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Medienmitteilung

B 27, Bodelshausen – Nehren mit Ortsumfahrung Ofterdingen

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​Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren mit der Ortsumfahrung Ofterdingen werden die Planunterlagen im Zeitraum vom 29. Juni 2020 bis 28. Juli 2020 in den betroffenen Städten Hechingen und Mössingen sowie den Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren ausgelegt. Insgesamt sind es 15 Ordner, die dort in diesem Zeitraum öffentlich einsehbar sind.

Zusätzlich zu diesem formellen Verfahren bietet die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen als Service Bürgersprechstunden an. An jeweils einem Tag pro Gemeinde nimmt sich das Planungsteam des Regierungspräsidiums Zeit für die Fragen der von dem Vorhaben direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Wichtig dabei ist, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend ausschließlich im förmlichen Verfahren vor der Planfeststellungsbehörde vorbringen können. Die Bürgersprechstunden haben rein informellen Charakter.

„Die Bürgersprechstunden sind ein Angebot für alle, die nicht täglich in Planunterlagen eines Großprojektes schauen. Wer wissen möchte, wo welche Unterlagen zu finden sind und in welcher Anlage welche Inhalte abgehandelt werden, hat hier die Möglichkeit, individuelle Hilfestellung von uns zu erhalten. Wir freuen uns über jeden, dem wir so weiterhelfen können“, so Achim Mall, Straßenplaner und Projektleiter der Maßnahme.

Die Bürgersprechstunden finden in den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden statt und werden auf der Projekthomepage des Regierungspräsidiums sowie ortsüblich bekanntgemacht. Sie sind an den folgenden Tagen vorgesehen:

Dienstag, 14. Juli 2020, 9:00 Uhr - 17:00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ofterdingen, Burghof-Halle, Schulstr. 3, Ofterdingen

Mittwoch, 15. Juli 2020, 9:00 Uhr - 17:00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mössingen, Bürgersaal des Rathauses, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, Mössingen

Donnerstag, 16. Juli 2020, 9:00 Uhr - 17:00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hechingen, Ratssaal des Rathauses, Marktplatz 1, Hechingen

Dienstag, 21. Juli 2020, 9:00 Uhr - 17:00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bodelshausen, Sitzungssaal des Rathauses, Am Burghof 8, Bodelshausen

Donnerstag, 23. Juli 2020, 9:00 Uhr - 17:00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nehren, Turn- und Festhalle der Kirschenfeldschule, Wilhelmstr. 7, Nehren

Das Regierungspräsidium bittet darum, sich vorab telefonisch anzumelden, um lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Geplant sind Einheiten von jeweils ungefähr 20 Minuten. Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Krise ist die Voranmeldung zwingend, kurzfristige Termine vor Ort können nicht vergeben werden. Außerdem sind die vor Ort angegebenen Corona-Vorgaben einzuhalten, u.a. ist das Tragen von mitzubringenden Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich. Dafür bittet das Regierungspräsidium um Verständnis.

Zeitraum für die Anmeldung: Montag und Dienstag, 06. und 07.07.2020,
jeweils zwischen 08:00 und 16:00 Uhr; unter der
Telefonnummer des Regierungspräsidiums: 07071 / 757-3186

Bei der Terminvergabe sollte nach Möglichkeit angegeben werden, in welchen Themenkomplex das jeweilige Anliegen fällt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Sprechstunde bei der richtigen Ansprechperson aus dem Planungsteam stattfindet.

Hintergrundinformationen:
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Der Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren ist Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Balingen nach Stuttgart. Die geplante Maßnahme bildet den noch fehlenden vierstreifigen Lückenschluss zwischen Bodelshausen und Dußlingen. Im Bereich von Ofterdingen soll ein Neubau der B 27 erfolgen. Dort wird die B 27 neu um den Endelberg herum verlaufen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter
B 27 Bodelshausen - Nehren
 
Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist unter anderem für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen vorgeschrieben. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, der mit einer Baugenehmigung vergleichbar ist, findet eine umfassende Abwägung aller Belange statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst "unter einen Hut" zu bringen.

Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendigen Einzelgenehmigungen wie zum Beispiel naturschutzrechtliche Befreiungen ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden, deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind. Beteiligt werden aber auch Verbände und sonstige Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

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