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Abteilung 3

Baden-Württembergischer Pflanzenschutztag am 29. Februar 2024 in Bad Buchau

Einladung an die interessierte Öffentlichkeit.

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Das Foto zeigt einen Traktor auf einem Maisfeld mit einem Sprühgerät, das die Feldfrüchte besprüht.
Traktor in einem Kornfeld
Traktor in einem Kornfeld

Am 29. Februar 2024, 09:30 Uhr bis circa 13:30 Uhr, findet im großen Saal des Kurzentrums von Bad Buchau der 71. Baden-Württembergische Pflanzenschutztag statt. Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen.

 

Veranstalter ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg.

 

Im Mittelpunkt der Tagung stehen Herausforderungen des Pflanzenschutzes unter den aktuellen Rahmenbedingungen des Ackerbaus. Nach der Eröffnung durch Herrn Minister Peter Hauk MdL, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, wird Prof. Dr. Andreas von Tiedemann von der Georg-August-Universität Göttingen zum Pflanzenschutz der Zukunft im Spannungsfeld gesellschaftlicher, politischer und globaler Anforderungen referieren. Der Ackerbau ist mit zahlreichen Anforderungen und Entwicklungen konfrontiert. Diese sollen im Rahmen des Vortrags aufgezeigt und eingeordnet werden

 

Im Anschluss wird Michael Glaser, vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg, zu den Potentialen der Applikationstechnik zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln sprechen und aufzeigen, inwiefern die agrartechnischen Entwicklungen dazu beitragen können, Pflanzenschutzmittel gezielt einzusetzen, so dass ihr Einsatz zukünftig reduziert werden kann.

Der Ackerfuchsschwanz dominiert auf vielen Ackerflächen und stellt damit oftmals ein Problem dar. Ackerfuchsschwanz kann erhebliche Ertragseinbußen verursachen und gilt aufgrund der teilweise hohen Besatzdichten und zunehmenden Resistenzen chemisch als schwer bekämpfbar. Markus Knögel von der Starzach Agrar KG wird in diesem Zusammenhang über die Erfahrungen des Ackerfuchsschwanzmanagements aus der landwirtschaftlichen Praxis berichten.

 

Tobias Bahnmüller vom Regierungspräsidium Tübingen referiert im Anschluss über Potentiale bei der praktischen Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes im Ackerbau. Im Rahmen des Vortrags sollen die Erfahrungen aus den Feldversuchen der baden-württembergischen Landwirtschaftsverwaltung vorgestellt und hinsichtlich ihrer Umsetzung in der Praxis beleuchtet werden.  

 

Für jedes zugelassene Pflanzenschutzmittel werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Anwendungsbestimmungen und Auflagen erteilt, die bei der Anwendung der Pflanzenschutzmittel beachtet werden müssen. Dr. René Pfitzer vom Regierungspräsidium Tübingen wird abschließend auf aktuelle Änderungen und Neuerungen im Pflanzenschutzrecht eingehen.

 

Weitere Einzelheiten sind dem beigefügten Programmflyer zu entnehmen.

 

Hintergrundinformationen:

Das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Pflanzenschutzbehörde organisiert den Baden-Württembergischen Pflanzenschutztag 2024. Diese Aufgabe wechselt turnusmäßig zwischen den Regierungspräsidien.

 

Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken nur von Personen angewendet werden dürfen, die im Besitz eines Sachkundenachweises für Pflanzenschutz sind. Zusätzlich sind alle sachkundigen Personen verpflichtet, innerhalb eines Dreijahreszeitraumes an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Der Baden-Württembergische Pflanzenschutztag ist als Fortbildungsveranstaltung zur Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung über vier Stunden.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

 

Anlage

Programmflyer

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