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Medienmitteilung

B 27, Bodelshausen – Nehren mit Ortsumfahrung Ofterdingen

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​Noch bis einschließlich Dienstag, den 28. Juli 2020 werden derzeit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren mit Ortsumfahrung Ofterdingen die Planunterlagen in den betroffenen Städten Hechingen und Mössingen sowie den Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren ausgelegt. Flankierend zur Auslegung geht das Regierungspräsidium mit Bürgersprechstunden und einer multimedialen Internetseite neue Wege der Bürgerinformation. „Besonders in Mössingen, Nehren und Ofterdingen besteht ein reges Interesse an unseren Bürgersprechstunden und wir haben zahlreiche Anmeldungen. Zusammen mit unserer neuen multimedialen Internetseite richten wir so den Fokus auf Menschen, die mit dem Ausbau Hoffnungen und Chancen, aber auch Sorgen verbinden“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. 

Die multimediale Internetseite rund um den geplanten Ausbau der B 27 ist ab jetzt freigeschaltet. Unter dem Motto „Die B 27neu im Steinlachtal: EINE Straße – VIELE Meinungen“ kommen Menschen zu Wort, die direkt oder indirekt von der neuen Straße betroffen sein werden. Was bedeutet diese Infrastrukturmaßnahme für die Region? Diese übergeordnete Frage beleuchtet die Website aus unterschiedlichen Blickwinkeln: aus Sicht der Bewohner, der Wirtschaft und der Pendler. Auch Vertreter der Gemeinden, der Landwirtschaft und des Naturschutzes sowie die Experten aus dem Regierungspräsidium sind zu sehen und zu hören. 

Hintergrundinformationen:
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Der Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren ist Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Balingen nach Stuttgart. Die geplante Maßnahme bildet den noch fehlenden vierstreifigen Lückenschluss zwischen Bodelshausen und Dußlingen. Im Bereich von Ofterdingen soll ein Neubau der B 27 erfolgen. Dort wird die B 27 neu um den Endelberg herum verlaufen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter B 27 Bodelshausen - Nehren
 
Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist unter anderem für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen vorgeschrieben. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, der mit einer Baugenehmigung vergleichbar ist, findet eine umfassende Abwägung aller Belange statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst "unter einen Hut" zu bringen.

Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendigen Einzelgenehmigungen wie zum Beispiel naturschutzrechtliche Befreiungen ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden, deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind. Beteiligt werden aber auch Verbände und sonstige Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können.

Hinweis für die Redaktionen: 
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.
 

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