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Medienmitteilung

Verfahren zur Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung der Amprion GmbH von Reutlingen-Rommelsbach bis zur Umspannanlage Herbertingen

Das Regierungspräsidium hat im November 2016 das Anhörungsverfahren eingeleitet.

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​Für die Errichtung einer 380-kV-Hochspannungsleitung von Reutlingen-Rommelsbach bis zur Umspannanlage Herbertingen hat die Amprion GmbH beim Regierungspräsidium Tübingen einen Antrag auf Planfestellung gestellt. Das Regierungspräsidium hat im November 2016 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Bis einschließlich Mittwoch, 18. Januar 2017, lagen die Pläne und Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in den betroffenen Städten und Gemeinde in den Landkreisen Reutlingen, Biberach und Sigmaringen zur Einsicht aus. Bis 1. Februar 2017 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Am Mittwoch, 12. Juli 2017, ab 10:00 Uhr, sowie am Donnerstag, 13. Juli 2017, ab 9:00 Uhr, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Das Regierungspräsidium führt die Veranstaltung im Großen Saal in der Zehntscheuer – Bürgerhaus Münsingen, Zehntscheuerweg 11, 72525 Münsingen durch. Es wird gebeten, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

 

Der Erörterungstermin beginnt am 12. Juli 2017 mit der Vorstellung des bisherigen Verfahrens und des Antrags sowie der Erörterung der Planrechtfertigung. Etwa ab 11:00 Uhr soll die Trassenführung abschnittsweise von Norden nach Süden erörtert werden. Bei Bedarf wird dieser Tagesordnungspunkt am zweiten Tag fortgesetzt. Am zweiten Tag wird sich vormittags die Erörterung der öffentlichen Belange an (insbesondere Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Boden, Wasser, Land- und Forstwirtschaft) anschließen. Die Erörterung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch (Elektromagnetische Felder, Schall), bauzeitlicher Belange und von Grundstücksbetroffenheiten beginnt voraussichtlich nicht vor 14:00 Uhr.

 

Die Unterlagen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen weiterhin abrufbar unter Tübingen in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren. Hier finden sie ebenfalls eine vorläufige Tagesordnung.


Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 / 757-3076, gerne zur Verfügung.

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