Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Medienmitteilung

Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung der Amprion GmbH, Punkt Rommelsbach - Umspannanlage Herbertingen

RP Tübingen hat Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Lesezeit:

Teilen via:

​Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Rommelsbach bis zur Umspannanlage in Herbertingen erlassen. Damit kann innerhalb eines guten Jahres nach Antragstellung durch die Amprion GmbH das nach der europäischen Infrastrukturverordnung (Verordnung (EU) Nr. 347/2013, TEN-E-VO) beschleunigt durchzuführende Verfahren zur Erlangung des Baurechts abgeschlossen werden. Das Vorhaben, für das auch der Bundesgesetzgeber den vordringlichen Bedarf festgestellt hat, dient der Erweiterung der Übertragungskapazität des 380-kV-Netzes im südlichen Baden-Württemberg und sichert damit auch die regionale Stromversorgung im europäischen Verbundnetz.

Der Beschluss und der festgestellte Plan werden von Montag, 8. Januar bis einschließlich Montag, 22. Januar 2018 bei den betroffenen Städten und Gemeinden Reutlingen, Eningen, Metzingen, St. Johann, Gomadingen, Münsin-gen, Hohenstein, Hayingen, Zwiefalten, Riedlingen, Altheim, Ertingen und Herbertingen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen können im selben Zeitraum auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Außerdem wird der Beschluss ab dem 08.01.2018 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar sein unter: Planfeststellung Bekanntmachungen
Aufgrund der Vielzahl der am Verfahren Beteiligten wird der Beschluss nicht einzeln zugestellt. Stattdessen wird die Zustellung nach § 74 Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Das Regierungspräsidium bittet darum, insoweit auch auf die örtlichen Tageszeitungen zu achten. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 22.01.2018 gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Ab dem 23.01.2018 läuft die einmonatige Klagefrist.

 

Das Regierungspräsidium ist davon überzeugt, dass angesichts der Bedeutung des Vorhabens für die Allgemeinheit und der Vielzahl einander widerstreitender privater und öffentlicher Interessen im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens ein gerechter Ausgleich der Interessen gefunden wurde. Mit der Planung werden insbesondere auch die Grenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder sicher eingehalten. Eine bessere Ausführungsvariante sowohl in Bezug auf das Gesamtvorhaben als auch in Bezug auf kleinräumige Varianten ist nicht ersichtlich.

 

Die Vorhabenträgerin plant, mit der Umsetzung des Vorhabens in den nächsten Monaten zu beginnen und rechnet mit einer Bauzeit von bis zu drei Jahren. 

 

Hintergrundinformationen
Der Neubau betrifft auf rund 54 von 61 Kilometern die Trasse der seit den 1920 Jahren bestehenden und nun abzubauenden Leitung zwischen Reutlingen und Herbertingen. Es wird also überwiegend auf vorbelasteten Raum zurückgegriffen. Der festgestellte Plan umfasst aber auch kleinräumige Optimierungen des Trassenverlaufs in Gomadingen, Münsingen, Hayingen, Zwiefalten-Sonderbuch und Riedlingen, wo die Siedlungsentwicklung dazu geführt hat, dass Wohnbebauung oder intensiv genutzte Freiflächen an die Leitung herangerückt sind. In anderen Bereichen, in denen Anwohner sich ebenfalls ein Abrücken der Leitung erhofft hatten, hat sich der Neubau in der Bestandstrasse als bessere Ausführungsvariante erwiesen, so insbesondere in Reutlingen-Sondelfingen.
In Eningen unter Achalm wird ein Abschnitt der Bestandsleitung als Kultur-denkmal exemplarisch erhalten und mit einer Neutrassierung umfahren.

 

Die Vorhabenträgerin hat die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und insbesondere auf die betroffenen Schutzgebiete umfassend ermittelt. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen sowie der Stellungnahmen der  Behörden, Verbände und von privater Seite konnte das Regierungspräsidium die Umweltwirkungen abschließend bewerten. Zugunsten der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Wasser und Boden werden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Langfristig sorgt ein ökologisches Trassenmanagement für die Minimierung der nachteiligen Umweltwirkungen. Für den verbleibenden nicht kompensierbaren Eingriff in das Landschaftsbild wird eine Ausgleichszahlung an die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg festgesetzt. Die Gelder fließen über Projekte zurück in die betroffenen Regionen.

 

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Foto zeigt ein Portrait von Bernadette Behr

    Bernadette Behr ist Leiterin des Staatlichen Schulamtes Markdorf

    | Schule
  • Das Bild zeigt eine Straße mit einem Baustelleninformationsschild.

