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B 464 Ortsumgehung Reutlingen

Die Ortsumgehung Reutlingen im Zuge der B 464 befindet sich zwischen dem Knoten B 28/B 312 (Nordportal Scheibengipfeltunnel) und dem Knoten B 464/L 378 (Rommelsbacher Straße).
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan 2016 des Bundes im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen.

Aktueller Stand

Die Gutachten zu den faunistischen Erfassungen sowie zu den Verkehrserhebungen sind abgeschlossen. Das Verkehrsgutachten zeigt im Wesentlichen, dass das Verlagerungspotential von großräumigem Verkehr auf die Ortsumgehung und auch die Entlastung der Innenstadt verhältnismäßig gering sind.

Ein zügiger Fortschritt der Planung ist angesichts der spezifischen örtlichen Themen im Bereich des Verkehrs, der Umwelt und des Städtebaus, nicht zu erwarten. Aus diesen Gründen erfolgen absehbar keine weiteren Planungsschritte.

Zahlen und Fakten

  • Gesamtlänge: 2,50 km
  • Kosten: 46,9 Mio. Euro (Stand 2014)

Das Projekt

  • Entlastung der Ortsdurchfahrt
  • Minderung der Unfallrisiken und Umweltbelastungen
  • Abbau von Kapazitätsengpässen
  • Netzergänzung und Verbindungsachse
  • Ganzheitliche Umfahrung der Reutlinger Innenstadt
Aktuell
 
Die Planung ruht.
Oktober 2023 Fertigstellung Verkehrsgutachten
August 2023 Fertigstellung Kartierberichte der faunistischen Untersuchungen
2020/2021 Faunistische Erfassungen
In den Jahren 2020/2021 fanden im Untersuchungsgebiet Erhebungen unterschiedlicher projektspezifisch relevanter Arten/Artengruppen statt. Informationen zur Erfassungsmethodik und den jeweiligen Untersuchungsräumen sind den Unterlagen des Scoping-Termins zu entnehmen.
05.03.2020 Durchführung von großräumigen Verkehrserhebungen im Untersuchungsgebiet.
12.12.2019 Scoping-Termin im Regierungspräsidium Tübingen
22.10.2019 Öffentliche Informationsveranstaltung in der Wittumhalle in Rommelsbach
Seit Ende 2018 Vorbereitung der großräumigen Verkehrsuntersuchung sowie der faunistischen Planungsraumanalyse
16.10.2018 Regierungspräsidium Tübingen hat mit der Planung begonnen.
20. März 2018 Landesweite Priorisierung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Das Vorhaben ist im zweistufigen Umsetzungskonzept in der 2. Stufe, Gruppe 1 des „Maßnahmentyps Ortsumfahrung“ enthalten. Das bedeutet, mit der Planung ist bis 2025 zu beginnen.
2016 Aufnahme der Ortsumgehung Reutlingen in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans 2016.
2004 Bedarfsplan 2004: Einstufung im Weiteren Bedarf
Öffentliche Informationsveranstaltung am 22. Oktober 2019
 

Herr Regierungspräsident Tappeser und das Planungsteam der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen haben den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretern der Stadt Reutlingen den aktuellen Planungsstand vorgestellt und die weiteren Planungsschritte erläutert. Im Anschluss daran bestand die Möglichkeit, u. a. an Stellwänden Fragen an die Straßenbauverwaltung zu stellen.

Präsentation (pdf, 7.6 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Poster (pdf, 39.7 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Impressionen (pdf, 7.6 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Wohnorte und Anregungen (pdf, 647 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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    Planungsteam B 464

    Regierungspräsidium Tübingen
    Referat 44

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