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Schule

Verkehrsministerium erleichtert die Einführung von Schulstraßen und Schulzonen in Baden-Württemberg

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zwei Schüler auf dem Weg zur Schule mit dem Fahrrad

Mit einem neuen Erlass schafft das Verkehrsministerium klare rechtliche Grundlagen, damit Kommunen Schulstraßen und Schulzonen einfach, rechtssicher und ohne großen bürokratischen Aufwand einführen können. Beide Maßnahmen sind Teil des Landesprogramms MOVERS – Aktiv zur Schule, das Kinder und Eltern dabei unterstützt, den Schulweg sicher und eigenständig zu gestalten.

Mit einem neuen Erlass schafft das Verkehrsministerium klare rechtliche Grundlagen, damit Kommunen Schulstraßen und Schulzonen einfach, rechtssicher und ohne großen bürokratischen Aufwand einführen können. Beide Maßnahmen sind Teil des Landesprogramms MOVERS – Aktiv zur Schule, das Kinder und Eltern dabei unterstützt, den Schulweg sicher und eigenständig zu gestalten. 

Neuer Erlass schafft rechtliche Grundlagen

Wenn nach den Sommerferien der Unterricht wieder startet, sind die Szenen vor vielen Schulen in Baden-Württemberg ähnlich: Autos parken in zweiter Reihe, es wird auf Gehwegen gewendet, Staus entstehen – und mittendrin bahnen sich Kinder zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad ihren Weg. Diese gefährlichen Situationen können mit Hilfe des neuen Erlasses bald der Vergangenheit angehören.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit dem Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule und dem Erlass schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder in Baden-Württemberg sicher, gesund und eigenständig zur Schule kommen können – zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad. Wir geben den Kommunen nicht nur klare rechtliche Grundlagen, sondern auch praktische Unterstützung an die Hand: mit unserem MOVERS-Beratungsangebot sowie umfangreichem Informationsmaterial für die Umsetzung vor Ort. So können Schulstraßen schnell und unkompliziert Wirklichkeit werden. Wir laden alle Verantwortlichen dazu ein, an geeigneten Schulstandorten Schulstraßen und Schulzonen zu errichten.“

Was sind Schulstraßen und Schulzonen?

Bei Schulstraßen werden ein oder mehrere Straßenabschnitte im direkten Schulumfeld zu Beginn und zum Ende des Schultages für einen begrenzten Zeitraum – zum Schulbeginn und zum Schulende – für den motorisierten Verkehr gesperrt. Ausnahmen, etwa für Anwohnerinnen und Anwohner oder Menschen mit Behinderungen, sind möglich. 

Bei Schulzonen wird die Straße dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt. Das bietet sich an, wenn die Straße nur für die Schule benötigt wird, bislang aber die Durchfahrt auch als Abkürzung von Autofahrenden genutzt wurde. Die Straßen können zudem entsprechend umgestaltet werden: als Begegnungsorte für Jung und Alt, zum Spielen und Vernetzen.

Beide Maßnahmen sorgen dafür, dass Kinder sicher zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule gelangen. Gleichzeitig werden gefährliche Situationen mit Elterntaxis vor den Schultoren deutlich reduziert. 

Verkehrsminister Winfried Hermann betonte: „Für Kinder und Jugendliche ist es gut, ihre Umgebung auf eigenen Beinen zu erkunden. Der Weg zur Schule ist dabei nicht nur eine einfache Strecke von A nach B, sondern ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im Straßenverkehr. Das Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule unterstützt Schulen, Kommunen und Eltern dabei.“

Der Erlass

Der heute veröffentlichte Erlass „Hinweise zur straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen“ beschreibt die rechtlichen Grundlagen zur Einführung von Schulstraßen und Schulzonen. Der baden-württembergische Erlass geht über vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer hinaus: Er beschreibt konkret, wie Schulstraßen und Schulzonen durch die zuständigen Behörden rechtssicher umgesetzt werden können. 

  • Schulstraßen und Schulzonen werden durch eine entsprechende Beschilderung vor Ort umgesetzt.
  • Schulstraßen und Schulzonen können auf allen Straßen eingerichtet werden, deren Verkehrsbedeutung dies zulässt.
  • Für die Einführung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommune, Straßenverkehrsbehörde und Schule notwendig.
  • Bürokratische und teure Gutachten sind nicht erforderlich. 

Als sinnvolle Ergänzung können Kommunen zudem sogenannte Hol- und Bringzonen einrichten. Sofern ein eigenständiger Schulweg nicht möglich ist, können Eltern ihre Kinder hier kurz und sicher absetzen – ohne die direkte Schulumgebung mit weiterem Verkehr zu belasten.

Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule bietet kostenlose Beratung zu Schulstraßen

Ergänzend zum neuen Erlass baut das Land Baden-Württemberg das Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule weiter aus. Seit 2022 unterstützt MOVERS – Aktiv zur Schule Kinder und Jugendliche dabei, ihren Schulweg aktiv, sicher und eigenständig zurückzulegen – zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad. Kern des Programms sind Schulwegpläne und eine durchgängig sichere, attraktive Infrastruktur für den Schulweg. Zum neuen Schuljahr 2025/2026 kommen mit den Schulstraßen und dem Radfahrabzeichen zwei neue Bausteine hinzu. Zudem wird der MOVERS-Baukasten „Sichtbare Schulwege“ in Kürze als neues Angebot für Grundschulen vorgestellt. MOVERS bietet Schulen und Kommunen dabei vielfältige Unterstützung – kostenlos und praxisnah.

Quelle: Ministerium für Verkehr

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