UmbauB 32 Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen

Der Bahnübergang im Zuge der B 32 in Wangen wird durch eine Tieferlegung der Straße und Überführung der Bahn beseitigt. Dadurch verbessert sich die Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Wangen. Einschränkungen auf der B 32 infolge der Elektrifizierung der Allgäubahn München – Lindau (ABS 48) und der damit verbundenen Takterhöhung sowie den längeren Schrankenschließzeiten werden durch die Maßnahme verhindert.
Aktueller Stand
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 13.05.2025 durch die zuständige Planfeststellungsbehörde erlassen.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Planunterlagen liegen von Freitag, 23.05.2025 bis einschließlich Donnerstag, 05.06.2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen zur allgemeinen Einsicht aus. Weitere Informationen dazu können der Bekanntmachung der Planfeststellungsbehörde vom 19.05.2025 entnommen werden.
Die ausgelegten Planunterlagen (September/Oktober 2023 und Oktober/November 2024) stehen digital weiterhin zur Einsicht hier zur Verfügung.
Daten und Fakten
- Gesamtlänge: 440 Meter
- Kosten: ca. 21,8 Millionen Euro (Stand 07/2024)
- Verkehrsprognose für das Jahr 2040: 21.800 Kfz/24h
Das Projekt
Die Planung umfasst die Beseitigung des Bahnüberganges in der Großen Kreisstadt Wangen im Zuge der Bundesstraße 32 (B 32). Der Bahnübergang liegt zwischen den Einmündungen Praßbergstraße und Fronwiesenstraße in die Ravensburger Straße. Zur Umsetzung sind folgende einzelnen Maßnahmen erforderlich:
- Tieferlegung der B 32, Ravensburger Straße/Buchweg, etwa ab der Einmündung des Hans-Schnitzer-Wegs bis ca. 50 m vor der Einmündung der Gegenbaurstraße
- Absenkung des Anschlusses Zeppelinstraße
- Überführung der Praßbergstraße (Kreisstraße 8007) über die tiefer gelegte B 32 (Brückenbauwerk „BW 1“)
- Bahnparallele Weiterführung der verlängerten Praßbergstraße auf einer Länge von ca. 170 m
- Anbindung der verlängerten Praßbergstraße an die Zeppelinstraße durch eine neue Einmündung
- Überführung der Bahnstrecke München–Lindau über die tiefer gelegte B 32 (Brückenbauwerk „BW 2“)
- Überführung der im Zuge des Bebauungsplans „Ravensburger Vorstadt“ verlegten Bahnhofstraße über die tiefer gelegte B 32 zur Anbindung der Fronwiesen (Kleingartenanlagen/Freizeitgebiet „Buch“) (Brückenbauwerk „BW 3“)
- Ausführung des Brückenbauwerks „BW 3“ in einer Breite von 40 m auf Basis der städtebaulichen Konzeption der Stadt Wangen
- Anpassung der Fuß- und Radwegführung an die Planung
- Höhenmäßige Anpassung der Praßbergstraße (K 8007), der Zeppelinstraße, des Hans-Schnitzer-Wegs, des Hinderofenwegs und der Fronwiesen an die Planung
Im Zuge der Realisierung der Maßnahme ist eine bauzeitliche Verkehrsführung für die B 32 vorgesehen. Diese führt über die neu zu bauende Verlängerung der Praßbergstraße und quert die Bahntrasse über einen ebenfalls nur für die Bauzeit zu errichtenden Bahnübergang.
Die Bauzeit zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme beträgt etwa vier Jahre.
Verbesserung der Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Wangen und Vermeidung eines „Verkehrskollapses“ auf der B 32 auch infolge der Elektrifizierung der Allgäubahn München – Lindau (ABS 48) und der damit verbundenen Takterhöhung sowie den längeren Schrankenschließzeiten.
11. Oktober 2023: Bürgersprechstunden im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
Pressemitteilung (pdf, Datei ist nicht barrierefrei)
11.10.2021: Informationsveranstaltung in der Stadthalle in Wangen
Das Planungsteam der Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums hat die interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen informiert. Alle wichtigen Informationen zum Endzustand, zur Bauzeit, zu den Auswirkungen und zum Verfahren wurden erläutert. Die anschließende Möglichkeit, Fragen zu stellen und vom Planungsteam oder direkt von den Gutachtern beantwortet zu bekommen, wurde rege genutzt. In persönlichen Gesprächen nach Veranstaltungsende konnten weitere vereinzelte Fragen geklärt werden.
Die Veranstaltung wurde in Ergänzung zum Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren können nur unter Beachtung der einschlägigen Einwendungsfrist gegenüber der Planfeststellungsbehörde rechtswahrend vorgebracht werden. Die Einwendungsfrist wird von der Planfeststellungsbehörde zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt gemacht.
Hier finden Sie die Präsentationen der Veranstaltung zum Download:
Endzustand: Straßenplanung, Bauwerke, Verkehrsprognose (pdf, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bauzeit: Verkehr während der Bauzeit, Bauphasen (pdf, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verkehrliche Situation rund um den Bahnübergang




Auf einen Klick
Titel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Lageplan (Datei ist nicht barrierefrei) | 5 MB | |
Höhenplan (Datei ist nicht barrierefrei) | 477 KB | |
Bauzeitliche Verkehrsführung (Datei ist nicht barrierefrei) | 3 MB |
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