Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Medienmitteilung

Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung der Amprion GmbH, Punkt Rommelsbach - Umspannanlage Herbertingen

RP Tübingen hat Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Lesezeit:

Teilen via:

​Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Rommelsbach bis zur Umspannanlage in Herbertingen erlassen. Damit kann innerhalb eines guten Jahres nach Antragstellung durch die Amprion GmbH das nach der europäischen Infrastrukturverordnung (Verordnung (EU) Nr. 347/2013, TEN-E-VO) beschleunigt durchzuführende Verfahren zur Erlangung des Baurechts abgeschlossen werden. Das Vorhaben, für das auch der Bundesgesetzgeber den vordringlichen Bedarf festgestellt hat, dient der Erweiterung der Übertragungskapazität des 380-kV-Netzes im südlichen Baden-Württemberg und sichert damit auch die regionale Stromversorgung im europäischen Verbundnetz.

Der Beschluss und der festgestellte Plan werden von Montag, 8. Januar bis einschließlich Montag, 22. Januar 2018 bei den betroffenen Städten und Gemeinden Reutlingen, Eningen, Metzingen, St. Johann, Gomadingen, Münsin-gen, Hohenstein, Hayingen, Zwiefalten, Riedlingen, Altheim, Ertingen und Herbertingen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen können im selben Zeitraum auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Außerdem wird der Beschluss ab dem 08.01.2018 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar sein unter: Planfeststellung Bekanntmachungen
Aufgrund der Vielzahl der am Verfahren Beteiligten wird der Beschluss nicht einzeln zugestellt. Stattdessen wird die Zustellung nach § 74 Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Das Regierungspräsidium bittet darum, insoweit auch auf die örtlichen Tageszeitungen zu achten. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 22.01.2018 gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Ab dem 23.01.2018 läuft die einmonatige Klagefrist.

 

Das Regierungspräsidium ist davon überzeugt, dass angesichts der Bedeutung des Vorhabens für die Allgemeinheit und der Vielzahl einander widerstreitender privater und öffentlicher Interessen im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens ein gerechter Ausgleich der Interessen gefunden wurde. Mit der Planung werden insbesondere auch die Grenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder sicher eingehalten. Eine bessere Ausführungsvariante sowohl in Bezug auf das Gesamtvorhaben als auch in Bezug auf kleinräumige Varianten ist nicht ersichtlich.

 

Die Vorhabenträgerin plant, mit der Umsetzung des Vorhabens in den nächsten Monaten zu beginnen und rechnet mit einer Bauzeit von bis zu drei Jahren. 

 

Hintergrundinformationen
Der Neubau betrifft auf rund 54 von 61 Kilometern die Trasse der seit den 1920 Jahren bestehenden und nun abzubauenden Leitung zwischen Reutlingen und Herbertingen. Es wird also überwiegend auf vorbelasteten Raum zurückgegriffen. Der festgestellte Plan umfasst aber auch kleinräumige Optimierungen des Trassenverlaufs in Gomadingen, Münsingen, Hayingen, Zwiefalten-Sonderbuch und Riedlingen, wo die Siedlungsentwicklung dazu geführt hat, dass Wohnbebauung oder intensiv genutzte Freiflächen an die Leitung herangerückt sind. In anderen Bereichen, in denen Anwohner sich ebenfalls ein Abrücken der Leitung erhofft hatten, hat sich der Neubau in der Bestandstrasse als bessere Ausführungsvariante erwiesen, so insbesondere in Reutlingen-Sondelfingen.
In Eningen unter Achalm wird ein Abschnitt der Bestandsleitung als Kultur-denkmal exemplarisch erhalten und mit einer Neutrassierung umfahren.

 

Die Vorhabenträgerin hat die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und insbesondere auf die betroffenen Schutzgebiete umfassend ermittelt. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen sowie der Stellungnahmen der  Behörden, Verbände und von privater Seite konnte das Regierungspräsidium die Umweltwirkungen abschließend bewerten. Zugunsten der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Wasser und Boden werden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Langfristig sorgt ein ökologisches Trassenmanagement für die Minimierung der nachteiligen Umweltwirkungen. Für den verbleibenden nicht kompensierbaren Eingriff in das Landschaftsbild wird eine Ausgleichszahlung an die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg festgesetzt. Die Gelder fließen über Projekte zurück in die betroffenen Regionen.

 

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Foto zeigt die L 245 Bad Urach in Richtung Hengen. Man sieht das Ortsausgangsschild und einzelne Häuser von Seeburg.

    L 245 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bad Urach/Seeburg und Bad Urach/Hengen

    | Straßen

    Beginn der Bauarbeiten am Montag, 21. September 2026

  • Das Foto zeigt ein frisch metamorphosiertes Jungtier der Kreuzkröte im Sand

    Junge Kreuzkröten verlassen nach erfolgreicher Fortpflanzung Laichgewässer bei Trochtelfingen

    | Artenschutz
  • Das Bild zeigt Fichten in der Kernzone Erdbeerberg mit Borkenkäferbefall.

    Hiebsmaßnahme in der Kernzone Erdbeerberg im Gemeindewald Hohenstein

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Bild zeigt einen Abschnitt des Neckartalradweges zwischen Kirchentellinsfurt und Reutlingen. Im Hintergrund ist ein Brücke zu sehen.

    B 297 Neckartalradweg zwischen Kirchentellinsfurt und Reutlingen-Altenburg

    | Radverkehr

    Arbeiten zur Verbreiterung ab Mittwoch, 16. September 2026

  • Gruppe von Grundschulkindern, die in die Schule laufen, Rückansicht

    Schuljahresbeginn 2026/2027:

    | Schule

    Das Regierungspräsidium Tübingen informiert über die Unterrichtsversorgung und die Entwicklung der Schülerzahlen

  • Das Bild zeigt die L 317 schadhafte Fahrbahndecke zwischen Oberankenreute und Wassers von oben.

    L 317 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Schlier Oberankenreute und Wolfegg-Wassers

    | Straßen

    Baubeginn am Montag, 21. September 2026

  • Das Bild zeigt die sanierte Fahrbahn der B 27 zwischen Bodelshausen und Ofterdingen. Auf der Gegenfahrbahn ist Verkehr.

    B 27 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bodelshausen und Ofterdingen

    | Straßen

    Einen Monat früher als ursprünglich geplant: Verkehrsfreigabe am Samstag, 12. September 2026

  • Das Bild zeigt die L 329 Brücke über die Schussen in Brochenzell von der Seite.

    L 329 Ersatzneubau der Brücke über die Schussen in Brochenzell

    | Brücken

    Herstellung des temporären Behelfsstegs ab Montag, 14. September 2026

  • B 12 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Argenbühl Eisenharz und Isny-Dorenwaid

    | Straßen

    Vorabinformation zur geplanten Maßnahme

  • Das Bild zeigt den Radweg B32 am Anschlussast der Landesstraße 326 bei Bodnegg-Rotheidlen.

    B 32 Straßenbauarbeiten zwischen Grünkraut-Eggwald und Bodnegg-Rotheidlen

    | Straßen

    Arbeiten im Zuge der L 326 ab Montag, 14. September 2026

  • Das Foto zeigt mehrer Obstbäume auf einer Streuobstwiese; im Vordergrund auf der rechten Seite sieht man den Ast eines Baumes an dem zwei großen reife Äpfel hängen.

    Veranstaltung „Schule trifft Naturschutz: Bildung für nachhaltige Entwicklung am Beispiel Streuobst“ am 2. Oktober 2026

    | Naturschutz
  • Es handelt sich um die Umleitungsskizze Fahrbahnerneuerung vom Gewerbegebiet am Obereschring bis zum Kreisverkehr B 311 / Meßkircher Straße.

    B 311 Fahrbahnerneuerung vom Gewerbegebiet am Obereschring bis zum Kreisverkehr B 311 / Meßkircher Straße

    | Straßen

    Bauphase 2 ab Samstag, 12. September 2026

  • Das Bild zeigt die einseitig von Bäumen gesäumte L 205 mit Autoverkehr.

    L 205 Straßenbauarbeiten von Schloss Salem bis einschließlich des Kreisverkehrs in Stefansfeld

    | Straßen

    Sperrung der L 205 ab Montag, 14.09.2026 bis voraussichtlich Ende Oktober 2026

  • Das Bild zeigt die erneuerte Fahrbahndecke der B27 Balingen-Endingen bis Balingen-Nord von oben.

    B 27 Balingen-Endingen bis Balingen-Nord, Fahrbahndeckenerneuerung

    | Straßen

    Abschluss Bauabschnitt 2 und Umstellung auf Bauabschnitt 3 ab Montag, 7. September 2026

  • Das Bild zeigt das Neckarwehr in Mittelstadt mit Sicht auf die Brücke.

    Geschieberäumung in Mittelstadt

    | Hochwasserschutz
  • Das Bild zeigt die Brücke über den Goldbach.

    B 31 Neubau von Brücken bei Überlingen-Goldbach

    | Brücken

    Verkehrseinschränkungen wegen Beprobungen der Bauwerke am 08. und 09. September 2026

  • Das Bild zeigt das Monitoringsystem am Ortsausgang Dürrwangen.

    B 463 Balingen – Dürrwangen, Eyachbrücke

    | Straßen

    Einbau eines Monitoringsystems

  • Radfahrer befahren einen Übergang von der Straße auf einen kombinierten Rad- und Fussweg

    L 1170 Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Lonsee-Urspring und Lonsee

    | Radverkehr
  • Das Foto zeigt einen Baustellencontainer an der Bäderstraße

    B 28, Bad Urach, Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Anmeldung zur Bürgerinformation am Freitag, 18. September 2026

  • Das Foto zeigt die B 463 zwischen Lautlingen und Laufen

    B 463 zwischen Albstadt-Laufen und Albstadt-Lautlingen Fahrbahndeckenerneuerung

    | Straßen

    Baubeginn am Montag, 31. August 2026