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Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben „Bahnübergangsbeseitigung und Neubau einer Bahnüberführung Bismarckstraße“ in der Gemeinde Altshausen
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Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen hat am 28. Juli 2026 den Planfeststellungsbeschluss für die Bahnübergangsbeseitigung sowie den Neubau einer Bahnüberführung im Bereich der Bismarckstraße in der Gemeinde Altshausen erlassen. Das Vorhaben wurde seitens der Gemeinde Altshausen beantragt und dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
In der Bismarckstraße in Altshausen befindet sich ein unbeschrankter Bahnübergang der Bahnstrecke 4550 Herbertingen – Kißlegg, welcher das „Altshauser Ried“ mit landwirtschaftlich genutzter Grünfläche und ein Erholungsgebiet mit verschiedenen öffentlichen Einrichtungen anschließt. Nachdem sich der Bahnübergang in den letzten Jahren zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt hat, soll er nun beseitigt werden. An dieser Stelle soll dann leicht nach Süden verschoben eine Bahnüberführung als Ersatzmaßnahme gebaut werden, um die Sicherheit und den Durchfluss des Verkehrs weiterhin zu gewährleisten.
Die Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes erfolgt gesondert.
Hintergrundinformationen:
Es handelt sich bei dieser Pressemitteilung nicht um die formelle Bekanntmachung der Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen. Diese Bekanntmachung erfolgt separat durch die Planfeststellungsbehörde