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Kommunal

Regierungspräsidium bestätigt Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Wangen im Allgäu

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Das Foto zeigt eine Hand, die einen Wahlzettel in den Schlitz einer Wahlurne gibt
Wahlurne
Wahlurne

Mit Bescheid an die Stadt Wangen im Allgäu vom 15. Oktober 2025 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl offiziell bestätigt.
Beim ersten Wahlgang am 28. September 2025 erhielt der Bewerber Michael Lang 6.948 Stimmen und somit mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Die Gültigkeit der Wahl wurde vom Regierungspräsidium anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, wobei die Prüfung keinen Grund zur Beanstandung ergab. Herr Lang bleibt damit Oberbürgermeister der Stadt Wangen im Allgäu.
Hintergrundinformationen:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kommunalaufsicht über insgesamt 17 große Kreisstädte und Städte über 20.000 Einwohner, die acht Landkreise des Regierungsbezirks, den Stadtkreis Ulm, die Regionalverbände sowie die Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände zuständig, an denen die vom Regierungspräsidium beaufsichtigten Gebietskörperschaften beteiligt sind. 
Die Kommunalaufsicht beinhaltet die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit von kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten. Daneben soll die Kommunalaufsicht die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und fördern. Zu den Schwerpunkten der Kommunalaufsicht gehört unter anderem die Überprüfung von Kommunalwahlen.
 

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