BekanntmachungAus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren | Betroffene Städte und Gemeinden: Mössingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren (Landkreis Tübingen), Hechingen (Zollernalbkreis)
Das Regierungspräsidium Tübingen führte auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es bestand die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Stand des Verfahrens
Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 02.12.2024 erlassen.
Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Planunterlagen erfolgte ab dem 15.01.2025.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde im Februar 2025 eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.
Für weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren wird auf die Dokumente des Regierungspräsidiums Tübingen verwiesen.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
Die Dateien sind nicht barrierefrei.
Planunterlagen (Stand zum Beschluss, Dezemer 2024)
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Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Mai 2024)
| Titel | Dateityp | Größe |
|---|---|---|
| 0 - Übersicht der Planänderungen | 325 KB | |
| 17.4a - Fachbeitrag Klima | 11 MB | |
| 19.8b - UVP-Bericht | 9 MB |
Planunterlagen (Stand zur Auslegung, März 2023)
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen