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Pressemitteilung

Neue Lebensräume für bedrohte Insekten am Irrenberg

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Irrenberg - Derselbe Blick im Jahr 2023
Irrenberg - Derselbe Blick im Jahr 2023
Irrenberg - Derselbe Blick im Jahr 2023
Blick vom Irrenberg zum Hundsrücken im Jahr 1936
Blick vom Irrenberg zum Hundsrücken im Jahr 1936
Blick vom Irrenberg zum Hundsrücken im Jahr 1936

Erforderliche Pflegearbeiten finden im Herbst und Winter statt.

 

Im kommenden Herbst und Winter werden im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen am Irrenberg zwischen Balingen und Albstadt umfangreiche Landschaftspflegearbeiten durchgeführt. Wo auf steilen, ertragsarmen Hängen einst Kiefern aufgeforstet wurden, sollen zukünftig gefährdete Tier- und Pflanzenarten neue Lebensräume bekommen.

 

Für das Naturschutzgebiet „Irrenberg-Hundsrücken“ sind die mit einzelnen Baumgruppen durchzogenen Magerwiesen besonders charakteristisch und prägen das Landschaftsbild. Diese sogenannten „Holzwiesen“ sind entstanden, da die Bauern seinerzeit sowohl das Gras als Winterfutter als auch die Bäume als Brennholz nutzten. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft und neuen Heiztechniken lohnte sich diese anstrengende Arbeit nicht mehr. Deshalb wurden einst große Flächen am Irrenberg mit Nadelbäumen bepflanzt und die für den Artenschutz wertvollen Magerwiesen gingen zum großen Teil verloren.

 

Um die Magerwiesen wiederherzustellen, werden im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen im Winter 2023/2024 umfangreiche Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt: Etwa ein halber Hektar der angepflanzten Kiefernbestände am Oberhang wird entnommen und wieder zu artenreichen Magerwiesen entwickelt. Damit wird das Landschaftsbild dem von 1943, als der Irrenberg erstmals als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde, wieder etwas ähnlicher.

 

Von der Maßnahme profitieren viele Insektenarten, die auf das reichhaltige Blütenangebot der Magerwiesen angewiesen sind. Am Irrenberg kommen zum Beispiel der Ginster-Bürstenspinner, eine vom Aussterben bedrohte Nachtfalterart, und die stark gefährdete Obsthummel vor.

 

Der Schwäbische Heimatbund e. V. hat die Bedeutung des Irrenbergs für den Artenschutz schon früh erkannt, weshalb er einen großen Teil der naturschutzfachlich bedeutsamsten Flächen erworben hat und sich für die Schutzgebietsausweisung einsetzte. Seither bemüht sich der Verein gemeinsam mit der Naturschutzverwaltung erfolgreich um die Pflege der Magerwiesen.

 

Mit der jetzt geplanten Maßnahme wird auch ein wesentliches Ziel der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie verfolgt: Die europarechtlich geschützten Kalk-Magerrasen sollen erhalten und wiederhergestellt werden. Hierfür trägt das Land Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen hat zusammen mit dem Vorstand des Schwäbischen Heimatbundes und der Forstverwaltung entschieden, dass am Irrenberg vorrangig dem fortschreitenden Schwund der Biodiversität und dem Insektensterben entgegengewirkt wird. Aus diesem Grund steht der Schutz der Artenvielfalt vor dem Erhalt der Waldflächen. Der Verlust der Waldfläche wird an anderer Stelle ausgeglichen. Das geerntete Holz wird einer nachhaltigen Verwertung zugeführt, die Erlöse werden zur Finanzierung der Landschaftspflegemaßnahme genutzt.

 

Hintergrundinformationen:

Das Naturschutzgebiet „Irrenberg-Hundsrücken“ entstand durch Zusammenlegung und Erweiterung der älteren Naturschutzgebiete „Irrenberg“ (Ausweisung 1943) und „Hundsrücken“ (Ausweisung 1939). Das Gebiet ist somit das älteste Naturschutzgebiet im Zollernalbkreis. In der Schutzgebietsverordnung des Naturschutzgebiets „Irrenberg-Hundsrücken“ vom 16.Januar 2002 ist die Erhaltung und Entwicklung der Kalk-Magerrasen als Schutzzweck aufgeführt, ebenso die kulturhistorisch und ästhetisch bedeutsamen „Holzwiesen“.

 

Das Naturschutzgebiet zeichnet sich durch einen besonderen Artenreichtum und eine hohe Anzahl besonderer Tiere und Pflanzen aus. Unter anderem sind hier Weißes Fingerkraut, Narzissen-Windröschen, Geflecktes Ferkelkraut, Ginster-Bürstenspinner, Obsthummel und viele weitere bedrohte Tier- und Pflanzenarten vertreten.

 

Der Schwäbische Heimatbund e. V. trägt mit seiner jährlichen „Irrenberg-Aktion“, bei der die gemähten Hänge durch Ehrenamtliche abgeräumt werden, zur Erhaltung der wertvollen Flächen bei.

 

Auf den Aufnahmen aus dem Schwenkelarchiv ist der Blick vom Irrenberg in Richtung Nordwesten zu sehen, wobei deutlich wird, dass durch die standortfremden Nadelholz-Aufforstungen der 1960er Jahre die charakteristischen Holzwiesen deutlich an Fläche verloren haben. Diese Nadelholz-Aufforstungen sind aus naturschutzfachlicher Sicht unbedeutend, da keine der relevanten Zielarten diese als Lebensraum nutzt. Langfristiges Ziel im Gebiet ist die Beseitigung der Nadelforsten zugunsten von Offenland-Lebensräumen und naturnahen Laubmischwaldbeständen. Der forstrechtlich notwendige Ausgleich für die dauerhafte Waldumwandlung erfolgt in Abstimmung mit der Forstverwaltung in Schömberg und Zimmern unter der Burg.

 

Der Erhaltungszustand des FFH-Lebensraumtyps Kalk-Magerrasen wird landesweit als ungünstig bis schlecht bewertet. Daher ist das Land Baden-Württemberg aufgrund der FFH-Richtlinie verpflichtet, den Erhaltungszustand sowohl qualitativ als auch flächenmäßig zu verbessern. Im Naturschutzgebiet „Irrenberg-Hundsrücken“ sind ältere Kiefern-Aufforstungen auf ehemaligen Magerrasen-Standorten vorhanden, die sich mit vergleichsweise geringem Aufwand wieder in Magerrasen zurückführen lassen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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