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Medienmitteilung

Beteiligungsprozess für Renaturierungsmaßnahmen des Bodenseeufers in Kressbronn startet

Beteiligungsprozess für Renaturierungsmaßnahmen des Bodenseeufers in Kressbronn startet

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​Die Verbesserung des ökologischen Zustands und die Zugänglichkeit des Bodenseeufers in Kressbronn werden bereits seit vielen Jahren diskutiert. Das Regierungspräsidium Tübingen startet jetzt einen umfassenden Beteiligungsprozess. Konkrete Gestaltungsspielräume von der Landschaftsplanung über zukünftige Nutzungsfragen bis zur Baustellenlogistik stehen dabei im Fokus. Die Auftaktveranstaltung zur Bürgerbeteiligung findet im Juni 2016 in Kressbronn statt.

Seit den 1980er Jahren überlegen die Behörden gemeinsam mit der Gemeinde Kressbronn, wie das Bodenseeufer in Kressbronn ökologisch aufgewertet und die Zugänglichkeit verbessert werden kann. Massive Uferbefestigungen und -mauern, aber auch zahlreiche Hafen- und Steganlagen sowie andere Eingriffe haben dort dazu geführt, dass einige Uferabschnitte stark durch Menschenhand verändert sind.

Um die Bevölkerung über das Vorhaben zu informieren und sie in die Ausführungsplanung einzubinden, startet das Regierungspräsidium Tübingen gemeinsam mit dem Landratsamt Bodenseekreis und der Gemeinde Kressbronn einen Beteiligungsprozess. Dieser Prozess richtet sich nach den Empfehlungen des Planungsleitfaden der Landesregierung.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf dem Beteiligungsportal unter Beteiligungsportal erste Ideen zum Ablauf des Beteiligungsprozesses und Vorschläge zu Themen und Akteuren eingestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 5. April 2016 die Gelegenheit, diese Ideen zu bewerten.

Für eine größtmögliche Transparenz sind auf dem Portal in einem ersten Vorschlag die aus Sicht der Behörden wichtigsten Personengruppen, die im Beteiligungsprozess einbezogen werden sollen, dargestellt. Es handelt sich dabei um Anrainer, Bürgerinitiativen, Jugendliche und auch Vereine. Die Bürgerinnen und Bürger können in den nächsten vier Wochen weitere Gruppen vorschlagen.

Auch die maßgeblichen Themenfelder – beispielsweise die Ufernutzung, der Naturschutz, die Schifffahrt und die Baumaßnahmen – stellt das Regierungspräsidium im Beteiligungsportal vor. So können die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig sehen, welche Fragen aus Sicht der Behörden wichtig sind. Bis zum 5. April 2016 kann auch diese Themenaufzählung ergänzt werden.

Darüber hinaus sind auch die konkreten Aspekte online dargestellt, bei denen in der Ausführungsplanung Spielräume bestehen. Für ein externes Büro zur Moderation der Auftaktveranstaltung können noch Vorschläge eingereicht werden.

Nach Auswertung der Rückmeldungen findet im Juni 2016 die Auftaktveranstaltung zur Bürgerbeteiligung in Kressbronn statt. Die Maßnahmen für die Uferrenaturierung sollen dann im Winter 2017/2018 umgesetzt werden. Vorausgehend ist geplant, in der Niedrigwasserperiode 2016/2017 mit dem Bau der sogenannten Föhnschutzwand zu beginnen. Diese Wand hat das Ziel, den östlich angrenzenden Gemeindehafen bei Stürmen zu schützen.

Hintergrundinformation:
Die Abstimmungen zwischen der Gemeinde Kressbronn und dem Land Baden-Württemberg unter Einbeziehung zahlreicher Experten mündeten am 7. Dezember 2001 in einen Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Bodenseekreis für eine Uferrenaturierung mit Uferweg. Die vom Vorhaben betroffenen Grundstückseigentümer erhoben gegen diese Planung Klage. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg haben die Planung bestätigt.

Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2015 ist die Planung rechtskräftig. Seitdem haben die Wasserfachleute des Landratsamtes Bodenseekreis, des Instituts für Seenforschung in Langenargen und des Regierungspräsidiums Tübingen die Renaturierungsplanung innerhalb der Grenzen, die ihr durch den Planfeststellungsbeschluss gezogen sind, weiterentwickelt.

Hinweis für die Redaktion:
Für Fragen steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, Tel.: 07071 / 757-3078, gerne zur Verfügung.

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