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NeubauB 32 Ortsumgehung Ravensburg

Durch den Neubau der Ortsumgehung Ravensburg soll eine leistungsfähige überregionale Verbindung geschaffen, die Ortsdurchfahrt Ravensburgs entlastet und Unfallrisiken sowie Umweltbelastungen vermindert werden. Nach den bisherigen Planungen aus den 1990er-Jahren soll die Trasse östlich des Knotenpunkts B 33/B 30 zunächst leicht nach rechts schwenken und die Ravensburger Straße unterqueren. Anschließend soll sie ein kurzes Stück in Tieflage verlaufen und dann durch einen rund zwei Kilometer langen Tunnel unter dem Höhenzug „Molldiete“ hindurchführen, um schließlich im Ortsteil Knollengraben an die bestehende B 32 anzuschließen.

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich in der Vorplanung.

In der Vorplanung werden zielführende Trassenalternativen herausgearbeitet und miteinander verglichen. Alle verkehrlichen, wirtschaftlichen und raumstrukturellen Aspekte und deren Auswirkungen auf die Umwelt werden ermittelt und beurteilt. Ergebnis der Vorplanung ist die Auswahl einer Vorzugsvariante, die dann in den nächsten Planungsstufen weiter ausgearbeitet wird.

Zahlen und Fakten

  • Gesamtlänge: rd. 3,6 km (Variante „Molldiete-Tunnel“)
  • Bauziel (Querschnitt): 2-streifiger Neubau
  • Kosten: 107,7 Mio. Euro (Stand 2014)
  • Verkehrsprognose für das Jahr 2030: rd. 19.000 Kfz/24 h
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis: 4,0

Das Projekt

Die B 32 stellt eine wichtige überregionale Verbindung dar und fungiert als Autobahnzubringer zur A 96 bei Wangen im Allgäu.
 

Um den Ost-West-Verkehr künftig nicht mehr durch die Innenstadt zu führen, ist eine Verlegung der B 32 nach Süden an den Rand der Kernstadt vorgesehen.
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan 2016 im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen.

Nach den bisherigen Planungen aus den 1990er-Jahren soll die Trasse östlich des Knotenpunkts B 33/B 30 zunächst leicht nach rechts schwenken und die Ravensburger Straße unterqueren. Anschließend soll sie ein kurzes Stück in Tieflage verlaufen und dann durch einen rund zwei Kilometer langen Tunnel unter dem Höhenzug „Molldiete“ hindurchführen, um schließlich im Ortsteil Knollengraben an die bestehende B 32 anzuschließen.

Da sich die die rechtlichen und fachlichen Vorgaben seitdem vielfach geändert haben, müssen alle Gutachten und Unterlagen nach einer ausführlichen Grundlagenermittlung erneuert und plausibilisiert sowie alternative Streckenführungen neu betrachtet und bewertet werden.

  • Entlastung der Ortsdurchfahrt
  • Schaffung einer leistungsfähigen überregionalen Verbindung
  • Minderung von Unfallrisiken
  • Minderung von Umweltbelastungen
Derzeit
 
Erarbeiten aller erforderlichen Unterlagen für die Projektabstimmung PA 1 mit Land und Bund
Erarbeiten der Risikoanalyse im Zuge der Umweltverträglichkeitsstudie
Gegenüberstellung der verkehrlichen Auswirkungen der Planfälle unterschiedlicher Varianten
Auswertung der Erhebungen von projektspezifisch relevanten Arten/Artengruppen im Untersuchungsgebiet
29.04.2024 Vorstellung des aktuellen Planungsstands im Gemeinderat Ravensburg
2021 Erhebungen von projektspezifisch relevanten Arten/Artengruppen (Flora/Fauna)
April 2021 Verkehrserhebung
Nov. 2020 Faunistische Planungsraumanalyse
Okt. 2019 Planungsbeginn
20.03.2018 Landesweite Priorisierung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Das Vorhaben ist im zweistufigen Umsetzungskonzept in der 2. Stufe, Gruppe 1 des „Maßnahmentyps Ortsumgehung mit Tunnel“ enthalten. Das bedeutet, mit der Planung ist bis 2025 zu beginnen
2016 Bedarfsplan 2016: Wiederaufnahme der Maßnahme in den „Vordringlichen Bedarf“
2004 Bedarfsplan 2004: Zurückstufung der Maßnahme in den „Weiteren Bedarf“ und damit komplette Einstellung der Planung
2000–2003 Überarbeitung des Vorentwurfs
1999 Verheerender Brand mit 39 Toten im Mont-Blanc-Tunnel im März 1999. Die Anforderungen an die Sicherheit von Straßentunneln werden daraufhin deutlich erhöht.
Dies führt zu einer Rückgabe des Vorentwurfs durch den Bund ohne Gesehenvermerk
1998 Genehmigung des Vorentwurfs durch das damalige Umwelt- und Verkehrsministerium Baden-Württemberg
1992 Bedarfsplan 1992: Aufnahme der Maßnahme in den „Vordringlichen Bedarf“

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    Planungsteam B 32 

    Regierungspräsidium Tübingen
    Referat 44

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