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L 371 Brücke über den Neckar und Neckarkanal bei Tübingen (Ersatzneubau)

Zwischen Tübingen und Hirschau soll ein Brückenersatzneubau entstehen. Bauliche Mängel der Bestandsbrücke machen einen mittelfristigen Ersatzneubau notwendig. In diesem Zuge ist eine Verbreiterung der Geh- und Radwegverbindung über die Brücke vorgesehen. Zusätzlich werden auch die Anschlüsse der Geh- und Radwege östlich der Brücke umgestaltet, um den Verkehrsfluss zu erleichtern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich in der Planungsstufe der Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung.

Am 04.03.2026 musste die bestehende Gewichtsbeschränkung weiter verschärft werden. Die Brücke darf nur noch von Fahrzeugen mit einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen befahren werden.

Der Grund dafür ist, dass erneute Kontrollen gezeigt haben, dass weiterhin LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen die Brücke befahren. Die Überwachung des Fahrverbots erfolgt regelmäßig mittels eines Blitzers.

Alle Informationen hierzu können Sie der Pressemitteilung entnehmen:

Pressemitteilung vom 25.02.2025

FAQ - häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Maßnahme

Für dieses Vorhaben ist kein förmliches Baurechtsverfahren erforderlich. Der Ersatzneubau der L 371 gilt rechtlich als sogenannte Erhaltungsmaßnahme. Das bedeutet, dass das Regierungspräsidium Tübingen das Projekt eigenverantwortlich und in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbehörden, z.B. aus dem Wasser- und Naturschutz, umsetzt. Dadurch kann das Verfahren schneller und effizienter durchgeführt werden.

Die bestehende Stahlbetonbrücke aus dem Jahr 1957 weist erhebliche bauliche Mängel auf und ist anfällig für die sogenannte Spannungsrisskorrosion. Ein Spontanversagen wie bei der Carolabrücke in Dresden ist nicht auszuschließen. Die Brücke muss deshalb zeitnah ersetzt werden.

Bereits im Herbst 2025 starteten erste Maßnahmen der Landschaftsplanung, z.B. das Aufhängen von Nistkästen für Fledermäuse sowie notwendige Baumfällarbeiten. Parallel dazu wurden und werden die Unterlagen für die Ausführungsplanung der Straßen- und Radwegplanung weiter ausgearbeitet.

Derzeit laufen artenschutzfachliche Maßnahmen wie das Umsiedeln der Zauneidechsen in Bereichen die vom Baufeld nicht betroffen sind. Diese Arbeiten können bis Ende September 2026 andauern. Ab Sommer 2026 sollen umfangreiche Umverlegungen von Versorgungsleitungen der Stadtwerke Tübingen stattfinden, die sich im zukünftigen Baufeld befinden.

Ebenfalls ab Sommer 2026 soll das Vergabeverfahren für den Bau der Brücke durchgeführt werden mit dem Ziel Anfang nächsten Jahres den Zuschlag an eine Baufirma zu erteilen. Da es sich um ein europaweites Vergabeverfahren handelt, ist dies entsprechend zeitaufwändig.

Eine vollständige Sperrung der Brücke ist nach aktuellem Stand etwa ab Juni 2027 geplant. Die eigentliche Bauzeit erstreckt sich voraussichtlich über die Jahre 2027 und 2028 und hängt auch maßgeblich von externen Risikofaktoren ab, wie Häufigkeit und Intensität der Niederschlagsereignisse, welche einen entscheidenden Einfluss der Wasserabflussmenge im Neckar während der Arbeiten im Flussbett des Neckars haben oder auch von den vorhandenen geologischen Verhältnissen. 

Der schlechte Zustand der Brücke wurde Ende September 2025 bei einer Brückenprüfung festgestellt und bei unserer Informationsveranstaltung am 22. Oktober 2025 der Öffentlichkeit mitgeteilt. 

