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Medienmitteilung

Lichte Wälder im Lonetal werden geschützt

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​Das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Forstbehörde weist im Lonetal einen sogenannten Schonwald zum Erhalt und zum Schutz lichter Wälder und seltener Pflanzen aus. Der 92 Hektar umfassende Waldteil bei Herbrechtingen-Bissingen liegt an der südlichen Grenze des Landkreises Heidenheim, die „Vogelherdhöhle“ als Teil des von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannten Gebiets grenzt unmittelbar an.

Der für das Ausweisungsverfahren zuständige Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser begrüßt diesen Schritt: „Das Waldschutzgebiet zeichnet sich durch seltene Pflanzen und lichte Waldbereiche aus. Ein solches Waldstück muss erhalten und geschützt werden.“ Der hohe Anteil an alten Eichen und Hutewaldrelikten ist ein Zeugnis historischer Waldnutzungsformen.

Bis vor 200 Jahren wurde in diesen Waldbereich Vieh zur Weide eingetrieben. Gleichzeitig unterlag die Fläche der Holznutzung. Es war ein sogenannter Hutewald, wie diese historische Form der Waldbewirtschaftung genannt wird. Die Beweidung führte dazu, dass der Wald nicht mehr so dicht war und die Böden an Nährstoffen verarmten. Infolge dessen hat sich eine lichtliebende Bodenvegetation entwickelt. Seltene und schützenswerte Pflanzen, wie zum Beispiel Küchenschelle und Karthäusernelke sind hier zu finden.

Das Waldschutzgebiet liegt auf einem von Felsen durchsetzten trockenen Südhang des Lonetales. Trockenheit und Wärme begrenzen das Wachstum der Bäume und die Entwicklung des Waldes. Zur Bewahrung dieser Strukturen und zum Erhalt der daran gebundenen Lebensräume und seltenen Pflanzen wurde vor zwei Jahren auf einem kleinen Teil der Fläche die Hutewaldwirtschaft wieder aufgenommen. Zur Schaffung und langfristigen Erhaltung von lichten Waldstrukturen werden regelmäßig forstliche Pflegemaßnahmen im Schonwald durchgeführt.

Hintergrundinformationen:
Nach dem Waldgesetz von Baden-Württemberg (§ 32 LWaldG) sind zwei Kategorien von Waldschutzgebieten zu unterscheiden:

Schonwald ist ein forstwissenschaftlich definierter Waldbereich, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmtes Waldbiotop zu erhalten oder zu erneuern ist. Hierbei werden der Zielsetzung entsprechende Pflegemaßnahmen und Bewirtschaftungsweisen festgelegt. In Baden-Württemberg gibt es 363 Schonwälder mit einer Gesamtfläche von rd. 17.233 Hektar. Davon liegen 103 Schonwälder im Regierungsbezirk Stuttgart mit einer Fläche von insgesamt 3.664 Hektar.

Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Hier sind Pflegemaßnahmen und Holzerntemaßnahmen auf Dauer ausgeschlossen. Im Bannwald sollen die eigendynamischen Entwicklungsprozesse ohne menschlichen Einfluss ablaufen. Dieser Wald soll sich entsprechend einem Urwald ungestört entwickeln. Die natürlichen Abläufe in den Bannwäldern werden wissenschaftlich erforscht. Die Erkenntnisse aus der Bannwaldforschung sollen auch Hilfestellung für die Behandlung von Wirtschaftswäldern geben. In Baden-Württemberg gibt es 123 Bannwälder mit einer Gesamtfläche von rd. 7.630 Hektar. Davon liegen 18 Bannwälder im Regierungsbezirk Stuttgart mit einer Fläche von insgesamt 888 Hektar.

Bann- und Schonwälder werden durch Rechtsverordnung der höheren Forstbehörde ausgewiesen. Sie haben denselben rechtlichen Status wie Naturschutzgebiete.

Das Referat 82 beim Regierungspräsidium Tübingen nimmt die Aufgaben der höheren Forstbehörde für die Regierungsbezirke Tübingen und Stuttgart wahr. Der Regierungspräsident des Regierungspräsidiums Tübingen ist Leiter der höheren Forstbehörde.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071 757-3131, gerne zur Verfügung.

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