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Pressemitteilung

Bäuerliche Schlachtgemeinschaft im Biosphärengebiet Schwäbische Alb gegründet

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Vorstandschaft der bäuerlichen Schlachtgemeinschaft im Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V
Vorstandschaft der bäuerlichen Schlachtgemeinschaft im Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V
Vorstandschaft der bäuerlichen Schlachtgemeinschaft im Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V

Projekt der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb zum Erhalt des Westerheimer Schlachthauses schreitet voran.

 

Ende April 2024 hat sich der Verein „Bäuerliche Schlachtgemeinschaft im Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ gegründet. Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt zum Erhalt des Westerheimer Schlachthauses vollzogen. Der Verein möchte das Schlachthaus in einem Pachtverhältnis übernehmen und seinen Mitgliedern Schlachtungen im Herkunftsbetrieb und im Schlachthaus anbieten. Damit soll diese wichtige Infrastruktur durch und für die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten bleiben.

 

Nach einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2023 zum Aufbau einer Schlachtgemeinschaft erreichten rund 50 Interessensbekundungen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb. In einem Treffen aller interessierten Betriebe und Personen im Dezember 2023 wurden erste Leitplanken zur Organisationsform, zur Geschäftsführung und zu finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt. Auf dieser Basis wurde im ersten Quartal 2024 mit einer kleinen Gruppe aus engagierten Landwirtschaftsbetrieben und Privatpersonen die Vereinsgründung vorbereitet.

 

Ende April 2024 wurde der Verein in Westerheim gegründet. Vorstand ist Georg Baumeister, Landwirt aus Westerheim und seit Anfang an engagiert im Erhalt des ortsansässigen Schlachthauses. Die Geschäftsführung wird Metzgermeister Paul Russ aus Bissingen an der Teck übernehmen. Er wird die Verantwortung für den laufenden Betrieb der Schlachtgemeinschaft tragen und die Schlachtungen in den Herkunftsbetrieben und im Schlachthaus durchführen. Weitere Mitglieder in Vorstandschaft sowie Beisitzer und Vereinsmitglieder sind landwirtschaftliche Betriebe vorwiegend mit Direktvermarktung sowie Privatpersonen, die ein Interesse an Tierwohl und Regionalität haben.

 

In den nächsten Schritten soll nun das Pachtverhältnis mit der Gemeinde Westerheim abgestimmt werden. Zudem stehen erste Investitionen in zusätzliche Kühlkapazitäten sowie einen Anhänger für die teilmobile Schlachtung an. Ziel ist es, noch in diesem Jahr den Schlachtbetrieb in Westerheim aufzunehmen. Die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie das beauftragte Ingenieurbüro Wanzel unterstützen durch die Projektleitung und die Vorbereitung des Schlachtbetriebs beispielsweise durch die Erarbeitung von Hygienekonzepten und der Biozertifizierung. „Auch für den Erhalt der biologischen Vielfalt hat das Schlachthaus eine wichtige Bedeutung“, so Rainer Striebel von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, „denn ohne Weidetiere können die schützenswerten Lebensräume des Biosphärengebiets seitens der Landwirtschaft nicht gepflegt werden“.

 

Die Schlachtgemeinschaft steht weiteren Mitgliedern offen. Privatpersonen können den Erhalt einer kleinstrukturierten, regionalen Schlachtung unterstützen, indem sie Fördermitglied werden. Diese können jederzeit Auskunft darüber erhalten, welche Tiere an welchen Tagen geschlachtet und wo deren Fleisch je nach Verfügbarkeit bezogen werden kann. Konventionell sowie biologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe mit Interesse an Schlachtungen können eine Mitgliedschaft beantragen. Dabei können sich gerne auch Betriebe außerhalb des Biosphärengebiets Schwäbische Alb rückmelden. Für Betriebe ohne eigene Direktvermarktung schafft der Verein die Möglichkeit, die Infrastruktur nur für Notschlachtungen in Anspruch zu nehmen und dafür einen reduzierten Grundbeitrag zu zahlen. Weitere Informationen, der Mitgliedsantrag sowie Kontaktmöglichkeiten zum Verein sind online unter www.biosphaerengebiet-alb.de/projekte/detail/schlachtgemeinschaft zu finden.

 

Hintergrundinformationen:

Bei der Wertschöpfungskette zu regionalem Fleisch kann neben Tierhaltung, Tierwohl und Vermarktung das Thema ortsnahe Schlachtung nicht ausgeblendet werden. Aktuelle Entwicklungen und Erhebungen zeigen, dass in den kommenden Jahren viele der derzeit bestehenden selbstschlachtenden Metzgereien und Betriebe auf Grund des Personalmangels, des Strukturwandels oder fehlenden Investitionen wegfallen werden. Dies stellt die landwirtschaftlichen Betriebe und regionalen Wertschöpfungsketten vor große Herausforderungen. Für die Strukturen im von der UNESCO ausgezeichneten Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist es daher außerordentlich wichtig, Schlachtstätten für landwirtschaftliche Betriebe und Metzgereien zukunftsfähig zu machen und sich auch mit dem Thema der mobilen Schlachtung am Hof auseinanderzusetzen.

 

Die Gemeinde Westerheim möchte gemäß eines Gemeinderatsbeschlusses das gemeindeeigene Schlachthaus in ein Pachtverhältnis mit regionalen Nutzern bringen und hat dazu eine Übergangsfrist bis Ende 2024 eingerichtet. Nach einem Austausch zwischen der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb und den bislang engagierten landwirtschaftlichen Betrieben war klar, dass derzeit noch keine Schlachtgemeinschaft in geeigneter Organisationsform für ein Pachtverhältnis absehbar und daher ein zielgerichteter Prozess notwendig ist.

 

Im Juli 2023 wurde durch die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb in Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren ein Projekt zum Aufbau einer Schlachtgemeinschaft im Biosphärengebiet am Beispiel des Westerheimer Schlachthauses gestartet. Hierzu wurde Ende Juli 2023 das Ingenieurbüro Wanzel durch die Geschäftsstelle Biosphärengebiet beauftragt. Das Projekt soll übertragbare Erkenntnisse und Dokumente zum Thema regionale Schlachtung ergeben und möchte die unterschiedlichen Interessenslagen der Region bündeln. Ziel ist der Aufbau einer Schlachtgemeinschaft in geeigneter Organisationsform.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Herr Roland Heidelberg, Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Telefon 07381/932938-14, oder Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

 

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