Ein sofortiger Neubau ist rechtlich und organisatorisch nicht möglich. Vorab müssen umfangreiche Prüfungen, Anhörungen, Umwelt- und Artenschutzmaßnahmen sowie ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Belange und Planungsrandbedingungen bekannt sind, eine entsprechende Berücksichtigung gefunden haben und das geltende Recht eingehalten werden kann. Ursprünglich war der Neubau für 2028 geplant. Es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet, den Termin um ein Jahr auf 2027 vorzuziehen.

Die Brücke wird vollständig neu gebaut, einschließlich der Widerlager. Das ist notwendig, weil sie künftig höheren Verkehrslasten standhalten muss und eine neue Geometrie erhält.

Eine Bauweise mit Fertigteilen ist hier nicht umsetzbar. Bei der erforderlichen Spannweite würde eine Fertigteilbauweise zu einer deutlich höheren Bauhöhe führen. Dadurch müsste die Straße angehoben werden, was zusätzliche Eingriffe in angrenzende sensible Naturschutzbereiche zur Folge hätte.

Auch der Hochwasserschutz spielt eine wichtige Rolle. Dafür wird eine möglichst glatte und durchgehende Unterseite der Brücke benötigt, damit das Wasser ungehindert abfließen kann und um zu verhindern, dass sich bei einem entsprechenden Hochwasser Treibgut an der Brücke sammelt und dies dann eventuell dadurch beschädigt werden könnte. Diese Anforderung lässt sich technisch und wirtschaftlich besser mit einer sogenannten monolithischen (fugenlosen) Bauweise umsetzen.

Diese Bauweise ist zudem langlebiger, wartungsärmer und insgesamt robuster als eine Konstruktion aus einzelnen Fertigteilen.

ÖPNV, Rettungsfahrzeuge und Radverkehr

Die Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr bleibt auch während der Bauphase erhalten. Für den Ortsteil Hirschau wird es eine Umleitung der Buslinien geben, sodass die Erreichbarkeit weiterhin gewährleistet ist.

Auch für den übrigen Verkehr werden entsprechende Umleitungsstrecken eingerichtet. Aktuell werden dafür konkrete Lösungen erarbeitet. Ziel ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger möglichst verlässliche Verbindungen sicherzustellen.

Ja, die Rettungskonzepte wurden mit den beteiligten Hilfsorganisationen und den Feuerwehren abgestimmt und liegen vor. Bei einer Vollsperrung werden diese unverzüglich umgesetzt.

Die Umleitungsstrecke für den Rad- und Fußverkehr wird im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planunterlagen für das Vergabeverfahren erarbeitet. Oberste Priorität muss hier aber immer die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer haben und dies bei gleichzeitigem Schwerpunkt, dass der Bauablauf zügig vorangetrieben werden kann und dadurch nicht behindert werden darf.

Sperrung für den Schwerverkehr und aktuelle verkehrliche Situation

In einer Pressemitteilung des Regierungspräsidium Tübingen vom 22. Oktober 2025 wurde mitgeteilt, dass sich der Zustand des Bauwerks so verschlechtert hat, dass Maßnahmen getroffen werden mussten, um die Sicherheit der Brücke bis zum geplanten Ersatzneubau zu gewährleisten. Entsprechende Kompensationsmaßnahmen wurden deshalb erforderlich, wie eine erste Tonnagebeschränkung auf 7,5 t, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h, ein Abstandsgebot von 50 m für LKW, sowie die Einengung des Verkehrs auf der Brücke auf eine Fahrspur mit Hilfe von Ampeln.

Am 4. März 2026 musste die Gewichtsbeschränkung für die bestehende Brücke weiter verschärft werden. Seitdem dürfen nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen die Brücke nutzen.

Der Grund dafür ist, dass erneute Kontrollen gezeigt haben, dass weiterhin LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen die Brücke befahren. Die Überwachung des Fahrverbots erfolgt regelmäßig mittels eines Blitzers.

