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Medienmitteilung

B 27, Bodelshausen – Nehren

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​Die Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums Tübingen wird am Donnerstag, den 19. Dezember 2019 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neu- und Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium stellen. Geplant ist, noch im ersten Halbjahr 2020 die Planfeststellungsunterlagen in den Gemeinden Bodelshausen, Mössingen, Ofterdingen, Nehren und Hechingen öffentlich auszulegen.

„Mit der Antragsstellung starten wir nach Jahrzehnten der Planung jetzt das Genehmigungsverfahren. Damit kommen wir dem Ziel, die B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren vierstreifig auszubauen, einen großen Schritt näher. Für die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Steinlachtalgemeinden und die vielen Menschen, die auf die B27 als Nord-Süd-Mobilitätsachse angewiesen sind, wird der Ausbau in Zukunft eine deutliche Entlastung bringen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Während der öffentlichen Auslegung wird das Regierungspräsidium Bürgersprechstunden in den betroffenen Gemeinden anbieten. Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, dem Planungsteam direkt Fragen zu stellen und werden bei der Einsicht in die Unterlagen unterstützt. Detaillierte Informationen zu der öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Einen späteren rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorausgesetzt, wird mit dem vierstreifigen Ausbau eine spürbare Entlastung der betroffenen Ortslagen von Lärm und Emissionen eintreten. Außerdem werden die vielen Berufspendler von und nach Stuttgart ihr Fahrtziel mit deutlich weniger Stau erreichen.

Bereits im Jahr 2020 sollen die Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Kommunen und privaten Eigentümern starten. Ab dem Jahr 2021 soll dann mit der Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen begonnen werden. Diese sind Teil des Gesamtvorhabens und müssen aus naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gründen mit einem gewissen Vorlauf vor dem eigentlichen Erd- und Straßenbau umgesetzt sein. Es handelt sich dabei beispielsweise um Extensivierungen, Ersatzaufforstungen oder die Schaffung von Ersatzlebensräumen für geschützte Arten. Nachdem die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft und bestätigt wurde, kann dann, ein entsprechend rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorausgesetzt, mit den Erd- und Straßenbauarbeiten begonnen werden.

Hintergrundinformationen:
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Der Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren ist Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Balingen nach Stuttgart. Die geplante Maßnahme bildet den noch fehlenden vierstreifigen Lückenschluss zwischen Bodelshausen und Dußlingen. Im Bereich von Ofterdingen soll ein Neubau der B 27 erfolgen. Dort wird die B 27 neu um den Endelberg herum verlaufen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter
B 27 Bodelshausen - Nehren
 
Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist unter anderem für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen vorgeschrieben. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, der mit einer Baugenehmigung vergleichbar ist, findet eine umfassende Abwägung aller Belange statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst "unter einen Hut" zu bringen.

Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendigen Einzelgenehmigungen wie zum Beispiel naturschutzrechtliche Befreiungen ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden, deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind. Beteiligt werden aber auch Verbände und sonstige Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

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