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Pressemitteilung

Mängel bei Produktsicherheit von Kletterausrüstung Regierungspräsidium Tübingen beteiligte sich an einer europaweiten Marktüberwachungsaktion

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​Das Versagen der Schutzausrüstung im Klettersport birgt ein sehr hohes Verletzungsrisiko bis hin zum Tod. Daher gelten in Europa für diese Produkte hohe gesetzliche Anforderungen. Europäische Marktüberwachungsbehörden, darunter das Regierungspräsidium Tübingen, stellten in einer gemeinsamen Überwachungsaktion viele Mängel bei im Onlinehandel entnommenen Produkten fest.

Bei Kletterausrüstungen wie zum Beispiel Bergseile, Bergsteigerhelme und Karabiner handelt es sich um sogenannte Persönliche Schutzausrüstung. Die Marktüberwachungsbehörden in Europa stellten in den vergangenen Jahren bei derartigen Produkten mehrfach schwere Mängel fest. Aus diesem Grund wurde eine europaweit organisierte Überwachungsaktion zur Sicherheit von Kletterausrüstungen über mehrere Jahre durchgeführt. Daran war auch die Marktüberwachung Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Tübingen beteiligt.
Im Rahmen der Aktion hat das Regierungspräsidium Tübingen 32 unterschiedliche Modelle aus fünf Produktgruppen am Markt entnommen. Konkret handelte es sich hierbei um dynamische Bergseile, Fangstoßdämpfer für die Verwendung auf Klettersteigen, Karabiner, Anseilgurte und Bergsteigerhelme. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktüberwachung haben die Produkte in Zusammenarbeit mit drei europäischen Prüfinstituten unter Beachtung verschiedener Anforderungen der einschlägigen Normen schwerpunktartig auf ihre jeweilige Schutzwirkung geprüft. Darunter fielen sowohl bekannte Markenprodukte, als auch unbekannte Produkte, die nur über den Online-Handel und oft auch nur bei außereuropäischen Anbietern bezogen werden können.

Von den vom Regierungspräsidium Tübingen überprüften Produkten waren 16 nicht zu beanstanden. Dabei handelte es sich ausnahmslos um Produkte namhafter Hersteller aus dem stationären Handel.
Die 16 im Online-Handel entnommenen Produkte wiesen allesamt Mängel auf. Ein weiterer Verkauf dieser Produkte ist mittlerweile durch Löschen der Angebote auf Verkaufsplattformen im Internet gestoppt. Bei acht dieser Produkte waren die Mängel so gravierend, dass das Regierungspräsidium Tübingen Warnmeldungen über das öffentlich zugängliche Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Produkte übermittelte. Hierbei handelte es sich um zwei Anseilgurte und zwei Bergseile, die jeweils bei den Prüfungen gerissen waren, sowie um vier Bergsteigerhelme, die nicht die erforderliche Durchdringungsfestigkeit oder Stoßdämpfung aufwiesen. Zusätzlich wurden Risikoprofile beim Zoll veranlasst, mit denen die Einfuhr derartiger Produkte zukünftig verhindert oder zumindest erschwert werden soll.

In dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Überwachungsprojekt wurden sehr viele Schutzausrüstungen aus dem Klettersport überprüft. Die Zusammenarbeit der beteiligten Projektpartner hat gut funktioniert und war mit Blick auf die Ergebnisse sehr erfolgreich.
Aus Verbrauchersicht sollte beim Kauf von Kletterausrüstung darauf geachtet werden, dass auf dem Produkt die CE-Kennzeichnung angebracht und eine Anleitung in deutscher Sprache beigefügt ist. Alle Produkte mit schweren Mängeln waren bereits bei diesen formalen Punkten zu beanstanden.

Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

Bildunterschrift:
Bei der Festigkeitsüberprüfung gerissener Anseilgurt; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen – Thomas Schuld

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