Ein Blitzer kann das tatsächliche Gewicht eines Fahrzeugs nicht messen, sondern nur äußere Merkmale erkennen. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen lassen sich dabei nicht zuverlässig von leichteren Lkw unterscheiden, weil man bspw. von außen nicht sieht, ob sie beladen sind oder nicht.

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (wie Pkw und kleinere Transporter) sind dagegen baulich klar erkennbar. Deshalb kann die Überwachung hier zuverlässig funktionieren.

Wenn ein Verstoß festgestellt wird, richtet sich das Bußgeld nach dem bundesweit geltenden Bußgeldkatalog.

Die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt, um die Brücke zusätzlich zu entlasten und ihre Tragfähigkeit möglichst lange zu erhalten.

Das Abstandsgebot betrifft nicht den normalen Pkw-Verkehr. Es gilt nur für zugelassene Sonderfahrzeuge wie beispielsweise die Busse der Linie 18.

Ja. Die Ampelschaltung wurde nach Einführung der Tonnagebeschränkung und der Geschwindigkeitsreduzierung überprüft und ist so ausgelegt, dass möglichst kurze Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer entstehen. 

Vollsperrung

Die Vollsperrung ist die gewählte Lösung, da sie schneller, günstiger und umweltverträglicher ist.

Eine Behelfsbrücke kommt aufgrund eines sonst deutlich aufwändigeren erforderlichen Baurechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren), der hohen Kosten sowie der starken Eingriffe in Natur und Gewässer nicht in Frage. Durch die Vollsperrung kann die Bauzeit deutlich verkürzt (um ca. 50 %) werden.

Zudem schreibt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg vor, dass Ersatzneubauten in der Regel unter Vollsperrung gebaut werden sollen.

Die bestehende Brücke ist in einem so schlechten Zustand, dass sie nicht mehr saniert werden kann und daher durch einen Neubau ersetzt werden muss.

Damit sie bis dahin aber weiterhin genutzt werden kann, wird sie vorübergehend mit einer zusätzlichen Stahlträgerkonstruktion unterbaut. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten und keine Menschenleben zu gefährden. Ohne diese Konstruktion müsste die Brücke schon vorzeitig ab August 2026 für alle Verkehrsteilnehmer vollständig gesperrt werden. Das würde zu deutlich größeren Einschränkungen für die Region führen. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass im schlimmsten Fall eines Einsturzes der Brücke, Schäden an Umwelt und am Neckarkanal samt Stauwehr entstehen könnten.

Entschädigungen

Grundsätzlich nein. Anlieger haben keinen Anspruch darauf, dass eine Straße unverändert bleibt. Bauarbeiten und Sperrungen müssen in der Regel hingenommen werden.

Nur in Ausnahmefällen kann es eine Entschädigung geben, s.a. § 15 Abs. 3 Straßengesetz Baden-Württemberg. Das gilt aber nur, wenn Grundstückszufahrten über längere Zeit stark eingeschränkt sind und dadurch die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs gefährdet wird.

Im Rahmen der Sperrung der Brücke an der L 371 werden in Hirschau keine Zugänge und Zufahrten zu Grundstücken gesperrt. Alle Grundstücke sind weiterhin anfahrbar. Es besteht allerdings kein Anspruch darauf, dass ein Grundstück aus allen Richtungen angefahren werden kann.

Sonstiges

Für dieses Projekt ist keine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, da es sich rechtlich um eine Erhaltungsmaßnahme handelt und kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Daher sind die üblichen formellen Beteiligungsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen.

Unabhängig davon ist uns eine transparente Information der Öffentlichkeit wichtig. Deshalb wird über den aktuellen Stand regelmäßig auf der Projektseite und anhand von Pressemitteilungen informiert. Zusätzlich hat eine Informationsveranstaltungen am 22. Oktober 2025 stattgefunden. In der Sitzung des Ortschaftsrats Hirschau wurde am 05.05.2026 ebenfalls über den aktuellen Sachstand informiert und ausreichend Raum für Fragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gegeben. 

