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Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Fördermittel für innovative Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu vergeben

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Das Foto zeigt das Lautertal von oben. Es zeigt Wiesen, Wälder, die Lauter, eine kleine Wohnansiedlung und eine Burg im Wald.

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ unterstützt mit jährlich 200.000 Euro innovative und nachhaltige Projekte im von der UNESCO ausgezeichneten Biosphärengebiet. Für die anstehende Förderrunde 2026 müssen die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bis spätestens 15. November 2025 vorliegen.

Rund vier Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ konnten seit 2008 für pfiffige Projektideen eingesetzt werden. Seit Bestehen des Förderprogramms sind damit über 370 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ auf den Weg gebracht worden. 2025 konnten 20 Projekte gefördert werden, wie beispielsweise die Planung eines Themenspielplatzes, die Durchführung einer Wiesenmeisterschaft, die Anschaffung eines Kühlanhängers für die Direktvermarktung oder die Unterstützung beim Marketing der "Bäuerlichen Schlachtgemeinschaft im Biosphärengebiet Schwäbische Alb".

Für die nun anstehende Förderrunde 2026 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, die Förderkonditionen sowie das Antragsformular sind online unter www.biosphaerengebiet-alb.de/foerdern-mitmachen/foerderprogramm einsehbar. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb geben Interessierten im persönlichen Kontakt Hilfestellungen bei der Antragsstellung und begleiten die Projekte nach erfolgter Antragsbewilligung. 

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung der finanziellen Unterstützung ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 15. November 2025 in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein. 

Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden in der Geschäftsstelle gesichtet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“ entscheidet im Frühjahr 2026 über die Vergabe der Mittel. 

Hintergrundinformationen:

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich ab 2026 auf die rund 121.000 Hektar große erweiterte Gebietskulisse, bestehend aus den 36 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet. Anträge können von Kommunen, Vereinen und Verbänden, Interessensgemeinschaften oder auch Privatpersonen gestellt werden. Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bzw. die Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm.

Anhang:
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

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