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Medienmitteilung

Wohnraumbezogene Projekte als neuer Förderschwerpunkt des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum Baden-Württemberg

Aufnahmeanträge können die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen über die Landratsämter stellen.

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Antragsfrist: 28. Oktober 2016

„Unsere Dörfer sollen auch künftig als Wohn- und Arbeitsorte attraktiv bleiben. Ich ermuntere daher dazu, die neuen Fördermöglichkeiten des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum auszuschöpfen,“ so Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt.

Das Regierungspräsidium Tübingen nimmt ab sofort Anträge auf Förderung durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Jahr 2017 entgegen. Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

 

Mit der Ausschreibung des Jahresprogramms 2017 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Innenentwicklung noch stärker in den Fokus gerückt als bisher. Zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne liegt der Förderschwerpunkt im Bereich „Wohnen“. Dafür wird im kommenden Jahr die Hälfte der Fördermittel bereitgestellt.

Privatpersonen können sich über ihre Stadt bzw. Gemeinde für eine Förderung wohnraumbezogener Projekte im Ortskern bewerben. Voraussetzung ist, dass durch diese Projekte bestehende Bausubstanz zu Wohnraum umgenutzt wird, Wohnungen grundlegend und familiengerecht modernisiert oder Baulücken geschlossen werden. Ebenso kann die Verbesserung des Wohnumfeldes sowie die Neuordnung und Baureifmachung von Grundstücken gefördert werden.

 

Neben dem Förderschwerpunkt „Wohnen“ werden auch Unternehmen, die einen Beitrag zur Innenentwicklung leisten, bei der Verlagerung ihres Betriebs unterstützt. Ebenso unterstützt das Förderprogramm Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.

Dorfgasthäuser und die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen werden vorrangig gefördert. Hintergrund ist, dass Dorfladen, Metzger, Bäcker, Allgemeinmediziner etc. einen wesentlichen Beitrag zur Belebung der Ortskerne und des Dorflebens leisten.

 

Aufnahmeanträge können die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen über die Landratsämter stellen. Hierbei müssen sie ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen. Antragsfrist beim Regierungspräsidium Tübingen ist der 28. Oktober 2016.

 

Der Text der Ausschreibung ist mit weiteren Informationen zum Förderprogramm eingestellt unter Info Antragstellung

 

Hintergrundinformation:
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden- Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Es bietet insbesondere Hilfen bei der Gebäudemodernisierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser).

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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