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Medienmitteilung

Wasserrahmenrichtlinie: Onlinebeteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne war ein voller Erfolg

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Im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen alle Gewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand erhalten. Der Weg dorthin wird in sogenannten Bewirtschaftungsplänen festgehalten. Über eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Anregungen aus der Bevölkerung für die aktuelle Fortschreibung der Pläne und Maßnahmenprogramme gesammelt. Alle Rückmeldungen werden nun vom Regierungspräsidium Tübingen bewertet und bei Eignung berücksichtigt.

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten bis spätestens zum Jahr 2027 alle Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Hierzu werden in Bewirtschaftungszyklen von sechs Jahren Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt. Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 hat sich die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne etabliert. Diese Beteiligung ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der WRRL und dient dazu, die Öffentlichkeit und interessierte Stellen zu informieren und Anregungen für den kommenden dritten Bewirtschaftungszyklus einzuholen.

Aufgrund der Einschränkungen rund um das Corona-Virus wurden die geplanten Präsenzveranstaltungen abgesagt und stattdessen eine Onlinebeteiligung durchgeführt. Interessierte hatten im Zeitraum vom 30. April 2020 bis zum 31. Mai 2020 die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zur aktualisierten Maßnahmenplanung sowie zu den neuen Monitoringergebnissen einzubringen.

Das Regierungspräsidium Tübingen dankt für das Engagement und die zahlreichen konstruktiven Anregungen, die über die eingerichtete Rückmeldeplattform oder auf anderen Wegen eingetroffen sind.

Alle eingegangenen Anregungen werden nun vom Regierungspräsidium Tübingen bewertet und bei Eignung in die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne mit einfließen.

Das Ergebnis der Bewertung wird das Regierungspräsidium Tübingen in geeigneter Form auf seiner Internetseite einstellen. Hierzu wird das Regierungspräsidium gesondert informieren.

Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme werden am 22. Dezember 2020 veröffentlicht und stehen anschließend für sechs Monate der Öffentlichkeit zur erneuten Stellungnahme zur Verfügung.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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