ErsatzneubauB 30 Brücke über die Riß und die L 284 bei Schweinhausen sowie Brücke über die Bahn bei Hochdorf

Die Brückenbauwerke im Zuge der B 30 wurden auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) überprüft. Die Auswertung ergab: Beide Brücken genügen nichtmehr den heutigen Anforderungen und sind für die gestiegenen Verkehrslasten nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus wurde bei der Brücke über die Riß Spannstahl verbaut, der nach heutigem Stand als spannungsrisskorrosionsgefährdet gilt. Auf Basis der Nachrechnung wurden Machbarkeitsstudien sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Diesen Prüfungen nach stellt ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung dar. Während der Planung der Ersatzneubauten bleiben die bestehenden Brücken in Verwendung. Bis zum Rückbau der Bestandsbrücken führen wir regelmäßig Bauwerkssonderprüfungen durch.
Aktueller Stand
Die Planung der Brückenentwürfe sowie die Leistungen im Rahmen der Umweltplanung wurden öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Die Prüfung unterschiedlicher Bauwerksvarianten und Verkehrsführungen für die Bauzeit hat ergeben, dass ein Neubau unter Vollsperrung die kostengünstigste Variante mit der kürzesten Bauzeit darstellt. Beide Brücken sollen gleichzeitig erneuert werden.
Zahlen und Fakten
Brücke über die Riß und L 284 bei Schweinhausen
- Konstruktion: Spannbetonbalken und externe Spannglieder
- Baujahr: 1965
-
Gesamtlänge: 255 Meter, 9-Feld-Brücke
Brücke über die Bahn bei Hochdorf
- Konstruktion: Spannbeton- Hohlkasten
- Baujahr: 1965
- Gesamtlänge: 175 Meter, 5-Feld-Brücke
Das Projekt
Die Brückenbauwerke im Zuge der B 30 wurden auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) überprüft. Die Auswertung ergab: Beide Brücken genügen nichtmehr den heutigen Anforderungen und sind für die gestiegenen Verkehrslasten nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus wurde bei der Brücke über die Riß Spannstahl verbaut, der nach heutigem Stand als spannungsrisskorrosionsgefährdet gilt. Auf Basis der Nachrechnung wurden Machbarkeitsstudien sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Diesen Prüfungen nach stellt ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung dar. Während der Planung der Ersatzneubauten bleiben die bestehenden Brücken in Verwendung. Bis zum Rückbau der Bestandsbrücken führen wir regelmäßig Bauwerkssonderprüfungen durch.
Das Regierungspräsidium ist im Auftrag des Bundes für die Sicherheit und Ordnung der Brückenbauten im Zuge der B 30 verantwortlich. Im Rahmen der Auftragsverwaltung werden die Ersatzneubauten durch Referat 43 geplant.
Bei Straßenbaumaßnahmen, auch solchen zur Erhaltung, sind Beeinträchtigungen sowie Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar. Unser Ziel ist es, diese durch eine detaillierte und rechtssichere Planung möglichst gering zu halten und ausgewogen zu gestalten. Deshalb sind die erforderlichen Abstimmungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesse umfangreich – alles muss sowohl in baurechtlicher als auch in haushaltsrechtlicher Sicht ordnungsgemäß erfolgen. Letztendlich muss der Bund als Vorhabenträger der B 30 die Zustimmung zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen erteilen.
Wir bemühen uns, die Auswirkungen der Baumaßnahmen und der benötigten Umleitungen auf die Region zu begrenzen. Daher werden nach heutigem Planungsstand beide Großbrücken zeitgleich erneuert.
20.03.2025 | Informationsveranstaltung in Hochdorf (Die Präsentation und das Verkehrsgutachten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Auf einen Klick") |
2025 | Entwurfsplanung, Abstimmung im Rahmen des Genehmigungsverfahren |
2024 | Planungsbeginn Vorentwurf Leistungsphase 1-2 (Bauwerksplanung, Umweltplanung) |
2023 | Vergabe der Planungsleistungen (Bauwerksplanung, Straßenplanung, Umweltplanung) |
2022 | Grundlagenermittlung |
2021 | Verkehrliche Kompensationsmaßnahme → Anordnung LKW-Abstandsregelung |
2020 | Nachrechnung der Bauwerke nach Nachrechnungsrichtlinie und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung |


Pläne und Unterlagen auf einen Klick
Titel | Datum | Dateityp | Größe |
---|---|---|---|
Baugrunderkundungen von Mittwoch 14. bis Freitag, 23. Dezember 2022 | 12.12.2022 | 272 KB |
Häufig nachgefragt
- Planungen im Regierungsbezirk Tübingen
- Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Straßen
- Radverkehr
- Scoping-Verfahren
- Lärmschutz an Straßen
- Grunderwerb
- Bedarfsplanung und Finanzierung
- Planfeststellung
- Öffentlichkeitsbeteiligung in der Straßenbauverwaltung
- Natur- und Umweltschutz an Verkehrswegen
- Straßenplanung
Weitere interessante Themen finden Sie in unserem Themenportal
Themenportal