Abteilung 10Eich- und Beschusswesen
Aktuelles
Eichgebühren werden zum 1. Januar 2026 erhöht
Eichgebühren werden zum 1. Januar 2026 erhöht
Zum 1. Januar 2026 tritt die Zweite Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) bundesweit in Kraft. Der Bundesrat hat am 21. November 2025 erstmals seit 2021 einer Gebührenanpassung zugestimmt, bei der neben Kostenentwicklungen auch strukturelle Änderungen berücksichtigt wurden. Hierfür fand im Vorfeld eine generelle Überprüfung sämtlicher Gebührensätze statt.
Es gilt die Stichtagsregelung:
Alle Leistungen im gesetzlichen Bereich des Eichwesens in Baden-Württemberg werden ab dem 1. Januar 2026 nach der neuen Anlage (Gebührentabelle) der MessEGebV abgerechnet.
Bitte beachten:
Der Betrieb des Temperaturlabors im Eichamt Heilbronn wird zum 31.12.2025 eingestellt.
Zum 01.02.2026 tritt eine neue Entgeltregelung in Kraft.
Die Abteilung 10, der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW), sorgt für das richtige Maß und Gewicht, für richtiges Messen im Lande und für Sicherheit in der Waffen- und Munitionstechnik sowie bei sicherheitstechnischen Materialien. Durch ihre Tätigkeit im Rahmen des Wirtschaftsordnungsrechts schützt das Eichwesen die Verbraucher und Bürger vor unrichtigen Messungen und sorgt für einen fairen Handel. Dazu sieht das bundeseinheitliche Eich- und Medizinprodukterecht präventive und repressive behördliche Maßnahmen vor.
Das Beschusswesen sorgt mit dem Beschussamt Ulm mit der Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition nach den Vorschriften des Waffen- und Beschussrechts für die Sicherheit des Schützen und seiner Umgebung.
Der Landesbetrieb EBBW besteht aus der Direktion in Stuttgart und den Eichämtern mit Außenstellen, die zur effizienten Aufgabenerfüllung in der Fläche über ganz Baden-Württemberg verteilt sind, sowie dem Beschussamt in Ulm. Er zählt rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hauptaufgaben der Eichämter sind die Eichung der im Land vorhandenen eichpflichtigen Messgeräte und die Überwachung des richtigen Messens und der richtigen Verwendung sowie die Prüfung der Füllmenge von Fertigpackungen. Beispiele für eichpflichtige Messgeräte sind Waagen, Straßenzapfsäulen, Tankwagen, Taxameter und Strahlenmessgeräte bis hin zu den Versorgungsmessgeräten für Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität.
Vom Beschussamt werden darüber hinaus Materialprüfungen und -zertifizierungen im Hinblick auf deren Schutzwirkung bei Angriffen durchgeführt.
Service und Zuständigkeiten
Referat 101
Zentraler Service, Finanzen
Referat 102
Metrologie und Eichtechnik
Referat 104
Organisation,
Strategie, PR, IuK,
Metrologische Überwachung
Referat 105.1
Eichtechnischer
Vollzug, Zentrum Ost
Referat 105.2
Eichtechnischer
Vollzug, Zentrum Mitte
Referat 105.3
Eichtechnischer
Vollzug, Zentrum West
Referat 106
Beschussamt Ulm
Abteilungsleitung
Uwe Alle
0711 4071-247
E-Mail senden
Abteilungssekretariat
Dragana Rabrenovic
0711 4071-247
E-Mail senden
Anschrift
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 10 - Eich- und Beschusswesen
Eichdirektion
Ulmer Straße 227B
70327 Stuttgart