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Ausgleichstock
Regierungspräsidium Karlsruhe vergibt in der zweiten Verteilungsrunde rund 17,67 Millionen an 34 Gemeinden
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Am 14. November 2025 fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die zweite Verteilungsrunde des Ausgleichstocks im Programmjahr 2024 statt. Der Verteilungsausschuss bewilligte Investitionshilfen von insgesamt rund 17,67 Millionen Euro für 34 Gemeinden. Damit werden 41 Investitionsvorhaben von rund 81,38 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.
Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von rund 6,79 Millionen Euro Schulen, gefolgt von Vorhaben im Bereich des Feuerlöschwesens mit rund 3,4 Millionen Euro sowie Kindergärten mit rund 3,14 Millionen Euro.
Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der beigefügten Liste zu entnehmen.
Der Verteilungsausschuss hat im Jahr 2025 Investitionshilfen und eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichstock zum Ausgleich besonderer Belastungen von insgesamt rund 40,09 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben (siehe Pressemitteilung zur ersten Verteilungsrunde vom 24. Juli 2024). Mit diesen Zuweisungen ist ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 170,11 Millionen Euro verbunden.
Von den im Jahr 2025 insgesamt bewilligten Investitionshilfen/Bedarfszuweisung entfallen auf die Gemeinden im Landkreis:
| Calw |
7.575.000 Euro |
| Enzkreis |
50.000 Euro |
| Freudenstadt |
5.937.000 Euro |
| Karlsruhe |
5.168.000 Euro |
| Neckar-Odenwald-Kreis |
7.358.000 Euro |
| Rastatt |
6.469.000 Euro |
| Rhein-Neckar-Kreis |
7.535.000 Euro |
| Gesamt |
40.092.000 Euro |
Hintergrund: Was ist der Ausgleichstock?
Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 165 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.
Anhang
Liste der geförderten Maßnahmen der zweiten Verteilungsrunde 2025