Das Projekt

Die Brücke zwischen Tübingen und Hirschau über den Neckar und Neckarkanal im Zuge der L 371 weist bauliche Mängel auf. Anlässlich einer Bauwerksprüfung wurde festgestellt, dass aus wirtschaftlicher Sicht ein Ersatzneubau mittelfristig notwendig wird.

Im örtlichen Straßennetz stellt die L 371 eine wichtige Querspange mit Anschluss zur A 81 (Stuttgart – Rottweil) und der B 28 (Tübingen – Reutlingen) dar. Das Bestandbauwerk soll abgebrochen und in gleicher Lage durch einen Ersatzneubau wiederhergestellt werden. In einer ergebnisoffenen Prüfung zu verschiedenen Bauvarianten fand eine Abwägung zwischen umweltfachlicher, straßenplanerischer und wirtschaftlicher Aspekte statt. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass der Ersatzneubau an der selben Stelle errichtet werden muss.

Aktuell
  • Erarbeitung der Planunterlagen für die Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung
  • Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange
  • Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens
05. Mai 2026

Teilnahme an der öffentlichen Ortschaftsratssitzung in Hirschau mit Sachstandbericht und Fragemöglichkeit für die Bürgerschaft

Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier abrufen.

24. Oktober 2025 Beginn der Sperrung für den Schwerverkehr und Einengung auf eine Fahrspur
22. Oktober 2025

Informationsveranstaltung in Tübingen-Hirschau

Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier abrufen.

2024
  • Erarbeitung eines hydraulischen Gutachtens
  • Erstellung des Bauwerksentwurfs: Objekt- und Tragwerksplanung
2023
  • Auswertung Baugrunderkundung
  • Beginn der landschaftspflegerischen Begleitplanung
2022
  • Durchführung der faunistischen und floristischen Erhebung
  • Beginn der Baugrunduntersuchung durch geologische Bohrungen
  • Fertigstellung und Auswertung der faunistischen und floristischen Erhebungen
  • Fertigstellung Machbarkeitsstudie
  • Fertigstellung der planungsbegleitenden Vermessung
2021
  • Beginn technische Straßenplanung
  • Festlegung des Untersuchungsrahmens nach § 13 Abs. 1 UVwG. Das Scoping-Papier und das Ergebnis des Scoping-Verfahrens einschließlich einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen finden Sie hier.
  • Beginn der planungsbegleitenden Vermessung
  • Durchführung des schriftlichen Scoping-Verfahrens nach § 13 Abs. 3 UVwG sowie nach § 7 Abs. 3 UVwG i.V. mit § 17 UVPG durch die Planfeststellungsbehörde. Die Träger öffentlicher Belange (Behörden, Gemeinden und anerkannte Umweltvereinigungen) sowie sonstige Dritte erhalten die Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bezüglich der Planung.
  • Beauftragung der faunistischen und floristischen Erhebungen
2020
  • Fertigstellung der Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
  • Fertigstellung der Planungsraumanalyse
  • Beginn der Machbarkeitsuntersuchung
  • Beginn der Planungsraumanalyse
  • Beauftragung der Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
  • Sonderprüfung (Bauwerksprüfung)
  • Planungsbeginn und Erstellung des Scoping-Papiers mit mittelfristiger Umsetzung des Ersatzneubaus → mit dem Ziel eines Baubeginns innerhalb der nächsten zehn Jahre

Aufgrund der hohen Bedeutung des Neckartal-Radwegs und der hohen Frequentierung des Radverkehrs sollen bestehende Qualitätsmängel in Bezug auf den Zustand und die Breite der Geh- und Radwegverbindung verbessert werden.

Während der Baumaßnahme soll die Anbindung der Stadtzentren Rottenburg und Tübingen für den allgemeinen Fuß- und Radverkehr durch eine Umleitung weiterhin sichergestellt werden.

Aktuelle Situation

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    Planungsteam L 371

    Regierungspräsidium Tübingen
    Referat 44

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