Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

L 371 Brücke über den Neckar und Neckarkanal bei Tübingen (Ersatzneubau)

Zwischen Tübingen und Hirschau soll ein Brückenersatzneubau entstehen. Bauliche Mängel der Bestandsbrücke machen einen mittelfristigen Ersatzneubau notwendig. In diesem Zuge ist eine Verbesserung der Geh- und Radwegverbindung über die Brücke vorgesehen.

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich in der Planungsstufe der Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung.

Das Projekt

Die Brücke zwischen Tübingen und Hirschau über den Neckar und Neckarkanal im Zuge der L 371 weist bauliche Mängel auf. Anlässlich einer Bauwerksprüfung wurde festgestellt, dass aus wirtschaftlicher Sicht ein Ersatzneubau mittelfristig notwendig wird.

Im örtlichen Straßennetz stellt die L 371 eine wichtige Querspange mit Anschluss zur A 81 (Stuttgart – Rottweil) und der B 28 (Tübingen – Reutlingen) dar. Das Bestandbauwerk soll abgebrochen und in gleicher Lage durch einen Ersatzneubau wiederhergestellt werden. In einer ergebnisoffenen Prüfung zu verschiedenen Bauvarianten fand eine Abwägung zwischen umweltfachlicher, straßenplanerischer und wirtschaftlicher Aspekte statt. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass der Ersatzneubau an der selben Stelle errichtet werden muss.

Aktuell
  • Erarbeitung der Planunterlagen für die Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung
  • Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange
  • Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens
2024
  • Erarbeitung eines hydraulischen Gutachtens
  • Erstellung des Bauwerksentwurfs: Objekt- und Tragwerksplanung
2023
  • Auswertung Baugrunderkundung
  • Beginn der landschaftspflegerischen Begleitplanung
2022
  • Durchführung der faunistischen und floristischen Erhebung
  • Beginn der Baugrunduntersuchung durch geologische Bohrungen
  • Fertigstellung und Auswertung der faunistischen und floristischen Erhebungen
  • Fertigstellung der Machbarkeitsstudie
  • Fertigstellung der planungsbegleitenden Vermessung
2021
  • Beginn technische Straßenplanung
  • Festlegung des Untersuchungsrahmens nach § 13 Abs. 1 UVwG. Das Scoping-Papier und das Ergebnis des Scoping-Verfahrens einschließlich einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen finden Sie hier.
  • Beginn der planungsbegleitenden Vermessung
  • Durchführung des schriftlichen Scoping-Verfahrens nach § 13 Abs. 3 UVwG sowie nach § 7 Abs. 3 UVwG i.V. mit § 17 UVPG durch die Planfeststellungsbehörde. Die Träger öffentlicher Belange (Behörden, Gemeinden und anerkannte Umweltvereinigungen) sowie sonstige Dritte erhalten die Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bezüglich der Planung.
  • Beauftragung der faunistischen und floristischen Erhebungen
2020
  • Fertigstellung der Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
  • Fertigstellung der Planungsraumanalyse
  • Beginn der Machbarkeitsuntersuchung
  • Beginn der Planungsraumanalyse
  • Beauftragung der Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
  • Sonderprüfung (Bauwerksprüfung)
  • Planungsbeginn

Aufgrund der hohen Bedeutung des Neckartal-Radwegs und der hohen Frequentierung des Radverkehrs sollen bestehende Qualitätsmängel in Bezug auf den Zustand und die Breite der Geh- und Radwegverbindung verbessert werden.

Während der Baumaßnahme soll die Anbindung der Stadtzentren Rottenburg und Tübingen für den allgemeinen Fuß- und Radverkehr durch eine Umleitung weiterhin sichergestellt werden.

Aktuelle Situation

Wir planen und bauen für Sie

    Kontakt

    Kontakt

    Planungsteam L 371

    Regierungspräsidium Tübingen
    Referat 44

    E-Mail senden