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Medienmitteilung

Breitband-Resolution der AGLR – Überlegungen, Erwartungen und Forderungen für einen raschen Auf- und Ausbau glasfasergestützter Kommunikationsstrukturen

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​Regierungspräsident Klaus Tappeser, Vorsitzender der AGLR: „Zwingende Voraussetzung für eine leistungsfähige Abdeckung im Ländlichen Raum ist das Glasfasernetz. Zukunftsfähig sind allein glasfaserbasierte Infrastrukturen bis ans Gebäude sowie an die 5G-Funkmasten-Standorte.“

 

Die Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum (AGLR) im Regierungsbezirk Tübingen hat ihre Überlegungen, Erwartungen und Forderungen für einen raschen Auf- und Ausbau einer glasfasergestützten Kommunikationsstruktur im Ländlichen Raum in einer Resolution (s. Anlage) zusammengefasst. „Ziel muss es sein, bis 2025 eine flächendeckende gigabitfähige Infrastruktur bis in jedes Haus, jedes Unternehmen und jede öffentliche Einrichtung (FTTB) aufzubauen“, lautet eine der Forderungen. Als Interessenvertretung setzt sich die AGLR für die positive Entwicklung des Ländlichen Raums Südwürttemberg als Wirtschafts- und Lebensraum ein.

 

Der Ländliche Raum kann nur mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur „auf der Höhe der Zeit“ als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum attraktiv bleiben und im Wettbewerb der Standorte mithalten. „Der rasche Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur ist für den Ländlichen Raum von herausragender Bedeutung. Zwingende Voraussetzung für eine leistungsfähige Abdeckung im Ländlichen Raum ist das Glasfasernetz. Zukunftsfähig sind daher allein glasfaserbasierte Infrastrukturen bis ans Gebäude sowie an die 5G-Funkmasten-Standorte,“ betonte Regierungspräsident Klaus Tappeser als Vorsitzender der AGLR. Hier gebe es insbesondere mit Blick auf die Ländlichen Räumen Baden-Württembergs großen Nachholbedarf. Deshalb komme einer zielgenauen Förderung des Breitbandausbaus maßgebende Bedeutung zu.

 

Die AGLR unterstützt die Planungen des Landes Baden-Württemberg, bis zum Jahr 2025 flächendeckende leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen aufzubauen. Der Auf- und Ausbau einer glasfasergestützten Kommunikationsstruktur im Ländlichen Raum darf aber nicht zu kurz greifen, sondern muss den dynamisch steigenden Anforderungen nach immer höheren Übertragungsraten standhalten.

 

Die Breitband-Resolution der AGLR wurde Herrn Minister Strobl wie auch den Damen und Herren Abgeordneten des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages und des Landtages von Baden-Württemberg aus dem Regierungsbezirk Tübingen zugeleitet mit der Bitte, die Anliegen des Raums Südwürttemberg hinsichtlich des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur zu unterstützen und insbesondere bei der Weiterentwicklung der bestehenden Förderprogramme zu berücksichtigen.

 

Hintergrundinformation:
Die Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum (AGLR) im Regierungsbezirk Tübingen ist eine Interessenvertretung, die sich für die positive Entwicklung des Ländlichen Raums Südwürttemberg als Wirtschafts- und Lebensraum einsetzt. Sie greift in ihren Aktivitäten alle strukturpolitisch relevanten Themen auf, die für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen und die hier lebenden Menschen von Bedeutung sind.

 

Mitglieder der 1973 gegründeten AGLR sind neben den Landkreisen und Regionalverbänden des Regierungsbezirks Tübingen die Industrie- und Handelskammern Bodensee-Oberschwaben, Reutlingen und Ulm, die Handwerkskammern Reutlingen und Ulm, Gemeindetag sowie Städtetag Baden-Württemberg, die Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie die Evangelische Landeskirche in Württemberg, der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund. Den Vorsitz hat der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Tübingen.

 

Anlage:
Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum (AGLR) im Regierungsbezirk Tübingen zum Breitbandausbau im Ländlichen Raum Baden-Württembergs


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 0 70 71 / 7 57-3078, gerne zur Verfügung.

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