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Medienmitteilung

B 27, Ortsumgehung Tübingen

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im Sommer 2019 den sogenannten Vorentwurf für die Ortsumgehung von Tübingen im Zuge der B 27 vorgelegt. Im Herbst 2019 hat das Ministerium für Verkehr dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur diese Unterlagen mit dem Ziel der Erteilung des sogenannten Gesehenvermerks übersandt. 

Sobald der Gesehenvermerk vorliegt, folgt im nächsten Schritt die Genehmigungsplanung mit der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Im Vorgriff auf diese nächste Projektphase werden im Planungsgebiet der Ortsumgehung von Tübingen Bohrungen zur Erkundung des geologischen Untergrunds durchgeführt. Die Bohrungen beginnen am Donnerstag, den 24. September und dauern bis Ende Januar 2021.

Entlang des zentralen Bauwerks, dem zirka 2,3 Kilometer langen Schindhaubasistunnel, sind 23 Kernbohrungen in etwa 100 bis 200 Meter Abstand bis zu einer Tiefe von 99 Meter vorgesehen. Bei einer solchen Bohrung wird über die gesamte Bohrtiefe eine zylinderförmige Gesteinssäule mit einem Durchmesser von rund 10 Zentimetern aus dem Untergrund herausgeschnitten. Die Geologen ermitteln so die Abfolge der Gesteinsschichten und entnehmen Proben für Laboruntersuchungen. Ergänzt werden die Untersuchungen durch Kamerabefahrungen und geophysikalische Untersuchungen der Bohrlöcher. Auf dieser Grundlage kann dann ein räumliches Modell des Untergrunds erstellt werden, welches eine bedeutende Basis für die weitere Planung ist.

„Wenn wir die Festigkeit und noch andere Gebirgsparameter kennen, kann prognostiziert werden, wie das Gestein beim Tunnelbau am besten gelöst werden kann“, so Dr. Dominik Eckert, der für das Fachgebiet Straßenbau- und Geotechnik im Regierungspräsidium zuständig ist.

Weitere Bohrungen finden im Bereich der vorgesehenen Bauwerke an den beiden Knotenpunkten am Tübinger Kreuz und am Bläsibad statt. Einige ausgewählte Bohrungen werden zu Grundwassermessstellen ausgebaut, um Grundwasserstand und -strömung zu untersuchen und zu kontrollieren.

Für die gesamte Erkundung und Begutachtung des Baugrundes der Ortsumgehung Tübingen entstehen dem Land Kosten von rund 1,2 Millionen Euro.

Hintergrundinformationen:
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen ist die Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel. Das hohe Verkehrsaufkommen auf der B 27 zwischen dem Tübinger Kreuz und dem Bläsibad belastet die Bewohner der Südstadt und der Gartenstadt durch Lärm und Luftschadstoffe erheblich. Dies soll sich mit der Ortsumgehung nachhaltig verbessern. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung. Weitere Informationen unter https://rpt.baden-wuerttemberg.de/abt4/b27-28/
 
Neben der Ortsumgehung von Tübingen ist der Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren der letzte noch fehlende Abschnitt der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart nach Balingen. Die Maßnahme befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Weitere Informationen erhalten Sie unter B 27 Bodelshausen - Nehren.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071 757-3131, gerne zur Verfügung.

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