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Medienmitteilung

Regierungspräsidium Tübingen leitet Raumordnungsverfahren für die geplante Erweiterung des Kiesabbaus in Pfullendorf - Otterswang ein

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Die Firma Valet und Ott beabsichtigt, ihren Kiesabbau in Pfullendorf - Otterswang nach Südosten zu erweitern. Vorgesehen ist ein Trocken- und temporärer Nassabbau. Das Vorhabensgebiet umfasst eine Fläche von rund 15,5 Hektar.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat nun das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben eingeleitet.

Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, die raumordnerische Verträglichkeit der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Dazu werden im Raumordnungsverfahren die berührten Fachbehörden und Institutionen, unter anderem die betroffenen Kommunen, das Landratsamt, der Regionalverband, Naturschutzverbände und Kammern gehört.

Auch für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, sich über das Vorhaben umfassend zu informieren und Anregungen oder Bedenken in das Verfahren einzubringen. Dazu werden die Unterlagen von 23. Juli 2020 bis einschließlich 24. August 2020 bei der Stadt Pfullendorf zur Einsichtnahme ausgelegt. Jedermann kann sich bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Stadt Pfullendorf oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen zu dem Vorhaben unter raumordnerischen Gesichtspunkten äußern. Näheres zur öffentlichen Auslegung, insbesondere Ort, Beginn und Dauer der Auslegung und den Beteiligungsmöglichkeiten wird ortsüblich bekannt gemacht. Die Unterlagen werden zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar sein unter: ROV geplante Erweiterung des Kiesabbaus in Otterswan

Hintergrundinformationen:
Durch das Raumordnungsverfahren sollen in einem möglichst frühen Stadium der Planung, auch im Interesse des Vorhabenträgers und der Kommune, Grundsatzfragen geklärt und dadurch Fehlplanungen und -entwicklungen vermieden werden. In das Raumordnungsverfahren integriert ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend des derzeitigen Planungsstands. Das Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung schließt das Raumordnungsverfahren als projektbezogenes Vorverfahren ab. Es fasst die Beurteilung der Raumverträglichkeit des konkreten Vorhabens zusammen und behandelt die wichtigsten umweltrelevanten und raumstrukturellen Konfliktfelder und deren Lösungsmöglichkeiten aus raumordnerischer Sicht. Die raumordnerische Beurteilung ist Grundlage für nachfolgende Verfahren und bei der späteren Zulassungsentscheidung für das Vorhaben zu berücksichtigen.

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Ellen Siegel, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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