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Medienmitteilung

B 27-Ausbau

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Das Regierungspräsidium Tübingen und die Bürgermeister der Gemeinden Mössingen, Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren wollen die Planungen und Verfahren für den Ausbau der B27 zwischen Bodelshausen und Nehren gemeinsam schnellstmöglich voranbringen. Dies haben alle Verantwortlichen vor Kurzem bei einem Gespräch im Regierungspräsidium deutlich betont. Insbesondere ging es in dem Gespräch um die Abstimmung von Zeit- und Aufgabenplänen zur frühzeitigen Umsetzung von Maßnahmen für den Naturschutz.   
 

Ein wesentliches Ergebnis des Gesprächs war, dass die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums naturschutzfachliche Maßnahmen auf einer Fläche von rund 22 Hektar vorziehen und mit deren Umsetzung, anders als bisher bei großen Straßenbauprojekten, noch während dem Planfeststellungsverfahren beginnen will. In die dafür erforderlichen Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Kommunen und Eigentümern will die Straßenbauverwaltung bereits ab dem Jahr 2020 eintreten und die Naturschutzmaßnahmen dann ab dem Jahr 2021 umsetzen. 
 
Die Naturschutzmaßnahmen sind Teil des Gesamtvorhabens und müssen aus naturschutzfachlichen Gründen mit einem zweijährigen Vorlauf vor dem eigentlichen Erd- und Straßenbau umgesetzt sein. Es handelt sich dabei beispielsweise um Extensivierungen, Ersatzaufforstungen, Ackerrandstreifen oder Ersatzlebensräume für Zauneidechsen. Nachdem die Naturschutzmaßnahmen umgesetzt, deren Wirksamkeit überprüft und der Planfeststellungsbeschluss erlassen wurde, kann anschließend mit den Erd- und Straßenbauarbeiten begonnen werden.  
 
„Das vor Kurzem in Kraft getretene Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung bietet die Möglichkeit, schon während eines laufenden Planfeststellungsverfahrens in die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen einzusteigen. Wie sich diese neuen gesetzlichen Regelungen konkret anwenden lassen, wollen wir beim Ausbau der B27 zwischen Bodelshausen und Nehren erstmals erproben, um so einen schnellen Start dieses für uns äußerst bedeutsamen Straßenbauprojekts zu ermöglichen,“ so Pressesprecher Dirk Abel. Ziel des Regierungspräsidiums ist es, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bis Ende 2019 zu stellen und die Planungsunterlagen dann im Frühjahr 2020 öffentlich auszulegen.

Auch die Planungen zur Ortsumfahrung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel als zentralem Element gehen voran: Die Fertigstellung des Vorentwurfs ist im Frühjahr 2019 vorgesehen. Anschließend erfolgt die Freigabe durch das Ministerium für Verkehr in Stuttgart und die Einholung des sogenannten Gesehenvermerks beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Hintergrundinformationen:

B 27, Bodelshausen - Nehren
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Der Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren ist Bestandteil der zweibahnigen Ausbaukonzeption der B 27 von Balingen nach Stuttgart. Die geplante Maßnahme bildet den Lückenschluss zwischen den ausgebauten zweibahnigen Streckenabschnitten von Bodelshausen bis nach Dußlingen. Im Bereich von Ofterdingen soll ein Neubau der B 27 erfolgen. Dort soll die B 27 neu um den Ofterdinger Berg und Endelberg herum verlaufen. Weitere Information können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter B 27 Bodelshausen - Nehren
abgerufen werden.

B 27 Tübingen (Bläsibad) - B 28 Langer Schindhaubasistunnel
Die Ortsumgehung Tübingen ist Bestandteil der zweibahnigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen und verläuft vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Die hohe Verkehrsbelastung der B 27 zwischen dem Tübinger Kreuz und dem Bläsibad beeinträchtigt die Lebensqualität im Bereich der Südstadt und der Gartenstadt erheblich. Durch die Umgehung von Tübingen soll die Umweltbelastung gemindert und die städtebaulichen Qualitäten und Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden.
 

Hinweis für die Redaktionen: 
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.


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