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Medienmitteilung

Was Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Heizöllieferung beachten sollten

Ein einträgliches Geschäft: Statt wertvollem Heizöl verkaufen „schwarze Schafe“ dem ahnungslosen Kunden bloß "Luft"

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Es ist ein einträgliches Geschäft: Statt wertvollem Heizöl verkaufen „schwarze Schafe“ der Branche dem ahnungslosen Kunden bloß „Luft“. „Unsere Kontrollen decken immer wieder Manipulationen der Messanlagen auf“, berichtet Falk Seidel, Fachbereichsleiter für Tankwagen und Tankstellen beim Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW).

Bei Heizöllieferungen wird vergleichsweise häufig manipuliert. In den letzten Jahren ergab sich bei den überprüften Messanlagen für Benzin, Diesel und Heizöl eine durchschnittliche Beanstandungsquote von ca. 22 %.

 

Entsprechend groß ist die Aufgabe für den Verbraucherschutz, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher berechtigt darauf vertrauen können, dass die von ihnen bezahlten Mengen auch der Realität entsprechen. Das ganze Jahr über führt das Eichwesen daher im Rahmen der metrologischen Überwachung verschiedene Schwerpunktaktionen durch.

 

„Der Kunde sollte den Tankvorgang an der Messanlage verfolgen“, so der Expertentipp von Falk Seidel. Um Manipulationen von Anfang an vorzubeugen, können bei der Lieferung die folgenden Hinweise helfen:

 

  • Eine geeichte Messanlage hat einen Stempel des Eichamtes, der die Gültigkeit der Eichung angibt.
  • Vor der Betankung muss der Zähler der Messanlage auf „null“ stehen. 
  • Während des Tankvorgangs muss im Schauglas des sogenannten Gasmessverhüter immer Heizöl sichtbar sein.
  • Bei Beendigung des Tankvorganges sollte der Zählerstand sofort notiert und mit dem Ausdruck des Lieferscheins verglichen werden.
  • Die Gütegemeinschaft Energiehandel vergibt ein sog. RAL-Gütezeichen. Spediteure, die das RAL-Zeichen führen, lassen sich zusätzlich von externen Sachverständigen auf die Finger sehen.
  • Bei Zweifeln an der Richtigkeit der gelieferten Heizölmenge sollte man umgehend das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg benachrichtigen.

 

Die Kontrollen des Eich- und Beschusswesens erstrecken sich auf ganz Baden-Württemberg. Schwerpunktaktionen finden neben der regelmäßigen Eichung von Messgeräten dort statt, wo das Potenzial für Manipulationen besonders hoch ist oder das Messgerät einem besonders hohen Verschleiß unterliegt. Dabei arbeitet das Eichwesen Hand in Hand mit der Polizei, dem Bundesamt für Güterverkehr und dem Zoll zusammen.

 

Hintergrundinformation:
Der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) gehört als Abteilung 10 zum Regierungspräsidium Tübingen. Gegründet wurde dieser Landesbetrieb am 1. Januar 2015 durch Fusion der beiden Landesbetriebe Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg und Beschussamt Ulm. Fachaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

 

Die insgesamt acht Eichämter in Baden-Württemberg sorgen durch die Eichung und Prüfung von Messgeräten für einen fairen Wettbewerb im Handel. Im Rahmen der Markt- und Verwendungsüberwachung stärken sie das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Unternehmen und der Behörden in die Zuverlässigkeit von Messgeräten und Messwerten.

 

Bildunterschrift:
„Beamter der Eichverwaltung kontrolliert die Messanlage eines Tankwagens“; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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