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Medienmitteilung

Regierungspräsident Klaus Tappeser besucht im Rahmen seiner Stadtsanierungsreise die Großen Kreisstädte Albstadt und Mössingen.

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Das Regierungspräsidium Tübingen veranstaltet im Frühjahr 2019 eine „Stadtsanierungsreise“. Gemeinsam mit den zuständigen Experten des Regierungspräsidiums Tübingen informiert sich Regierungspräsident Klaus Tappeser dabei über ausgewählte Projekte im Regierungsbezirk Tübingen, die mit Hilfe der Städtebauförderung aktuell umgesetzt werden oder bereits abgeschlossen sind. Am 08. April 2019 fanden hierzu die ersten Termine in Albstadt und Mössingen statt. Ende April und Anfang Mai werden die Kommunen Wangen, Ulm, Riedlingen und Salem besucht.

„Die Städtebauförderung trägt dazu bei, die Wohn- und Aufenthaltsqualität in Ortskernen zu verbessern, Quartiere lebenswert zu gestalten und dringend benötigten Wohnraum schaffen und zu erhalten. Ein sehr gelungenes Beispiel ist die Neugestaltung der Ebinger Innenstadt mit ihren attraktiven Freiräumen, wo auch Anforderungen an die Barrierefreiheit mitberücksichtigt wurden. In Mössingen unterstützen wir beispielsweise einen neuen Stadtplatz, der künftig als multifunktionaler Treffpunkt etwa für einen Wochenmarkt oder andere Veranstaltungen dienen soll,“ so die für die Städtebauförderung im Land zuständige Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Im Jahr 2019 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau den Städten und Gemeinden im Land insgesamt rund 257,4 Millionen Euro für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Davon kommen rund 100,8 Millionen Euro vom Bund.

„Ich freue mich sehr, dass bei der aktuellen Programmentscheidung des Landes für 2019 insgesamt 43,9 Millionen Euro auf den Regierungsbezirk Tübingen entfallen. Wir leisten damit einen bedeutenden Beitrag für einen zeitgemäßen städtebaulichen Charakter und eine nachhaltige Entwicklung baulicher Strukturen in unseren Kommunen,“ betonte Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Hintergrundinformationen:
Seit 1971 leistet die Städtebauförderung in Baden-Württemberg mit einem Fördervolumen von bisher rund 7,83 Milliarden Euro bis einschließlich dem Programmjahr 2019 in über 3.261 Sanierungs- und Entwicklungsgebieten einen bedeutenden Beitrag zur Behebung städtebaulicher Missstände und damit zur Entwicklung von Städten und Gemeinden.

Die aktuellen Förderschwerpunkte für die Programme der Städtebauförderung in Baden-Württemberg sind:

 

  • Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien,
  • Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um zukunftsfähige Entwicklungen zu ermöglichen und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
  • Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf - insbesondere in Gebieten mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen,
  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel, insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit bzw. -armut im öffentlichen Raum und zum generationengerechten Umbau von Wohnungen,
  • Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender Zentren, Profilierung der kommunalen Individualität, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude,
  • Neustrukturierung und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen und baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, für andere Nutzungen, z. B. den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen,
  • ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten,
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes und des Wohnumfeldes durch Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen.

    Die Förderschwerpunkte können in den einzelnen Programmjahren variieren und werden jeweils fortgeschrieben. Die Ausschreibung des Städtebauförderprogrammes 2020 wird für das 2. Quartal 2019 erwartet. 

    Hinweise für die Redaktionen:
    Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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