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ErsatzneubauB 30 Brücke über die Riß und die L 284 bei Schweinhausen sowie Brücke über die Bahn bei Hochdorf

Die Brückenbauwerke im Zuge der B 30 wurden auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) überprüft. Die Auswertung ergab: Beide Brücken genügen nichtmehr den heutigen Anforderungen und sind für die gestiegenen Verkehrslasten nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus wurde bei der Brücke über die Riß Spannstahl verbaut, der nach heutigem Stand als spannungsrisskorrosionsgefährdet gilt. Auf Basis der Nachrechnung wurden Machbarkeitsstudien sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Diesen Prüfungen nach stellt ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung dar. Während der Planung der Ersatzneubauten bleiben die bestehenden Brücken in Verwendung. Bis zum Rückbau der Bestandsbrücken führen wir regelmäßig Bauwerkssonderprüfungen durch.

Aktueller Stand

Die Planung der Brückenentwürfe sowie die Leistungen im Rahmen der Umweltplanung wurden öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Die Prüfung unterschiedlicher Bauwerksvarianten und Verkehrsführungen für die Bauzeit hat ergeben, dass ein Neubau unter Vollsperrung die kostengünstigste Variante mit der kürzesten Bauzeit darstellt. Beide Brücken sollen gleichzeitig erneuert werden.

Zahlen und Fakten

Brücke über die Riß und L 284 bei Schweinhausen

  • Konstruktion: Spannbetonbalken und externe Spannglieder
  • Baujahr: 1965
  • Gesamtlänge: 255 Meter, 9-Feld-Brücke


Brücke über die Bahn bei Hochdorf

  • Konstruktion: Spannbeton- Hohlkasten
  • Baujahr: 1965
  • Gesamtlänge: 175 Meter, 5-Feld-Brücke

Das Projekt

Die Brückenbauwerke im Zuge der B 30 wurden auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) überprüft. Die Auswertung ergab: Beide Brücken genügen nichtmehr den heutigen Anforderungen und sind für die gestiegenen Verkehrslasten nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus wurde bei der Brücke über die Riß Spannstahl verbaut, der nach heutigem Stand als spannungsrisskorrosionsgefährdet gilt. Auf Basis der Nachrechnung wurden Machbarkeitsstudien sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Diesen Prüfungen nach stellt ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung dar. Während der Planung der Ersatzneubauten bleiben die bestehenden Brücken in Verwendung. Bis zum Rückbau der Bestandsbrücken führen wir regelmäßig Bauwerkssonderprüfungen durch.

Das Regierungspräsidium ist im Auftrag des Bundes für die Sicherheit und Ordnung der Brückenbauten im Zuge der B 30 verantwortlich. Im Rahmen der Auftragsverwaltung werden die Ersatzneubauten durch Referat 43 geplant. 

Bei Straßenbaumaßnahmen, auch solchen zur Erhaltung, sind Beeinträchtigungen sowie Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar. Unser Ziel ist es, diese durch eine detaillierte und rechtssichere Planung möglichst gering zu halten und ausgewogen zu gestalten. Deshalb sind die erforderlichen Abstimmungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesse umfangreich – alles muss sowohl in baurechtlicher als auch in haushaltsrechtlicher Sicht ordnungsgemäß erfolgen. Letztendlich muss der Bund als Vorhabenträger der B 30 die Zustimmung zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen erteilen. 

Wir bemühen uns, die Auswirkungen der Baumaßnahmen und der benötigten Umleitungen auf die Region zu begrenzen. Daher werden nach heutigem Planungsstand beide Großbrücken zeitgleich erneuert. 

20.03.2025 Informationsveranstaltung in Hochdorf (Die Präsentation und das Verkehrsgutachten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Auf einen Klick")
2025 Entwurfsplanung, Abstimmung im Rahmen des Genehmigungsverfahren
2024 Planungsbeginn Vorentwurf Leistungsphase  1-2 (Bauwerksplanung, Umweltplanung)
2023 Vergabe der Planungsleistungen (Bauwerksplanung, Straßenplanung, Umweltplanung)
2022 Grundlagenermittlung
2021 Verkehrliche Kompensationsmaßnahme → Anordnung LKW-Abstandsregelung
2020 Nachrechnung der Bauwerke nach Nachrechnungsrichtlinie und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Wir planen und bauen für Sie

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    Planungsteam

    Regierungspräsidium Tübingen
    Referat 43

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