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Medienmitteilung

Elektromotoren werden effizienter

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​Vom Auto bis zur elektrischen Zahnbürste – in fast allen technischen Geräten finden sich Elektromotoren. Etwa die Hälfte der in der Europäischen Union erzeugten elektrischen Energie wird durch Systeme verbraucht, die mit Elektromotoren betrieben werden. Die Marktüberwachung Baden-Württemberg hat in einer gemeinsamen Aktion mit anderen Bundesländer Energieeffizienz der Motoren geprüft, Ergebnisse sind erfreulich.

Bereits im Jahr 2009 hat die Europäische Kommission eine Verordnung erlassen, um das Einsparpotential bei Elektromotoren auszuschöpfen. Diese stellt sogenannte „Ökodesign-Anforderungen“ an bestimmte Arten von Elektromotoren. Eine vorgelagerte Studie ergab, dass durch die geforderte hohe Energieeffizienz von neu eingebauten Motoren im Jahr 2020 die jährliche Stromersparnis von 57 Terawattstunden betragen würde.

„Dies entspricht dem jährlichen Gesamtstrombedarf von 10 Millionen EU-Bürgern“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Aus diesem Grund prüfen wir als Marktüberwachungsbehörde für Baden-Württemberg bereits seit mehreren Jahren die Umsetzung der Anforderungen an Elektromotoren.“

Für die Messung der Energieeffizienz steht – auf Seiten der deutschen Marktüberwachungsbehörden einmalig – bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ein eigener Prüfstand zur Verfügung.

Unter dem Motto „Kräfte bündeln und Know-how teilen“ wurden unter der Federführung Baden-Württembergs in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion mit den Bundesländern Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt insgesamt 29 Motoren durch die Marktüberwachungsbehörden überprüft. Im Ergebnis konnte lediglich ein Motor nach der technischen Überprüfung die geforderte Effizienz nicht erreichen. Dieser wurde vom Hersteller vom Markt genommen. Einem weiteren Motor waren nicht alle vorgeschriebenen Produktinformationen beigefügt. Der Mangel wurde umgehend vom Hersteller behoben.

Die Ergebnisse der Überprüfungen zeigen, dass die betroffenen Wirtschaftsakteure weitgehend die erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführen, um die geforderten Mindesteffizienzen einzuhalten. Die rechtlichen Vorgaben der EU wirken, so dass durch diese Maßnahmen bereits große Mengen an Energie eingespart werden.

Um noch größere Einsparpotentiale zu nutzen, hat die Europäische Kommission bereits zusätzliche Vorgaben umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2021 werden weitere Elektromotorenarten sowie weitere Leistungsklassen von den Vorschriften erfasst sein. Die Marktüberwachung Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Tübingen wird auch hier prüfen, ob diese Standards im Markt eingehalten werden.

Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, Maschinen und Anlagen, Verbraucherprodukte und Chemieerzeugnisse hinsichtlich deren Produkt- und Chemikaliensicherheit zu prüfen. Des Weiteren wird geprüft, ob Produkte energieeffizient sind und ob Bauprodukte die vom Hersteller erklärten Leistungen erbringen.

Die Marktüberwachung Baden-Württemberg stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern auch Tipps und Hinweise für den Einkauf von Produkten im Internet unter Sicherer Onlinehandel zur Verfügung.

Im Jahr 2009 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EG) 640/2009 erlassen, die seit dem 16. Juli 2011 die umweltgerechte Gestaltung von Asynchronmotoren festgelegt. Ab dem 1. Juli 2021 löst die Verordnung (EU) 2019/ 1781, in der weitere Motorenarten und Leistungsklassen mit einbezogen werden, die alte Verordnung ab.

Bildunterschrift:
Motorenprüfstand, Foto: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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