    B 31 Vorankündigung der Fahrbahnsanierung zwischen Kressbronn und der Landesgrenze ab 13. April 2026

    | Straßen
  • Das Foto zeigt den Anschluss Bleiche aus der Luft

    B 28 Dettingen an der Erms – Umbau des Anschlusses „Bleiche“

    | Straßen

    Beginn der Bauphase 3 ab Freitag, 20. März 2026

  • Das Foto zeigt eine Fahrbahnsetzungen im Verlauf der L 442

    B 463 Instandsetzung des Tunnels Albstadt-Laufen und weitere Erhaltungsmaßnahmen

    | Straßen

    Sanierungsarbeiten der Umleitungsstrecke auf der L 442 zwischen Balingen-Zillhausen und Albstadt-Pfeffingen ab Mittwoch, 18.03.2026

  • Ein junger Mann steht zwischen Kleiderständern und blickt auf das Kleidungsetikett

    Fast Fashion im Onlinehandel: Marktüberwachung Baden-Württemberg stellt bei jedem zweiten Kleidungsstück Kennzeichnungsmängel fest

    | Marktüberwachung

    Am 15. März ist Deutscher Verbrauchertag!

  • Das Foto zeigt eine Illustration auf der fünf Mäuse abgebildet sind. Zwischen den Mäusen sieht man einen Wecker, eine Glühbirne und ein Flugzeug

    Torben Kuhlmann | Illustrationen und Bücher

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 16. März bis zum 11. April 2026 in der Stadtbücherei in Riedlingen zu sehen

  • Das Foto zeigt den Knotenpunkt Wasserfall und die stattfindenden Asphaltarbeiten von oben

    B 28 Bad Urach, Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Schrittweise Umstellung auf die Verkehrsphase 2 ab Mittwoch, 11. März 2026

  • Das Bild zeigt das Bodenseeufer bei Überlingen mit einem Bootssteg.

    Gewässerschau in Überlingen am Bodensee

    | Gewässer
  • Das Foto zeigt mehrere Kleidungssstücke aufgehängt auf Bügeln

    Glückstag für Fashion-Fans

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb

    25. Klamottentauschparty in Münsingen

  • Die Bücher von der Axel Scheffler-Ausstellung "Grüffelo und Co." liegen auf einem Tisch

    Grüffelo & Co. | Ausstellung mit Büchern von Axel Scheffler

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 9. März bis zum 2. April 2026 in der Gemeindebücherei in Dettingen an der Erms zu sehen

  • Das Foto zeigt eine Informationsveranstaltung. Mehrere Personen an Tischen in einem großen Raum. Man blickt auf eine Leinwand mit einer Präsentation zum Thema "B 30, Friedrichshafen - Ravensburg"

    B 30neu zwischen Friedrichshafen und Ravensburg/Eschach

    | Straßenplanung

    Regierungspräsidium Tübingen informiert Gemeinde- und Ortschaftsräte von Tettnang, Meckenbeuren und Kau über den Planungsstand und das weitere Vorgehen

  • Das Bild zeigt ein Verbotsschild mit Schriftzug 3,5 Tonnen auf blauem Hintergrund

    L 371 Brücke über den Neckar und Kanal bei Tübingen-Hirschau

    | Brücken

    Sperrung für Schwerverkehr wird nicht eingehalten: Gewichtsbeschränkung auf 3,5 Tonnen notwendig

  • Das Foto zeigt 5 Feuerwehrfahrzeuge des Strahlensprühtrupps vor einer Großen Halle

    Übung zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung

    | Feuerwehrwesen
  • Man blickt auf einen mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Hang

    Gehölzentnahme noch bis Ende Februar möglich

    | Umwelt
  • Drei weiße Würfel mit Paragraphensymbol liegen auf einer Tastatur

    Stärkung des Verbraucherschutzes

    | Produktsicherheit

    Neues Produktsicherheitsgesetz setzt EU-Vorgaben konsequent um

  • Das Foto zeigt Dr. Danial Kelm die vor ihrem Computerarbeitsplatz steht.

    Neue Aufgabe, großes Thema: Sicherheit in der Gentechnik

    | Abteilung 5
  • Blick auf die Baustelle Knotenpunkt „Wasserfall“ und „Hochhaus“.

    B 28, Bad Urach – Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Geänderte Verkehrsführung am Hochhausknoten, Sperrung der Burgstraße ab dem 16. Februar 2026

  • Das Foto zeigt Roland Wehrle, Landrat Günther-Martin Pauli, Regierungspräsident Klaus Tappeser beim Narrenempfang im Foyer des RP Tübingen

    Närrisches Treiben im Regierungspräsidium Tübingen

    | Abteilung 1

    Masken, Hästräger und bunte Gestalten beim traditionellen Narrenempfang am 10. Februar 2026 im Regierungspräsidium Tübingen

  • Das Foto zeigt mehrere Grundschüler die in einem Klassenzimmer von einer Lehrerin unterrichtet werden

    Austausch zur Ganztagsbeschulung an der Grundschule Starzach

    | Schule und Bildung
  • Das Foto zeigt ein Achtungschild mit dem Schriftzug "Baumfällarbeiten" das am Rand einer Straße steht, die durch einen Wald führt

    B 311 Sanierung zwischen Rulfingen und Mengen

    | Straßen

    Baumfällarbeiten an der B 311 ab Montag, 09. Februar 2026