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Medienmitteilung

Verwaltungsgericht Sigmaringen weist Klagen von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und dessen Sohn ab

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​Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat heute (23.01.2020) aufgrund der gestrigen mündlichen Verhandlung im Streit um die Wiedererrichtung der seinerzeit rechtsfähigen Zeppelin-Stiftung entschieden und die Klagen von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und dessen Sohn vollumfänglich abgewiesen. „Ich bin sehr zufrieden, dass das Verwaltungsgericht damit die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums bestätigt und die Klagen bereits schon als unzulässig abgewiesen hat,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. „Bereits heute sehe ich in dem Urteil aber einen wichtigen Hinweis an die Kläger, ihre Bemühungen um die Wiederherstellung der vor mehr als 70 Jahren aufgehobenen Zeppelin-Stiftung zu überdenken,“ betonte Tappeser.

Als Stiftungsbehörde hatte das Regierungspräsidium Tübingen im Jahr 2016 die Anträge von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und dessen Sohn auf Wiedererrichtung der rechtsfähigen Zeppelin-Stiftung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bereits als unzulässig und auch als unbegründet abgelehnt. Gegen diese Entscheidung richteten sich nunmehr die Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Im Kern geht es in dem Rechtsstreit vor allem um die Frage, ob die Aufhebung der rechtsfähigen Zeppelin-Stiftung im Jahre 1947 durch das Direktorium des Staatssekretariats für das besetzte Gebiet Württemberg und Hohenzollern rechtmäßig war.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3005, gerne zur Verfügung.

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