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Abteilung 1: Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz

Ausgleichstock: Regierungspräsidium vergibt in erster Verteilungsrunde rund 22,03 Millionen an 47 Gemeinden

Förderschwerpunkte sind Kindergärten, Schulen und Feuerwehr

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Waage vor blauem Hintergrund

 Am 21. Juli 2025 fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die erste Verteilungsrunde des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Programmjahr 2025 statt. 

In der ersten Verteilungsrunde bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen von insgesamt rund 22,03 Millionen Euro an 47 Gemeinden. Damit werden 61 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 88,07 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder der Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen. 

Die Förderschwerpunkte liegen mit einem Gesamtbetrag von rund 6,4 Millionen Euro bei Kindergärten, gefolgt von Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro sowie Beschaffungen und Baumaßnahmen im Bereich der Feuerwehr mit rund 3,9 Millionen Euro.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder ging zu Beginn der Sitzung zunächst auf die wirtschaftliche Situation der Gemeinden ein. „Die wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Gemeinden sind aktuell deutlich schlechter als in den Vorjahren. Aufgrund der bis 2023 überwiegend guten Jahresabschlüsse konnten zwar viele Gemeinden Rücklagen aufbauen, liquide Mittel ansammeln und ihre Verschuldung reduzieren – diese Ausgangslage kann den sich abzeichnenden Abwärtstrend allerdings nur noch kurzfristig überbrücken, sodass mit einem steigenden Investitionshilfebedarf zu rechnen ist“, fasste Sylvia M. Felder die Lage der Kommunen zusammen. 

Nach den Ergebnissen der jüngsten Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Mai 2025 würden sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der bis dahin in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen schlechter als noch in der Schätzung im Oktober 2024 erwartet entwickeln. Über den gesamten Schätzungszeitraum bis einschließlich 2029 sollen die Steuereinnahmen insgesamt durchschnittlich um rund 16 Milliarden Euro pro Jahr geringer ausfallen. Bezogen auf die Kommunen werde erwartet, dass die Steuereinnahmen um durchschnittlich rund 5,4 Milliarden Euro jährlich niedriger liegen. 

Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der angehängten Liste zu entnehmen. 

Hiervon entfallen auf die Gemeinden im Landkreis 

Landkreis Investitionshilfen
Calw 2.030.000 €
Enzkreis 50.000 €
Freudenstadt 4.542.000 €
Karlsruhe 1.838.000 €
Neckar-Odenwald-Kreis 5.961.000 €
Rastatt 5.714.000 €
Rhein-Neckar-Kreis 1.895.000 €
gesamt 22.030.000 €

Hintergrund: Was ist der Ausgleichstock?

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 165 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.

Anhang
Übersicht Verteilung Ausgleichstock 1. Verteilungsrunde 2025

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