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Brücken

L 371 Brücke über den Neckar und Kanal bei Tübingen-Hirschau

Sperrung für Schwerverkehr wird nicht eingehalten: Gewichtsbeschränkung auf 3,5 Tonnen notwendig

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Das Bild zeigt ein Verbotsschild mit Schriftzug 3,5 Tonnen auf blauem Hintergrund

Das Regierungspräsidium Tübingen plant derzeit den Ersatzneubau der Brücke über den Neckar und Neckarkanal im Zuge der L 371 bei Tübingen-Hirschau. Das Bauwerk befindet sich in einem schlechten Zustand und kann nicht mehr wirtschaftlich saniert werden. Daher ist ein Abbruch und ein sich anschließender Neubau unumgänglich.

Im Oktober 2025 wurde die Brücke für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt, um eine sofortige Vollsperrung der Brücke abwenden zu können. Jetzt muss die Gewichtsbeschränkung auf eine Befahrung des Bauwerks mit Fahrzeugen mit maximal 3,5 Tonnen verschärft werden, um die Brücke bis zum geplanten Abbruch erhalten zu können. 

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Uns ist bewusst, dass die Verschärfung der Gewichtsbeschränkung eine zusätzliche Erschwernis für die Hirschauerinnen und Hirschauer und die Bewohnerinnen und Bewohner im Neckartal darstellt. Durch die weitere Reduzierung des Schwerverkehrsanteils soll jedoch eine vorgezogene Vollsperrung abgewendet werden, die für die Raumschaft eine noch stärkere Belastung zur Folge hätte. Deshalb sind unsere Fachleute nach sorgfältigen Abwägungen aller Faktoren zu dem Schluss gekommen, dass die weitere Reduzierung des Schwerverkehrsanteils die einzige vertretbare Lösung bis zur Erneuerung der Brücke ist.“

Im Herbst 2025 hat eine Überprüfung der Brücke gezeigt, dass der Zustand des Bauwerks schlechter als angenommen war. Das Regierungspräsidium hatte daraufhin mehrere Maßnahmen angekündigt, die die Brücke entlasten sollen. Bestandteil der Maßnahmen waren ein Verbot des Befahrens der Brücke mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und regelmäßige Sonderprüfungen der Brücke.

Wie in der Pressemitteilung vom 17.12.2025 mitgeteilt, wurde dieses Verbot leider von vielen LKWs nicht eingehalten. Auch die daraufhin veranlassten Kontrollen der Polizei sowie die Anpassung der Beschilderung zur Erhöhung der Aufmerksamkeit brachten keine ausreichende Verbesserung der Situation. Erneute Kontrollen haben gezeigt, dass weiterhin LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen die Brücke befahren. Als Konsequenz wird die Brücke ab dem 04.03.2026 für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gesperrt. Die Überwachung des Fahrverbots erfolgt dann regelmäßig mit einem Blitzer. 

Die Maßnahme der Gewichtsbeschränkung ist dringend erforderlich, um die noch vorhandenen Traglastreserven der Brücke zu schonen und sie bis zur geplanten Vollsperrung und dem Abbruch zumindest für einen Teil der Verkehrsteilnehmenden befahrbar zu halten. 

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Uns ist es wichtig, dass solange als möglich die Busse der Linie 18 sowie Sonderfahrzeuge im Einsatz, wie Feuerwehr, Krankenwagen und Winterdienst und natürlich die PKWs die Brücke überfahren können.“

Das Regierungspräsidium will so eine vorgezogene Vollsperrung vermeiden, oberstes Ziel ist jedoch die Verkehrssicherheit. Wenn diese aufgrund des Brückenzustands nicht mehr gegeben ist, müssen noch weitere Schritte ergriffen werden. Dies kann - wie bereits in der Pressemitteilung vom 22.10.2025 kommuniziert – aufgrund einer weiteren Verschlechterung des Zustands der Brücke zu einer Vollsperrung der L 371 in diesem Bereich führen. 

Verkehrsführung am 04.03.2026: 

Zur Einrichtung der geänderten Verkehrssicherung im Brückenbereich ist eine kurzzeitige temporäre Sperrung der Brücke erforderlich. Diese Sperrung ist am 04.03.2026 zwischen ca. 9:00 und 12:00 Uhr vorgesehen. In diesem Zeitraum ist ein Befahren der Brücke für den Kfz-Verkehr nicht möglich. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die B 28, Rottenburg bzw. die B 296, Unterjesingen umgeleitet. Die Busse der Linie 18 sind von der Sperrung ebenfalls betroffen. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten. 

Hintergrundinformationen: 

Das Regierungspräsidium Tübingen ist für über 1.600 Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. An neun Brücken an Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk wurden Spannstähle mit Spannungsrisskorrosionsgefährdung verbaut. Eines dieser Bauwerke ist die Brücke über den Neckar und Neckarkanal im Zuge der L 371. Mit der Pressemitteilung vom 19.12.2024 hat das Regierungspräsidium Tübingen über die Vorgehensweise bei diesen neun Brücken berichtet. 

Weitere Informationen zur Maßnahme sind auf der Projektwebsite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar: 

L 371 Brücke über den Neckar und Neckarkanal bei Tübingen (Ersatzneubau)

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. Verkehrsinfo-BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app .

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