B 27 Neudimensionierung des Lärmschutzes im Bereich Balingen-Engstlatt und Balingen-Mitte
Im Planungsabschnitt zwischen Balingen-Engslatt und Balingen-Mitte muss der Lärmschutz ergänzt und ertüchtigt werden, um den heutigen Vorgaben und Richtlinien zu entsprechen. Das Regierungspräsidium Tübingen prüft verschiedene Varianten und hat dabei sowohl natur- und artenschutzrechtliche Auswirkungen als auch die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen im Blick.
Bereits im Ergebnis des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens wird deutlich, dass ein adäquater Lärmschutz nur in Kombination mehrerer Maßnahmen erreicht werden kann. Zu dem Maßnahmenpaket gehören die Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Lärmschutzwände mit hochabsorbierenden Elementen sowie auch eine Erhöhung, wo dies statisch möglich und verhältnismäßig ist.
In Balingen-Engstlatt plant das Regierungspräsidium auch den Neubau von Lärmschutzwänden in Bereichen mit besonders hohen Belastungen. Ein teilweise beträchtlicher Lärmminderungseffekt kann durch den Einbau eines lärmtechnisch optimierten Fahrbahnbelags erwirkt werden. Der Einbau eines solchen Fahrbahnbelags ist entsprechend als fester Bestandteil des Maßnahmenpakets vorgesehen und wird im Zuge der nächsten anstehenden Fahrbahndeckenerneuerung umgesetzt. Im Abschnitt Balingen-Mitte ist es das Ziel, innerhalb der nächsten zwei Jahre durch den Einbau eines lärmtechnisch optimierten Fahrbahnbelags auf der B 27 eine erste Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen.
Aktueller Stand
Die Maßnahme befindet sich in der Vorplanung.
Zahlen und Fakten
- Gesamtlänge: Balingen-Engstlatt: 1,8 km / Balingen-Mitte: 0,7 km
- DTV: rd. 34.000 Kfz/Tag, Schwerverkehrsanteil rd. 8 % (Verkehrsmonitoring 2019)
Das Projekt
Mit dem Urteil vom 7. März 2007 (Az. 9C 2.06) hat das Bundesverwaltungsgericht den Umfang nachträglicher Lärmschutzansprüche gegenüber der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis grundlegend erweitert. Nach dieser Entscheidung haben Anwohner einer nach 1974 planfestgestellten neuen oder ausgebauten Straße nicht nur in den Fällen einer sog. fehlgeschlagenen Prognose einen Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen, sondern es ergibt sich zusätzlich ein Anspruch bis zu 30 Jahre nach der Verkehrsübergabe des Vorhabens wegen ursprünglich nicht voraussehbarer Lärmwirkungen des Straßenbauvorhabens. Nicht voraussehbare Lärmwirkungen liegen in der Regel vor, wenn es zu einer erheblichen Steigerung des zu erwartenden Beurteilungspegels um mindestens 3 dB(A) kommt.
Die Bundesstraße B 27 im Abschnitt zwischen Balingen-Engstlatt und Balingen-Mitte wurde am 20.09.1985 als zweibahnige Bundesstraße planfestgestellt und im Jahr 1993 für den Verkehr freigegeben. Die Forderung auf nachträglichen Lärmschutz wurde im Jahr 2019 durch Dritte erhoben. Zur Beurteilung der Lärmsituation wurde daraufhin durch das Regierungspräsidium Tübingen eine schalltechnische Untersuchung beauftragt. Die Untersuchung liegt seit September 2024 vor. Im Ergebnis zeigt sich, dass entlang der beiden Abschnitte zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.
- Verbesserung des Lärmschutzes in Balingen-Engstlatt und Balingen-Mitte
- Teilweise Neudimensionierung des aktiven Lärmschutzes sowohl durch Sanierung als auch durch bauliche Maßnahmen
| 18. August 2025 |
Informationsgespräch mit der Bürgerinitiative Lärmschutz in Engstlatt im Regierungspräsidium Tübingen |
| 2025 | Beginn faunistische Erhebungen |
| 2025 | Statische Untersuchung der Brückenbauwerke über die K 7125 und über Gemeindestraße "Kühler Grund" |
| September 2024 | Abschluss schalltechnisches Gutachten |
| 2022 | Vergabe schalltechnisches Gutachten |
| 2021 | Bestätigung der Sachlage durch das VM |
| Februar 2019 | Eingang Bitte um Prüfung auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen i.S. des §75 Abs. 2 LVwVfG innerhalb der 30 Jahre-Frist |
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| Titel | Dateityp | Größe |
|---|---|---|
| Schalltechnisches Gutachten Balingen-Engstlatt | 6 MB |
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