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Marktüberwachung

EU-Kommission verabschiedet Anforderungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Tablets

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Symbolbild Energieeffizienz

Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat das Smartphone inzwischen weltweite Verbreitung erlangt und ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2024  20 Millionen Smartphones verkauft. Ähnliches gilt für Tablets mit 5 Millionen verkauften Modellen. (Quelle: Statista)

Diese weiterhin hohe Nachfrage nach Smartphones, verbunden mit immer neuen Innovationen, hat zu einem Anstieg des Energieverbrauchs und einer Zunahme der für die Herstellung der Geräte benötigten Rohstoffe geführt. Dieser Trend wird zusätzlich unterstützt durch die Tatsache, dass viele Smartphones vor dem Ende ihrer möglichen Nutzungszeit aufgrund von hohen Reparaturkosten oder auslaufenden Softwareaktualisierungen weggeworfen und durch neue Geräte ersetzt werden.

Dem steuert die EU-Kommission durch Einführung einer Verordnung entgegen, die Anforderungen an das Ökodesign von Smartphones, Tablets & Mobiltelefonen festlegt. Der Schwerpunkt der Regulierung liegt dabei vor allem darauf, durch robustere und einfacher zu reparierende Geräte die Lebensspanne von Smartphones und Tablets zu verlängern.

Wesentliche Anforderungen der Verordnung an die Geräte sind insbesondere

  • Widerstandsfähigkeit bei versehentlichem Fallenlassen. Hierbei müssen Geräte für eine hohe Bewertung auch mit äußerlichen Beschädigungen, wie z.B. des Displays, noch funktionsfähig sein;
  • Die Ritzbeständigkeit sowie der Schutz vor Staub und Wasser;
  • Batterielaufzeit – die Akkus von Smartphones und Slate-Tablets müssen nach mindestens 800 Lade-/Entladezyklen noch eine Restkapazität von 80 % erreichen;
  • Zerlegung (für die Recyclingfähigkeit) und Reparatur – im Hinblick auf die Reparatur sind Hersteller dazu verpflichtet, wichtige Ersatzteile innerhalb von 5-10 Arbeitstagen und für mindestens sieben Jahre nach Beendigung des Inverkehrbringens des Modells auf dem EU-Markt bereitzustellen;
  • Einführung eines Reparierbarkeitsindex, in diesem wird beispielsweise das für den Tausch von Komponenten benötigte Werkzeug sowie die Anzahl der Arbeitsschritte, bis die Entfernung der Komponente aus dem Gerät möglich ist, bewertet;
  • Aktualisierungen des Betriebssystems müssen für mindestens fünf Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts verfügbar sein.

Produkte, die nach dem 20.06.2025 am Markt bereitgestellt werden, müssen diese Vorgaben erfüllen (siehe Grafik oben).

In diesem Zusammenhang interessant für Käufer von Geräten ist noch die Produktdatenbank EPREL, in welcher die Hersteller von Smartphones und Tablets für Privatpersonen einfachen Zugriff auf Informationen zu Reparaturanleitungen, Ersatzteillisten und zu Richtpreisen von Ersatzteilen ermöglichen müssen.

Neben den Vorgaben für das Ökodesign wird mit einer Verordnung zur Energieverbrauchs-kennzeichnung auch ein Energielabel für Smartphones und Tablets eingeführt, welches Kunden ermöglicht, die verschiedenen auf dem Markt angebotenen Produkte miteinander zu vergleichen.

Auch die Vorgaben für die Energieverbrauchskennzeichnung gelten seit dem 20.06.2025. 

Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg dafür zuständig, die Einhaltung der europäischen Anforderungen an die Material- Ressourcen- sowie Energieeffizienz am Markt zu kontrollieren.

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