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Onlinehandel

Weiterhin viele Mängel bei der Energieverbrauchskennzeichnung im Online-Handel

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Das Foto zeigt eine offene Geschirrspülmaschine und das neue Energielabel der EU
Neues Energielabel der EU
Neues Energielabel der EU

In Deutschland gewinnt der Onlinehandel in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Im Bereich der Unterhaltungselektronik und Elektrogeräte ist der Anteil mit rund 40% besonders hoch. In diesen Sektor fallen auch Produkte wie Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke und Leuchtmittel, die Bestimmungen zur Energieverbrauchskennzeichnung unterliegen.

Auch beim Kauf über das Internet soll der Kunde in die Lage versetzt werden, sich bei die­sen Produkten über den Energieverbrauch zu informieren, um die Produkte miteinander vergleichen zu können. Dazu enthalten inzwischen alle Vorschriften zur Energieverbrauchs­kennzeichnung Vorgaben für im Internet zum Verkauf angebotene Produkte.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat als baden-württembergische Marktüberwachungsbehörde auch im Jahr 2023 die Einhaltung dieser Vorgaben geprüft und wie in den Jahren zuvor eine hohe Beanstandungsquote festgestellt. Gut 80% der 40 überprüften Onlineshops boten ein oder mehrere Produkte an, die nicht korrekt gekennzeichnet waren. Dabei wurden Internetseiten sowohl von Anbietern, die ausschließlich online verkaufen, als auch von stationären Händlern und Herstellern unter die Lupe genommen. Typische Mängel waren fehlende oder fehlerhafte Darstellung des Energielabels und fehlende Links auf das Produktdatenblatt, das weitere relevante Informationen für die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer der Produkte enthält.

Nach der Feststellung von Mängeln wurden die betroffenen Wirtschaftsakteure angeschrieben und um freiwillige Maßnahmen zur Behebung der Mängel gebeten. Bei nicht freiwilliger Behebung werden behördliche Maßnahmen eingeleitet.

Unabhängig von den Pflichten zur Kennzeichnung im Onlinehandel lohnt sich für Interessierte zum Vergleich von Produkten auch ein Blick in die europäische Produktdatenbank EPREL. Hier müssen kennzeichnungspflichtige Produkte, die nach dem 1. August 2017 in Europa in Verkehr gebracht werden, registriert werden. Im öffentlichen Bereich der Datenbank können Verbraucherinnen und Verbraucher neben den Verbrauchsangaben auch Energielabel und Produktdatenblatt recherchieren und einsehen. Weitere Informationen zu EPREL finden Sie auch auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Weitere Informationen zur Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Produkten am Regierungspräsidium Tübingen

Weitere Informationen und Ergebnisse der Marktüberwachung Baden-Württemberg

 

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