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Medienmitteilung

Verfahren zur Elektrifizierung und Ertüchtigung der „Allgäubahn“ in der Stadt Wangen im Allgäu und in der Gemeinde Kißlegg (Landkreis Ravensburg)

Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Mai 2016 das Anhörungsverfahren zum PFA 14 eingeleitet

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​Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt für den Planfeststellungsabschnitt 14 (PFA 14) und den Planfeststellungsabschnitt 14.1 (PFA 14.1) der Ausbaustrecke 48 (ABS 48) jeweils ein Planfeststellungsverfahren durch.

Das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Anhörungs- und Erörterungsbehörde hat im Mai 2016 das Anhörungsverfahren zum PFA 14 eingeleitet. Bis einschließlich Mittwoch, 29. Juni 2016  lagen die Pläne und Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit im Rathaus der Stadt Wangen und der Gemeinde Kißlegg zur Einsicht aus. Bis zum 13. Juli 2016 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

 

Das Anhörungsverfahren zum PFA 14.1 wurde im Juni 2016 eingeleitet. Bis einschließlich Mittwoch, 03. August 2016 lagen die Pläne und Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in den Rathäusern von Wangen und Kißlegg zur Einsicht aus. Bis zum 17. August 2016 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

 

Am Donnerstag, 06. April 2017 ab 10:30 Uhr werden für beide Planfeststellungsabschnitte gemeinsam die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Die Veranstaltung findet statt im Dorfgemeinschaftshaus Deuchelried, Kirchplatz 2, 88239 Wangen im Allgäu. Es wird gebeten, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Eine vorläufige Tagesordnung finden Sie im Anhang. Am Vormittag stehen Verfahrensfragen sowie öffentliche Belange, insbesondere Umweltbelange, im Mittelpunkt. Fragen zum künftigen Betriebsprogramm sowie insbesondere die Themen Schall und Erschütterungen werden nicht vor 13.30 Uhr erörtert.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen ist nur für die Durchführung der Anhörungsverfahren als Teil der Planfeststellungsverfahren zuständig. Die Planfeststellungsbeschlüsse, die das Baurecht für die Maßnahme erteilen, erlässt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das Eisenbahn-Bundesamt.

 

Die Unterlagen für beide Verfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen weiterhin abrufbar unter: Bekanntmachungen - Planfeststellungsverfahren: Informationen zu aktuellen Planfeststellungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Schienen: Elektrifizierung der Allgäubahn (Landkreise Biberach, Ravensburg).

 

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 / 757-3076, gerne zur Verfügung.

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