 1 Mio. Euro zugewiesen. Knapp 800.000 Euro fließen in den Landkreis Bodenseekreis, knapp 600.000 Euro in den Zollernalbkreis, rund 150.000 Euro in den Landkreis Tübingen sowie ca. 70.000 Euro in den Alb-Donau-Kreis.

 

Die weitere Verteilung der Gelder innerhalb der einzelnen Landkreise erfolgt durch die jeweiligen Landratsämter. Sie stellen die Bedürftigkeit der Kommunen fest und sollen bei der Bearbeitung der Anträge im Sinne einer schnellen und bedarfsgerechten Hilfeleistung die vorhandenen Spielräume zugunsten der betroffenen Gemeinden ausschöpfen.

 

Hintergrundinformationen:

Die regulären Fachförderprogramme werden in manchen Fällen nicht greifen oder nicht ausreichen, um die Folgen der Unwetterereignisse zwischen dem 30. Mai und dem 3. Juni 2024 zu bewältigen. Das Land Baden-Württemberg hat daher ergänzend ein Hilfspaket von zusätzlichen 25 Millionen Euro beschlossen. Dies wurde in Absprache mit den Kommunalen Landesverbänden auf den Weg gebracht und basiert auf den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen vom 27. Oktober 2017.

 

Anträge auf Förderung aus den regulären 29 Fachförderprogrammen können von allen von Hochwasser und Starkregen betroffenen Kommunen gestellt werden. Diese Mittel aus den Fachförderprogrammen haben Vorrang vor den zusätzlichen Landeshilfen.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.

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